Kommission will Chemikalienbewertung reformieren
Ein Stoff – eine Bewertung.
MHW – 12/2023
Kurz vor Jahresende hat die Europäische
Kommission ein Maßnahmenpaket mit drei Rechtsetzungsvorschlägen veröffentlicht, mit dem sie das
Zulassungsverfahren für Chemikalien in der EU straffen möchte. Ziel ist es, das
Konzept "eine Substanz - eine Bewertung" für die Chemikalienpolitik
einzuführen. Jede Chemikalie soll demnach nur einmal bewertet werden. Auch die
Kenntnisse über Chemikalien sowie das frühzeitige Erkennen neuer verbundener Risiken sollen
verbessert und gestärkt werden.
Die
Bemühungen der Europäischen Kommission - die sich in die umfassendere EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit einfügen - sollen sicherstellen, dass die Europäer und Europäerinnen
und die Umwelt schneller vor gefährlichen Chemikalien geschützt werden; auch
vor neu auftretenden chemischen Risiken. Zu den verschiedenen Aspekten und
Regularien der EU-Chemikalienstrategie hatte sich die Deutsche
Sozialversicherung im Oktober vergangenen Jahres mit einer umfangreichen Stellungnahme geäußert.
Effizientere Zusammenarbeit der EU-Agenturen
Mit
den nun vorgelegten Vorschlägen sollen die Europäische Chemikalienagentur
(ECHA), die Europäische Behörde für Lebensmittelmittelsicherheit (EFSA), die
Europäische Umweltagentur (EEA) und die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) künftig
stärker zusammenarbeiten. Kohärente und transparente Sicherheitsbewertungen von
Chemikalien, die beispielsweise in Medizinprodukten, Spielzeug, Lebensmitteln,
Pestiziden und Bioziden verwendet werden, sollen damit gewährleistet werden und
die wissenschaftliche und technische Arbeit insgesamt effizienter gestalten.
Sammeln und Nutzen von Daten
Die Europäische Kommission schlägt außerdem vor,
eine gemeinsame Datenplattform einzurichten. Über eine zentrale Anlaufstelle
(„one stop shop“) soll der Zugang zu den in der Plattform gesammelten Daten
über Chemikalien gewährleistet werden, die sich im Besitz von EU-Agenturen und
der Europäischen Kommission befinden. So zum Beispiel Daten über die
ökologische Nachhaltigkeit chemischer Stoffe, physikalisch-chemische
Eigenschaften oder Daten über Gefahren.
Darüber
hinaus sollen systematisch in der EU generierte Biomonitoringdaten gesammelt
werden, mit denen die Exposition von Menschen gegenüber als gefährlich eingestuften Stoffen zu messen. Auch die Möglichkeit der Generierung neuer Daten durch die ECHA
möchte die Europäische Kommission einführen. Diese könnten den politischen
Entscheidungsträgern helfen, das Ausmaß einer Chemikalienexposition gegenüber
dem Menschen besser einzuschätzen. Schließlich soll auch ein Überwachungsrahmen
eingerichtet werden, um eine frühzeitige Erkennung von chemischen Risiken zu ermöglichen.
So könnte zum Beispiel durch den Erlass von Maßnahmen schneller verhindert
werden, dass sich problematische Substanzen wie etwa PFAS – auch bekannt als
„Ewigkeitschemikalien“ – verbreiten.
Wie geht es weiter?
Die
Vorschläge der Europäischen Kommission werden im Europäischen Parlament und dem
Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erörtert. Auch die
Interessenvertreter bekommen jetzt schon die Möglichkeit, Stellung zu beziehen,
zumindest zum Vorschlag für die Einrichtung einer gemeinsamen Datenplattform und zur verstärkten Zusammenarbeit der vier EU-Agenturen. Bis zum 11. Februar 2024 können erste
Einschätzungen der Europäischen Kommission übermittelt werden.