
Dentalamalgam-Verbot ab 2027?
EU-Parlament legt Berichtsentwurf zur Überarbeitung der EU-Quecksilberverordnung vor.
CC – 11/2023
Die Europäische Kommission hat am 14. Juli mit dem Verordnungsvorschlag zur Überarbeitung der EU-Quecksilberverordnung das Ziel formuliert,
Dentalamalgam ab 2025 in der Europäischen Union (EU) zu verbieten.
Dentalamalgam – ein Füllungsmaterial aus Quecksilberlegierungen – wird für
zahnmedizinische Behandlungen verwendet und ist eines der letzten noch
verbleibenden Form von Quecksilber in der EU.
Berichterstatterin schlägt Verbot ab 2027 vor – zwei Jahre später als Kommissionsvorschlag
Im Europäischen Parlament hat nun die Berichterstatterin des
Verordnungsentwurfes, Abgeordnete Marlene Mortler (EVP, DE) ihren Berichtsentwurf vorgelegt. Darin fordert sie ein Verbot ab dem 1. Januar 2027, also zwei Jahre
später als von der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Es müssen angemessene
Übergangsfristen gewährt werden, damit Ärzte die notwendigen Schulungen
absolvieren können und die nationalen Krankenversicherungssysteme ihre
Erstattungspolitik entsprechend anpassen können, so die Berichterstatterin in
ihrem Bericht.
Neben der Verlängerung des Verbotes um zwei Jahre fordert
Mortler einen Bericht von der Europäischen Kommission, der eine Bewertung der
sozioökonomischen Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten enthält. Zudem möchte die konservative EU-Abgeordnete, dass die Europäische Kommission in dem Bericht die für Zahnärzte
einhergehenden Auswirkungen einer Umstellung auf quecksilberfreie Füllungen
sowie die daraus folgenden Entwicklungen bei den Erstattungssystemen für die
Gesundheitsversorgung darlegt. Die Berichterstatterin fordert, dass ein entsprechender
Kommissionsbericht im Juni 2025 vorgelegt werden muss.
DSV fordert reibungslose Umsetzung bis 2030
Die DSV hat sich mit einer Stellungnahme zur Überarbeitung der EU-Quecksilberverordnung positioniert. Grundsätzlich
begrüßt die DSV das Ziel, den Umwelt- und Gesundheitsschutz zu verbessern. Um
eine reibungslose Umsetzung des Verbots von Dentalamalgam zu gewährleisten,
sollte aus Sicht der DSV der Zeitplan überdacht werden und erst im Jahr 2030
erfolgen. Schließlich hat das Verbot in einigen Mitgliedstaaten vertrags- und
versorgungspolitische Implikationen. In Deutschland verursacht es eine
gesundheitspolitische Grundsatzdiskussion um zuzahlungsfreie Füllstoffe in der
Versorgung. Sie sind Teil des Leistungskatalogs der GKV, der auch weiterhin
erhalten bleiben muss.
Im Europäischen Parlament ist die Abstimmung zum
Berichtsentwurf im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (ENVI) für den 11. Januar 2024 vorgesehen. Im Rat wird das
Dossier in der Ratsarbeitsgruppe für Umwelt behandelt.
Hintergrund:
Trotz Vorkehrungen wie verpflichtende Amalgamabscheider und
einer vordosierten und verkapselten Verwendung in Zahnarztpraxen kann
Quecksilber in die Umwelt gelangen. Im Fokus stehen hier die Krematorien. Unter
den heutigen Bedingungen nehmen die Quecksilberemissionen in Krematorien seit
Jahren zu. Sie könnten durch den Einsatz von Abgasminderungstechnologien
vermieden werden. Es gibt allerdings keine EU-weite Regelung dazu,
Mitgliedstaaten gehen hier deswegen nicht einheitlich vor.
In Deutschland wurden im Jahr 2021 rund 47 Millionen
Zahnfüllungen bei den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Davon waren 1,4
Millionen Amalgamfüllungen – ein Anteil von rund 3,2 Prozent. Der Verbrauch von
Dentalamalgam ist in der gesamten EU, sowie in Deutschland stark rückläufig.
Dies liegt vor allem an der Umsetzung eines völkerrechtlichen Vertrages - dem Minamata-Übereinkommen. Das Minamata-Übereinkommen ist am 16. August 2017 in
Kraft getreten und wurde bisher von der EU und 143 Ländern, darunter alle
EU-Mitgliedstaaten, ratifiziert. Es wird seit dem 1. Januar 2018 durch die
Quecksilber-Verordnung (EU) 2017/852 umgesetzt. Seitdem gilt in der EU ein
Dentalamalgam-Verbot bei Milchzähnen, Kindern unter 15 Jahren sowie schwangeren
und stillenden Patientinnen.