Die EU verständigt sich auf Richtlinienanpassungen zu Blei und Diisocyanaten am Arbeitsplatz.

UM – 11/2023

Die Verhandlungsführer von Europäischem Parlament und Rat haben am 14. November eine vorläufige Einigung über die Richtlinie hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate erzielt. Die Einigung ist ein positives Signal für den Arbeitsschutz. Sowohl das Parlament als auch der Rat müssen die Einigung aber noch förmlich annehmen.

Niedrigere Grenzwerte für Blei

Die neuen Vorschriften sollen die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besser schützen. Für Blei wird der Arbeitsplatzgrenzwert auf 0,03 mg/m3 Luft und der biologische Grenzwert auf 15 µg/100 ml Blut gesenkt. Für letzteren ist neben einer zweijährigen Umsetzungsfrist eine Übergangszeit von drei Jahren vorgesehen, in der der Grenzwert auf 30 µg/100 ml festgelegt wird. Betroffene, die über Jahre hinweg beruflich Blei ausgesetzt waren, sollen regelmäßig medizinisch überwacht werden. Arbeitnehmerinnen im gebärfähigen Alter sollen besser geschützt werden.

Erstmalig Grenzwerte für Diisocyanate

Für Diisocyanate werden erstmals Grenzwerte auf der EU-Ebene eingeführt. Der allgemeine Arbeitsplatzgrenzwert wird auf 6 µg NCO/m3 (die maximale Konzentration, der ein Arbeitnehmer während eines achtstündigen Arbeitstages ausgesetzt sein kann) und auf 12 µg NCO/m3 für die kurzzeitige Exposition, das heißt für einen Zeitraum von 15 Minuten festgelegt. Nach der formalen Annahme haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen der Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen. Die Europäische Kommission hat außerdem bis 2029 Zeit, die darin enthaltenen Grenzwerte zu überprüfen.

DSV Position

Wegen seiner unmittelbaren Relevanz für die gesetzliche Unfallversicherung hat sich die DSV während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens mit dem Fortgang des politischen Einigungsprozesses inhaltlich auseinandergesetzt. In ihrer Stellungnahme hat sie die Absenkung der Grenzwerte für Blei sowie die Einführung von Grenzwerten für Diisocyanate begrüßt. Wegen der dennoch verbleibenden Risiken blieben aber ergänzende Schutz- und Hygienemaßnahmen weiterhin wichtig. Zudem sei bei der Anhebung des Schutzniveaus für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genügend Zeit einzuräumen, um die neuen Grenzwerte auch technisch in der Praxis kontrollieren zu können. Dem trägt der gefundene Kompromiss auch Rechnung.