Per- und Polyfluoralkylsubstanzen sollen beschränkt werden

RH – 01/2024

Bereits im Januar 2023 haben sich Deutschland, Dänemark, Norwegen, Schweden und die Niederlande mit einem Vorschlag für ein umfassendes Verbot von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) - der für die Verwaltung und Regulierung von Chemikalien zuständigen EU-Agentur - gewandt. Bei PFAS handelt es sich um eine Gruppe von tausenden synthetischen Chemikalien, die aufgrund ihrer Langlebigkeit auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet werden. Die in ihnen enthaltenen Kohlenstoff-Fluor-Bindungen zählen zu den stärksten chemischen Bindungen in der organischen Chemie. Deshalb ist ihr Abbau nicht nur sehr schwierig, sondern auch sehr kostenintensiv.

Verbreitung stellt hohe Gefahr dar

PFAS werden immer häufiger im Grundwasser, Oberflächenwasser und im Boden festgestellt. Insbesondere ihre Verbreitung in der Umwelt ist ein großes Problem. Eine internationale Journalisten-Kollaboration, das „Forever Pollution Project“, veröffentlichte im Jahr 2023, dass mehr als 17.000 Standorte in ganz Europa bereits durch PFAS kontaminiert sind, darunter 2.100, bei welchen der Grad der Verschmutzung bereits gesundheitsgefährdend für die exponierten Personen sei. Zudem gebe es weitere 21.000 Orte, bei denen eine relevante Verschmutzung zu vermuten ist, die auf aktuelle oder industrielle Aktivitäten zurückzuführen sei. Auch für die menschliche Gesundheit stellen PFAS eine Gefahr dar. Sie werden mit Krebs, Diabetes und Übergewicht in Verbindung gebracht. Eine Studie aus Januar 2024 zeigt außerdem, dass sich die Exposition gegenüber PFAS bereits auf ungeborene Kinder auswirken kann.

PFAS finden in der Industrie vielfach Verwendung

Die Industrie hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass PFAS Eigenschaften haben, die für sie schwer ersetzbar sind. So sind sie dafür verantwortlich, dass Produkte wasser-, schmutz- oder fettabweisend sind. Auch in der Gesellschaft sind Produkte, die PFAS enthalten, weit verbreitet. Sie finden sich beispielsweise in Outdoor-Kleidung, Pfannen, Kosmetik, Verpackungen für Fast Food oder auch Feuerlöschmitteln. Ein umfassendes Verbot aller PFAS hätte daher weitreichende Auswirkungen auf industrielle Prozesse und die Hersteller vieler Produkte.

Aktuelles und bisherige Verbotsverfahren

In der Vergangenheit gab es bereits auf EU-Ebene mehrere Vorschläge, verschiedene spezifische PFAS zu beschränken. Der Anfang 2023 eingereichte Antrag ist jedoch der bisher weitreichendste. Die EU-Mitgliedstaaten und Norwegen fordern eine pauschale Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens sowie der Verwendung von PFAS. Seit dem 7. Dezember 2023 analysieren die wissenschaftlichen ECHA-Ausschüsse den Vorschlag und die im Rahmen der vorgesehenen Konsultation eingegangenen Kommentare. Ihre hierauf basierenden Stellungnahmen bilden die Basis der anschließenden Diskussion der Kommission mit den Mitgliedstaaten. Diese entscheiden dann gemeinsam über eine mögliche rechtlich bindende Beschränkung. Um Alternativen zu PFAS zu etablieren, sieht die geforderte Beschränkung dabei verschiedene Übergangsfristen vor.

Eine gesonderte Beschränkung von spezifischen PFAS in Feuerlöschschaum hatte die ECHA bereits im Januar 2022 vorgeschlagen. Hierzu berät sich die Kommission bereits mit den Mitgliedstaaten. Einen Grenzwert für PFAS-Konzentrationen im Wasser legt zudem die im Jahr 2020 neugefasste Wasserqualitätsrichtlinie (EU) 2020/2184 fest. Dieser gilt ab Januar 2026.