Ein funktionierender Wettbewerb hilft, Arzneimittelinnovationen bezahlbar zu halten.

UM – 02/2024

Der Marktwettbewerb ist neben der staatlichen Regulierung das wichtigste Instrument, um die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Arzneimitteln zu erschwinglichen Preisen sicherzustellen. Die aktive Durchsetzung der europäischen Kartell- und Fusionskontrollvorschriften trägt dazu bei, dass die Märkte funktionsfähig gehalten werden und die Menschen in Europa Zugang zu bezahlbaren und innovativen Arzneimitteln haben. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht der Europäischen Kommission vom 26. Januar 2024. Der Bericht nimmt die Jahre 2018 bis 2022 in den Blick. Er ist der zweite seiner Art und Ergebnis der Zusammenarbeit von Europäischer Kommission und den Wettbewerbsbehörden der EU-Mitgliedstaaten im Europäischen Wettbewerbsnetz (ECN). Im Vergleich zum vorhergehenden Bericht ist im Untersuchungszeitraum die Anzahl der kartellrechtlichen Beschlüsse von durchschnittlich drei auf fünf Beschlüsse pro Jahr gestiegen.

Wettbewerbswidriges Handeln unterbinden

In dem Bericht wird zum einen auf die Anwendung der kartellrechtlichen Vorschriften zu wettbewerbswidrigen Vereinbarungen und Praktiken verwiesen. Diese umfassen Maßnahmen gegen Verhaltensweisen, die den Markteintritt von Generika verhindern oder verzögern sowie Maßnahmen gegen Preishöhenmissbrauch von Arzneimitteln aufgrund einer marktbeherrschenden Stellung („unangemessene Preise“), Angebotsabsprachen bei Ausschreibungen von Krankenhäusern, Marktaufteilungsabsprachen zwischen Apotheken, Beschränkungen des Parallelimports, bei dem Preisdifferenzen von Medikamenten in der Europäischen Union (EU) ausgenutzt werden, und anderes mehr. Rund 100 Fälle, die Arzneimittel betrafen, wurden untersucht. In 28 Fällen ergingen kartellrechtliche Beschlüsse durch die Wettbewerbsbehörden, 30 Fälle sind noch nicht abgeschlossen.

Durch Fusionskontrolle Wettbewerbsdruck aufrechterhalten

Zum anderen standen 30 Zusammenschlüsse im Arzneimittelsektor zur Prüfung an, um einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu verhindern. Die größere Marktmacht fusionierter Unternehmen kann dazu führen, dass der Wettbewerbsdruck aufgehoben wird und in deren Folge höhere Preise und Nachteile für Patientinnen und Patienten sowie die Gesundheitssysteme entstehen. In fünf Fällen wurden Bedenken angemeldet. Davon wurden vier Zusammenschlüsse genehmigt, nachdem die Unternehmen zu Änderungen an ihren Plänen bereit waren.

Die Wettbewerbsüberwachung ist eine Daueraufgabe

Die Quintessenz des Berichts ist: Die Überwachung und Klärung der wettbewerbs- und kartellrechtlichen Auslegung durch die Wettbewerbsbehörden ist notwendig, damit der Preis- und Innovationswettbewerb unterstützt wird, die Arzneimittelmärkte funktionieren und der Zugang zu erschwinglichen und innovativen Arzneimitteln verbessert wird.

Staatliche Regulierung bleibt unverzichtbar

Nicht im Bericht steht: Die staatliche Regulierung ist für faire Arzneimittelpreise mindestens ebenso wichtig. In Deutschland helfen regulatorische Instrumente wie die frühe Nutzenbewertung, die Erstattungspreis- und Festbetragsregelungen, die Importquote oder auch die Möglichkeit, Rabattverträge abschließen zu können, dass an Ausgaben für Arzneimittel jedes Jahr ein zweistelliger Milliardenbetrag eingespart werden kann. Und dies ohne Versorgungseinbußen.