Harmonisierung des Insolvenzrechts
Beiträge zur Sozialversicherung brauchen besonderen Schutz.
UM – 01/2024
Die neunte Legislaturperiode neigt sich ihrem Ende zu.
Letzte Gesetzesvorschläge warten noch auf ihren Abschluss. Darunter auch der
Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter
Aspekte des Insolvenzrechts. Während im Rat in der zuständigen Arbeitsgruppe
derzeit Kompromisstexte erörtert werden, sieht man im Europäischen Parlament –
und nicht nur dort – dem Bericht von Pascal Arimont (BE, EVP) im zuständigen
Rechtsausschuss (JURI) entgegen. Dieser ist für Anfang März angekündigt. Man ist also im Zeitplan.
Inhalte
Mit dem Richtlinienvorschlag sollen unter anderem die
Bedingungen für das Rechtsinstrument der Anfechtungsklage vereinheitlicht
werden. Darüber hinaus sollen Vermögenswerte, zum Beispiel durch
Erleichterungen des Zugangs von Insolvenzverwaltern zu Bankkontoinformationen, leichter
aufgespürt werden können. Für Kleinstunternehmen soll ein vereinfachtes
Liquidationsverfahren eingeführt werden. Ein neues „Pre-Packverfahren“ soll zudem
ermöglichen, Insolvenzen schneller abzuwickeln, indem das betreffende Unternehmen
mit dem Ziel der Fortführung des Geschäfts an einen Bestbieter verkauft wird.
Beitragsmittel nicht zweckentfremden
Die Deutsche Sozialversicherung hatte im Laufe der
politischen Beratungen darauf hingewiesen, dass die Beitragsmittel der
Sozialversicherungsträger in Insolvenzverfahren besonderen Schutz brauchen. Die
Beiträge müssten für die Versorgungsaufgaben der Sozialversicherung zur
Verfügung stehen und dürften nicht in Insolvenzmassen aufgehen, um dort anderen
Zwecken wie der Sanierung von Insolvenzschuldnern zu dienen. Zu prüfen wäre, ob
- in Anlehnung an den EuGH (Urteil vom 17. September 2020, Aktenzeichen C-212/19)
– sogar von unerlaubter Beihilfe ausgegangen werden müsse, da auf die Befreiung
von Soziallasten unter den Begriff der Beihilfe falle (siehe hierzu auch DSV-News
03/2023).
Diese Bedenken wurden auch vom mitberatenden Ausschuss für Wirtschaft
und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments in seiner Stellungnahme vom 30. November 2023 aufgegriffen. Entscheidend für den Standpunkt, den das
Europäische Parlament plangemäß Ende April einnehmen wird, ist aber die
Auffassung des JURI als für das Dossier zuständigen Ausschuss. Auf den Entwurf des
Berichterstatters und die folgenden Ausschussberatungen wird gespannt
gewartet.