Die Reform des Koordinierungsrechts wird in dieser Legislaturperiode nicht abgeschlossen.

UM – 02/2024

Mit der Reform des Rechts zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit – der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und ihrer Durchführungsverordnung (EG) 987/2009 – wird es vorerst nichts. Der belgische Vizepremier und Gesundheitsminister Frank Vandenbrouke hat am 14. Februar im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) offiziell gemacht, was seit dem gescheiterten Kompromissvorschlag von Ende Januar im Grunde klar war: Das Dossier wird von der belgischen Ratspräsidentschaft nicht weiterverfolgt. Damit ist es auch in der zweiten Legislaturperiode nicht gelungen, den Vorschlag der Europäischen Kommission vom 13. Dezember 2016 für eine Revision des Koordinierungsrechts erfolgreich auszuhandeln.

Vorbei, aber nicht zu Ende

Die belgische Ratspräsidentschaft hatte vorgeschlagen, die verbliebenen strittigen Punkte gesondert zu verhandeln. Hierbei handelt es sich um den Mechanismus zur Feststellung der Sozialversicherungspflicht von Beschäftigten im EU-Ausland über die A1-Bescheinigung und um das Arbeitslosengeld für grenzüberschreitende Arbeitskräfte. Dies war mit dem zuständigen EMPL-Ausschuss nicht zu machen. Damit war der Weg für das Aus in der sich ohnehin auf ihr Ende zubewegenden Legislaturperiode vorgezeichnet.

Parlament bleibt am Ball

Die Berichterstatterin für das Gesetzesverfahren, Gabriele Bischoff (S&D, DE) ließ zu der Ratsentscheidung wissen, das Europäische Parlament bleibe weiter am Ball. Man sei weiterhin offen für einen Kompromiss, ob in dieser oder in der nächsten Legislaturperiode. In einer Presseerklärung vom 15. Februar der EMPL-Verhandler heißt es: „Die mangelnde Bereitschaft des belgischen Ratsvorsitzes, die Bemühungen des spanischen Ratsvorsitzes um einen Gesamtkompromiss fortzusetzen, ist enttäuschend.“ Aber eine Aufspaltung der Themen sei nicht zu akzeptieren. Nur Teile der Reform abzuschließen, würde bedeuten, auf wesentliche Punkte seiner Position auf unbestimmte Zeit zu verzichten. Man sei an einem ausgewogenen Paket interessiert. Im Übrigen ließe sich das Parlament nicht in Geiselhaft nehmen, weil die Mitgliedstaaten Schwierigkeiten haben, einen gemeinsamen Standpunkt zu finden.

Wie geht es weiter?

In der Tat ist es in der Vergangenheit zweimal gelungen, eine vorläufige Einigung zwischen Parlament und Rat zu erzielen – im Frühjahr 2019 und im Dezember 2021. Beide Male wurde der Kompromiss von den Mitgliedstaaten abgelehnt. Das Dossier wird wohl nun in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgenommen. Ob Gabriele Bischoff dann weiterhin die Fäden für die Verhandlungen auf Parlamentsseite in den Händen halten wird, ist nicht gesichert, aber wahrscheinlich. Mit ihrem Listenplatz 1 auf der Berliner Landesliste der SPD für die Europawahl stehen ihre Chancen sehr gut, am 1. Juli ins neu besetzte Parlament einzuziehen. Vieles spricht dafür, dass sie ihre Expertise zum Koordinierungsrecht in die Waagschale werfen wird, wenn die Zuständigkeiten für die Gesetzesverfahren neu verteilt werden.