Blei und Diisocyanate
Die EU verständigt sich auf Richtlinienanpassungen zu Blei und Diisocyanaten am Arbeitsplatz.
UM – 11/2023
Die
Verhandlungsführer von Europäischem Parlament und Rat haben am 14. November
eine vorläufige Einigung über die Richtlinie
hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie
für Diisocyanate erzielt. Die Einigung ist ein positives Signal für den
Arbeitsschutz. Sowohl das Parlament als auch der Rat müssen die Einigung aber noch
förmlich annehmen.
Niedrigere Grenzwerte für Blei
Die
neuen Vorschriften sollen die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern besser schützen. Für Blei wird der Arbeitsplatzgrenzwert auf 0,03
mg/m3 Luft und der biologische Grenzwert auf 15 µg/100 ml Blut gesenkt. Für
letzteren ist neben einer zweijährigen Umsetzungsfrist eine Übergangszeit von
drei Jahren vorgesehen, in der der Grenzwert auf 30 µg/100 ml festgelegt wird.
Betroffene, die über Jahre hinweg beruflich Blei ausgesetzt waren, sollen
regelmäßig medizinisch überwacht werden. Arbeitnehmerinnen im gebärfähigen
Alter sollen besser geschützt werden.
Erstmalig Grenzwerte für Diisocyanate
Für
Diisocyanate werden erstmals Grenzwerte auf der EU-Ebene eingeführt. Der
allgemeine Arbeitsplatzgrenzwert wird auf 6 µg NCO/m3 (die maximale
Konzentration, der ein Arbeitnehmer während eines achtstündigen Arbeitstages
ausgesetzt sein kann) und auf 12 µg NCO/m3 für die kurzzeitige Exposition, das
heißt für einen Zeitraum von 15 Minuten festgelegt. Nach der formalen Annahme
haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen der Richtlinie in
ihr nationales Recht umzusetzen. Die Europäische Kommission hat außerdem bis
2029 Zeit, die darin enthaltenen Grenzwerte zu überprüfen.
DSV Position
Wegen seiner unmittelbaren Relevanz für die gesetzliche Unfallversicherung hat sich die DSV während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens mit dem Fortgang des politischen Einigungsprozesses inhaltlich auseinandergesetzt. In ihrer Stellungnahme hat sie die Absenkung der Grenzwerte für Blei sowie die Einführung von Grenzwerten für Diisocyanate begrüßt. Wegen der dennoch verbleibenden Risiken blieben aber ergänzende Schutz- und Hygienemaßnahmen weiterhin wichtig. Zudem sei bei der Anhebung des Schutzniveaus für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genügend Zeit einzuräumen, um die neuen Grenzwerte auch technisch in der Praxis kontrollieren zu können. Dem trägt der gefundene Kompromiss auch Rechnung.