Ein Stoff – eine Bewertung.

MHW – 12/2023

Kurz vor Jahresende hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket mit drei Rechtsetzungsvorschlägen veröffentlicht, mit dem sie das Zulassungsverfahren für Chemikalien in der EU straffen möchte. Ziel ist es, das Konzept "eine Substanz - eine Bewertung" für die Chemikalienpolitik einzuführen. Jede Chemikalie soll demnach nur einmal bewertet werden. Auch die Kenntnisse über Chemikalien sowie das frühzeitige Erkennen neuer verbundener Risiken sollen verbessert und gestärkt werden.

Die Bemühungen der Europäischen Kommission - die sich in die umfassendere EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit einfügen - sollen sicherstellen, dass die Europäer und Europäerinnen und die Umwelt schneller vor gefährlichen Chemikalien geschützt werden; auch vor neu auftretenden chemischen Risiken. Zu den verschiedenen Aspekten und Regularien der EU-Chemikalienstrategie hatte sich die Deutsche Sozialversicherung im Oktober vergangenen Jahres mit einer umfangreichen Stellungnahme geäußert.

Effizientere Zusammenarbeit der EU-Agenturen

Mit den nun vorgelegten Vorschlägen sollen die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), die Europäische Behörde für Lebensmittelmittelsicherheit (EFSA), die Europäische Umweltagentur (EEA) und die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) künftig stärker zusammenarbeiten. Kohärente und transparente Sicherheitsbewertungen von Chemikalien, die beispielsweise in Medizinprodukten, Spielzeug, Lebensmitteln, Pestiziden und Bioziden verwendet werden, sollen damit gewährleistet werden und die wissenschaftliche und technische Arbeit insgesamt effizienter gestalten.

Sammeln und Nutzen von Daten

Die Europäische Kommission schlägt außerdem vor, eine gemeinsame Datenplattform einzurichten. Über eine zentrale Anlaufstelle („one stop shop“) soll der Zugang zu den in der Plattform gesammelten Daten über Chemikalien gewährleistet werden, die sich im Besitz von EU-Agenturen und der Europäischen Kommission befinden. So zum Beispiel Daten über die ökologische Nachhaltigkeit chemischer Stoffe, physikalisch-chemische Eigenschaften oder Daten über Gefahren.

Darüber hinaus sollen systematisch in der EU generierte Biomonitoringdaten gesammelt werden, mit denen die Exposition von Menschen gegenüber als gefährlich eingestuften Stoffen zu messen. Auch die Möglichkeit der Generierung neuer Daten durch die ECHA möchte die Europäische Kommission einführen. Diese könnten den politischen Entscheidungsträgern helfen, das Ausmaß einer Chemikalienexposition gegenüber dem Menschen besser einzuschätzen. Schließlich soll auch ein Überwachungsrahmen eingerichtet werden, um eine frühzeitige Erkennung von chemischen Risiken zu ermöglichen. So könnte zum Beispiel durch den Erlass von Maßnahmen schneller verhindert werden, dass sich problematische Substanzen wie etwa PFAS – auch bekannt als „Ewigkeitschemikalien“ – verbreiten.

Wie geht es weiter?

Die Vorschläge der Europäischen Kommission werden im Europäischen Parlament und dem Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erörtert. Auch die Interessenvertreter bekommen jetzt schon die Möglichkeit, Stellung zu beziehen, zumindest zum Vorschlag für die Einrichtung einer gemeinsamen Datenplattform und zur verstärkten Zusammenarbeit der vier EU-Agenturen. Bis zum 11. Februar 2024 können erste Einschätzungen der Europäischen Kommission übermittelt werden.