Der Vorschlag der Europäischen Kommission geht in die Erörterung

AH – 10/2023

Joost Korte, Generaldirektor für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten der Europäischen Kommission, hat am 19. September im Ausschuss für Beschäftigung und Soziales im Europäischen Parlament den Richtlinienvorschlag für einen Europäischen Behindertenausweis und Parkausweis vom 6. September vorgestellt. Der Europäische Behindertenausweis soll nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen auf Reisen in andere Mitgliedstaaten zukünftig von Sonderkonditionen, wie Vergünstigungen bei Eintritten und einem leichteren Zugang beim Parken profitieren. Über den Weg einer gegenseitigen Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat anerkannten Behinderung soll die Ausweitung der Nutzung beider Ausweise auf alle Mitgliedstaaten erfolgen und das Ziel einer gleichberechtigten Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union (EU) umgesetzt werden (siehe dazu auch News Januar 2023). Die Überlegungen der Europäischen Kommission beruhen auf Erkenntnissen aus einem evaluierten Pilotprojekt, an dem acht Mitgliedstaaten teilgenommen haben.


Die vorgeschlagenen Regelungen sollen nur bei einem vorübergehenden Aufenthalt, so zum Beispiel für Touristen, gelten. In der Diskussion mit den Europaabgeordneten wurde auch deutlich gemacht, dass die Richtlinie zum EU-Behindertenausweis und zum Europäischen Parkausweis das einzige legislative Dossier in dieser Legislaturperiode für Menschen mit Behinderung ist. Der überwiegende Teil der Abgeordneten begrüßt dieses Dossier und wies aber darauf hin, dass im Hinblick auf die Umsetzung dieser Richtlinie noch Fragen offen sind.

Kein Eingriff in nationale Rechte

Mit Vorschlag der Kommission bleiben die nationalen Rechte der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Entscheidung über das Vorliegen einer Behinderung, über den Grad der Schwere sowie über die Notwendigkeit einer Begleitperson unberührt. Das Ausstellen eines Europäischen Behindertenausweises soll aufgrund der Richtlinie – neben dem nationalen Ausweis – verpflichtend werden und durch die zuständigen nationalen Behörden erfolgen.  Langfristig ist der Europäische Behindertenausweis als einzig vorhandenes Dokument denkbar. Bei dem Europäischen Parkausweis wird eine analoge Verfahrensweise angewandt.

Schutz vor Missbrauch und Barrierefreiheit

Der Europäische Behindertenausweis soll zunächst in Papierform und auf lange Sicht auch in digitaler Form zur Verfügung stehen. Den Parkausweis soll es dagegen nur in physischer Form geben, um einen Missbrauch zu verhindern. Regelungen für die Ausgabe oder den Entzug der Ausweise müssen in barrierefreien Formaten öffentlich zugänglich gemacht werden.

Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

Der Kommissionsvorschlag wird aktuell im Gesetzgebungsverfahren erörtert. Wird der Vorschlag angenommen, haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Generaldirektor Korte betonte, dass eine Verabschiedung der Richtlinie vor der Europawahl 2024 gewünscht ist.