Rat fordert stetige Einbeziehung der Sozialversicherungsträger.

VS – 11/2023

Der Rat hat sich auf Schlussfolgerungen zur Digitalisierung der Koordinierung der sozialen Sicherung geeinigt. Die Mitgliedstaaten begrüßen darin die von der Europäischen Kommission am 6. September veröffentlichte Mitteilung und greifen in ihren Schlussfolgerungen einige Aspekte auf. Darin unterstützt er die Initiativen der Europäischen Kommission, betont aber auch die Bedeutung der Zusammenarbeit von Mitgliedstaaten und Europäischer Kommission in den hierfür geschaffen Gremien. Der Rat hebt in seinen Schlussfolgerungen zudem hervor, dass eine stetige Einbeziehung der Sozialversicherungsträger für die erfolgreiche Umsetzung der Initiativen zur Digitalisierung der Koordinierung der sozialen Sicherung erforderlich ist.

Erfolgreiche Digitalisierung

Die Ratsschlussfolgerungen betonen die bisherigen Fortschritte bei der Digitalisierung, insbesondere bei EESSI. EESSI – das System für einen digitalen Austausch von Sozialversicherungsdaten – ist ein ambitioniertes Langzeitprojekt und verbindet mehrere tausend Institutionen in 32 Ländern. Der Weg dahin habe wesentlich länger gedauert als ursprünglich geplant. Aus Sicht des Rates habe sich diese Anstrengung aber gelohnt, schließlich würde EESSI heute in allen beteiligten Staaten eingesetzt, auch wenn einige Mitgliedstaaten gegenwärtig noch Unterstützung benötigen. Nach den Ratsschlussfolgerungen soll EESSI in 2024 jedoch in allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt sein.

Zusammenarbeit ist wichtig

In den Ratsschlussfolgerungen wird die aktive Rolle sowohl von Europäischer Kommission als auch von Verwaltungskommission und technischer Kommission betont. Die Verwaltungskommission ist zuständig für Verwaltungs- und Auslegungsfragen, die sich aus den Vorschriften der Verordnungen über die Koordinierung der sozialen Sicherheit ergeben, während die Fachausschuss für Datenkommunikation zwischen den Sozialversicherungsträgern Teil der technischen Kommission ist. In der näheren Vergangenheit haben Rat und Europäische Kommission die Relevanz der in den letztgenannten Kommissionen getroffenen Vereinbarungen jedoch unterschiedlich beurteilt.

So hat die Europäische Kommission noch in ihrer Mitteilung vom 6. September auf den in der Single Digital Gateway-Richtlinie vereinbarte Zeitpunkt für die Einführung einer digitalen Gesundheitskarte vom 12. Dezember 2023 betont. Ein Ziel, das zuvor alle Beteiligte in der Verwaltungskommission, auch die der Europäischen Kommission, als unrealistisch eingeschätzt haben. Entwicklung und Umsetzung einer grenzüberschreitend von allen Akteuren akzeptierten Lösung benötigen Zeit und Ressourcen.In den Ratsschlussfolgerungen wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Einführung von digitalen Lösungen Fragmentierungen und Überlappungen vermieden werden sollen. Aktuell arbeitet die Europäische Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten an einer kurzfristig umsetzbaren Zwischenlösung.

Aus Fehlern lernen

Die Einführung von EESSI hat gezeigt, dass Initiativen bei der Digitalisierung der Koordinierung der sozialen Sicherung erfolgreich umgesetzt werden können. Deutlich wurde jedoch auch, dass es sich hierbei um komplexe Sachverhalte handelt, die einer frühzeitigen und umfassenden Einbeziehung der Sozialversicherungsträger bedürfen. In den Ratsschlussfolgerungen wird daher ausdrücklich hervorgehoben, dass die Expertise der Sozialversicherungsträger frühzeitig und stetig eingebunden werden muss.

Auch in der Mitteilung der Europäischen Kommission lässt sich hierzu ein Umdenken ablesen. Die beiden Pilotprojekte zum ESSPASS, dem europäischen digitalen Sozialversicherungsausweis, sollen trotz Abschluss der Ausschreibung für möglichst viele weitere Sozialversicherungsträger geöffnet werden. Für eine zeitnahe und erfolgreiche Umsetzung des ESSPASS werden die Expertise und die Erfahrungen möglichst aller Mitgliedsstaaten benötigt. In diesem Zusammenhang begrüßt der Rat den Vorschlag der Europäischen Kommission, über die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) den Austausch über erfolgreiche Umsetzungen und Lösungen zu organisieren.

Nächste Schritte

Am 8. November haben das Europäisches Parlament und der Rat im Trilog eine Einigung zur Verordnung zur Einführung europäischer digitaler Identitätsbörsen erzielt. Damit wird ein Rechtsrahmen für eine europäische digitale Identität (EUid) geschaffen. Diese ist eine wichtige Voraussetzung für einen sicheren digitalen Austausch zwischen öffentlichen Institutionen und den Bürgern. Mit der Einigung zur EUid im Trilog ist auch die Grundlage für den ESSPASS geschaffen worden. Bei der EUid handelt es sich um eine digitale Brieftasche. Der ESSPASS wird als sichere Anwendung in dieser digitalen Brieftasche realisiert und den Identitätsnachweis der EUid zugrunde legen.

Darüber hinaus haben sich Rat und Europäisches Parlament am 14. November auf einen Kompromiss für eine Verordnung für interoperable digitale öffentliche Dienste geeinigt. Hiermit will die Europäische Kommission einen Rahmen für die Zusammenarbeit öffentlicher Verwaltungen in der gesamten EU schaffen und dazu beitragen, den sicheren grenzüberschreitenden Datenaustausch bei Digitalisierungsprozessen in den nationalen Verwaltungen immer mitzudenken. Die erzielten Einigungen müssen nun vom Plenum des Europäischen Parlaments und vom Rat förmlich verabschiedet werden. Für die EUid sollen nach der formalen Verabschiedung innerhalb von sechs bis zwölf Monaten die zugehörigen Durchführungsakte erlassen werden. Ab diesem Zeitpunkt läuft für die Mitgliedstaaten eine 24-monatige Frist die EUid zur Verfügung zu stellen. Dann kann auch der ESSPASS mit seinen ersten Funktionen eingeführt werden.