EU-Parlament legt Berichtsentwurf zur Überarbeitung der EU-Quecksilberverordnung vor.

CC – 11/2023

Die Europäische Kommission hat am 14. Juli mit dem Verordnungsvorschlag zur Überarbeitung der EU-Quecksilberverordnung das Ziel formuliert, Dentalamalgam ab 2025 in der Europäischen Union (EU) zu verbieten. Dentalamalgam – ein Füllungsmaterial aus Quecksilberlegierungen – wird für zahnmedizinische Behandlungen verwendet und ist eines der letzten noch verbleibenden Form von Quecksilber in der EU.

Berichterstatterin schlägt Verbot ab 2027 vor – zwei Jahre später als Kommissionsvorschlag

Im Europäischen Parlament hat nun die Berichterstatterin des Verordnungsentwurfes, Abgeordnete Marlene Mortler (EVP, DE) ihren Berichtsentwurf vorgelegt. Darin fordert sie ein Verbot ab dem 1. Januar 2027, also zwei Jahre später als von der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Es müssen angemessene Übergangsfristen gewährt werden, damit Ärzte die notwendigen Schulungen absolvieren können und die nationalen Krankenversicherungssysteme ihre Erstattungspolitik entsprechend anpassen können, so die Berichterstatterin in ihrem Bericht.

Neben der Verlängerung des Verbotes um zwei Jahre fordert Mortler einen Bericht von der Europäischen Kommission, der eine Bewertung der sozioökonomischen Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten enthält. Zudem möchte die konservative EU-Abgeordnete, dass die Europäische Kommission in dem Bericht die für Zahnärzte einhergehenden Auswirkungen einer Umstellung auf quecksilberfreie Füllungen sowie die daraus folgenden Entwicklungen bei den Erstattungssystemen für die Gesundheitsversorgung darlegt. Die Berichterstatterin fordert, dass ein entsprechender Kommissionsbericht im Juni 2025 vorgelegt werden muss.

DSV fordert reibungslose Umsetzung bis 2030

Die DSV hat sich mit einer Stellungnahme zur Überarbeitung der EU-Quecksilberverordnung positioniert. Grundsätzlich begrüßt die DSV das Ziel, den Umwelt- und Gesundheitsschutz zu verbessern. Um eine reibungslose Umsetzung des Verbots von Dentalamalgam zu gewährleisten, sollte aus Sicht der DSV der Zeitplan überdacht werden und erst im Jahr 2030 erfolgen. Schließlich hat das Verbot in einigen Mitgliedstaaten vertrags- und versorgungspolitische Implikationen. In Deutschland verursacht es eine gesundheitspolitische Grundsatzdiskussion um zuzahlungsfreie Füllstoffe in der Versorgung. Sie sind Teil des Leistungskatalogs der GKV, der auch weiterhin erhalten bleiben muss.

Im Europäischen Parlament ist die Abstimmung zum Berichtsentwurf im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) für den 11. Januar 2024 vorgesehen. Im Rat wird das Dossier in der Ratsarbeitsgruppe für Umwelt behandelt.

Hintergrund:

Trotz Vorkehrungen wie verpflichtende Amalgamabscheider und einer vordosierten und verkapselten Verwendung in Zahnarztpraxen kann Quecksilber in die Umwelt gelangen. Im Fokus stehen hier die Krematorien. Unter den heutigen Bedingungen nehmen die Quecksilberemissionen in Krematorien seit Jahren zu. Sie könnten durch den Einsatz von Abgasminderungstechnologien vermieden werden. Es gibt allerdings keine EU-weite Regelung dazu, Mitgliedstaaten gehen hier deswegen nicht einheitlich vor.

In Deutschland wurden im Jahr 2021 rund 47 Millionen Zahnfüllungen bei den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Davon waren 1,4 Millionen Amalgamfüllungen – ein Anteil von rund 3,2 Prozent. Der Verbrauch von Dentalamalgam ist in der gesamten EU, sowie in Deutschland stark rückläufig. Dies liegt vor allem an der Umsetzung eines völkerrechtlichen Vertrages - dem Minamata-Übereinkommen. Das Minamata-Übereinkommen ist am 16. August 2017 in Kraft getreten und wurde bisher von der EU und 143 Ländern, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, ratifiziert. Es wird seit dem 1. Januar 2018 durch die Quecksilber-Verordnung (EU) 2017/852 umgesetzt. Seitdem gilt in der EU ein Dentalamalgam-Verbot bei Milchzähnen, Kindern unter 15 Jahren sowie schwangeren und stillenden Patientinnen.