Europäisches Parlament fordert Dentalamalgam-Verbot ab 2025
Die EU-Abgeordneten legen ihr Verhandlungsmandat fest.
CC – 01/2024
Die Europäische Kommission hat am 14. Juli mit dem
Verordnungsvorschlag zur Überarbeitung der EU-Quecksilberverordnung das Ziel
formuliert, Dentalamalgam ab 2025 in der Europäischen Union (EU) zu verbieten. Das
Europäische Parlament (EP) weicht von dieser Forderung nicht ab und
verabschiedete am 17. Januar offiziell seine Position zum geplanten EU-Quecksilberverbot. Die Abgeordneten nahmen den Bericht von
Berichterstatterin Marlene Mortler (EVP, DE) mit großer Mehrheit an: 550
Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen.
Die Frage des Zeitpunktes
Politische Differenzen über den Zeitpunkt des Verwendungs-,
Herstellungs- und Exportverbot von Dentalamalgam gab es bis zuletzt auch noch
in der Abstimmung des Plenums. So versuchte die konservative EVP mit zwei
Änderungsanträgen im Plenum noch ein Verbot von Dentalamalgam ab dem 31.12.2026
durchzusetzen. Doch mit dieser Forderung fand die Fraktion keine Mehrheit. Auch
vorab im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (ENVI) war es ihr nicht gelungen, ein späteres Verbot
durchzusetzen. Die Europaabgeordneten sprechen sich demnach für ein
Dentalamalgam-Verbot ab dem 1.1.2025 aus. Viel Zeit bleibt nicht. Im Rat wird
das Dossier in der Ratsarbeitsgruppe für Umwelt behandelt. Dort wurde am 18.
Januar ein Kompromisstext vorgelegt.
DSV fordert reibungslose Umsetzung bis 2030
Die DSV hatte sich mit einer Stellungnahme zur Überarbeitung der
EU-Quecksilberverordnung positioniert. Grundsätzlich begrüßt die DSV das Ziel,
den Umwelt- und Gesundheitsschutz zu verbessern. Um eine reibungslose Umsetzung
des Verbots von Dentalamalgam zu gewährleisten, sollte aus Sicht der DSV der
Zeitplan überdacht werden und erst im Jahr 2030 erfolgen. Schließlich hat das
Verbot in einigen Mitgliedstaaten vertrags- und versorgungspolitische
Implikationen. In Deutschland verursacht es eine gesundheitspolitische
Grundsatzdiskussion um zuzahlungsfreie Füllstoffe in der Versorgung. Sie sind
Teil des Leistungskatalogs der GKV, der auch weiterhin erhalten bleiben muss.
Hintergrund
Dentalamalgam – ein Füllungsmaterial aus
Quecksilberlegierungen – wird für zahnmedizinische Behandlungen verwendet und
ist eines der letzten noch verbleibenden Form von Quecksilber in der EU. In
Deutschland wurden im Jahr 2021 rund 47 Millionen Zahnfüllungen bei den
gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Davon waren 1,4 Millionen
Amalgamfüllungen – ein Anteil von rund 3,2 Prozent. Der Verwendung von
Dentalamalgam ist in der gesamten EU, sowie in Deutschland stark rückläufig.
Dies liegt vor allem an der Umsetzung eines völkerrechtlichen Vertrages - dem
Minamata-Übereinkommen. Das Minamata-Übereinkommen ist am 16. August 2017 in
Kraft getreten und wurde bisher von der EU und 143 Ländern, darunter alle
EU-Mitgliedstaaten, ratifiziert. Es wird seit dem 1. Januar 2018 durch die
Quecksilber-Verordnung (EU) 2017/852 umgesetzt. Seitdem gilt in der EU ein
Dentalamalgam-Verbot bei Milchzähnen, Kindern unter 15 Jahren sowie schwangeren
und stillenden Patientinnen.