Umfassendes Verbot von „Ewigkeitschemikalien“ gefordert
Per- und Polyfluoralkylsubstanzen sollen beschränkt werden
RH – 01/2024
Bereits im Januar 2023 haben sich Deutschland, Dänemark, Norwegen, Schweden
und die Niederlande mit einem Vorschlag für ein umfassendes Verbot von Per- und
Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) - der für die Verwaltung und Regulierung von Chemikalien zuständigen EU-Agentur - gewandt. Bei PFAS handelt es sich um eine Gruppe von tausenden synthetischen
Chemikalien, die aufgrund ihrer Langlebigkeit auch als „Ewigkeitschemikalien“
bezeichnet werden. Die in ihnen enthaltenen Kohlenstoff-Fluor-Bindungen zählen
zu den stärksten chemischen Bindungen in der organischen Chemie. Deshalb ist
ihr Abbau nicht nur sehr schwierig, sondern auch sehr kostenintensiv.
Verbreitung stellt hohe Gefahr dar
PFAS werden immer häufiger im Grundwasser, Oberflächenwasser und im Boden
festgestellt. Insbesondere ihre Verbreitung in der Umwelt ist ein großes
Problem. Eine internationale Journalisten-Kollaboration, das „Forever Pollution Project“, veröffentlichte im Jahr 2023, dass mehr als 17.000
Standorte in ganz Europa bereits durch PFAS kontaminiert sind, darunter 2.100,
bei welchen der Grad der Verschmutzung bereits gesundheitsgefährdend für die
exponierten Personen sei. Zudem gebe es weitere 21.000 Orte, bei denen eine
relevante Verschmutzung zu vermuten ist, die auf aktuelle oder industrielle
Aktivitäten zurückzuführen sei. Auch für die menschliche Gesundheit stellen
PFAS eine Gefahr dar. Sie werden mit Krebs, Diabetes und Übergewicht in
Verbindung gebracht. Eine Studie aus Januar 2024 zeigt außerdem, dass sich die Exposition gegenüber
PFAS bereits auf ungeborene Kinder auswirken kann.
PFAS finden in der Industrie vielfach Verwendung
Die Industrie hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass PFAS
Eigenschaften haben, die für sie schwer ersetzbar sind. So sind sie dafür
verantwortlich, dass Produkte wasser-, schmutz- oder fettabweisend sind. Auch
in der Gesellschaft sind Produkte, die PFAS enthalten, weit verbreitet. Sie
finden sich beispielsweise in Outdoor-Kleidung, Pfannen, Kosmetik, Verpackungen
für Fast Food oder auch Feuerlöschmitteln. Ein umfassendes Verbot aller PFAS
hätte daher weitreichende Auswirkungen auf industrielle Prozesse und die
Hersteller vieler Produkte.
Aktuelles und bisherige Verbotsverfahren
In der Vergangenheit gab es bereits auf EU-Ebene mehrere Vorschläge,
verschiedene spezifische PFAS zu beschränken. Der Anfang 2023 eingereichte
Antrag ist jedoch der bisher weitreichendste. Die EU-Mitgliedstaaten und Norwegen
fordern eine pauschale Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens
sowie der Verwendung von PFAS. Seit dem 7. Dezember 2023 analysieren die
wissenschaftlichen ECHA-Ausschüsse den Vorschlag und die im Rahmen der
vorgesehenen Konsultation eingegangenen Kommentare. Ihre hierauf basierenden
Stellungnahmen bilden die Basis der anschließenden Diskussion der Kommission
mit den Mitgliedstaaten. Diese entscheiden dann gemeinsam über eine mögliche
rechtlich bindende Beschränkung. Um Alternativen zu PFAS zu etablieren, sieht
die geforderte Beschränkung dabei verschiedene Übergangsfristen vor.
Eine gesonderte Beschränkung von spezifischen PFAS in Feuerlöschschaum
hatte die ECHA bereits im Januar 2022 vorgeschlagen. Hierzu berät sich die
Kommission bereits mit den Mitgliedstaaten. Einen Grenzwert für
PFAS-Konzentrationen im Wasser legt zudem die im Jahr 2020 neugefasste Wasserqualitätsrichtlinie
(EU) 2020/2184 fest. Dieser gilt ab Januar 2026.