EU und Sozialpartner verpflichten sich zur Stärkung des sozialen Dialogs.

HS – 02/2024

Am 31. Januar 2024 haben die Europäische Kommission, der belgische Ratsvorsitz und die europäischen Sozialpartner auf einem Sozialpartnergipfel in Val Duchesse eine „Dreigliedrige Erklärung für einen dynamischen europäischen sozialen Dialog“ unterzeichnet. Die Erklärung versteht sich als ein erneutes Bekenntnis zur Stärkung des sozialen Dialogs auf Ebene der Europäischen Union (EU) und zur gemeinsamen Bewältigung der Herausforderungen, mit denen Volkswirtschaften und Arbeitsmärkte in der EU konfrontiert sind. Das Ziel ist, florierende Unternehmen, hochwertige Arbeitsplätze und Dienstleistungen sowie verbesserte Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Im Rahmen der Erklärung verpflichten sich die Europäische Kommission, der Rat und die europäischen Sozialpartner zu einer Reihe von Maßnahmen.

Arbeitskräftemangel und Qualifikationsdefizite bekämpfen

Arbeitskräftemangel und Qualifikationsdefizite sind von entscheidender Bedeutung für nachhaltiges Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Vor diesem Hintergrund verpflichten sich die Unterzeichner in der Erklärung, ihren Teil dazu beizutragen, mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt zu bringen, Arbeitsbedingungen zu verbessern, die Anerkennung von Qualifikationen zu erleichtern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland besser zu integrieren. Darüber hinaus will die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern bis Frühjahr 2024 einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Arbeitskräftemangel und Qualifikationsdefiziten vorlegen.

Europäischen Sozialdialog in den Mittelpunkt stellen

Der soziale Dialog ist ein Prozess, der in den Artikeln 151 bis 156 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hinsichtlich der Teilnehmer, Befugnisse und Verfahren genau geregelt ist. Seine Rolle als wesentlicher Bestandteil des europäischen Sozialmodells und der europäischen Demokratie unterscheidet sich von anderen Formen der Konsultation, wie zum Beispiel dem Dialog mit der Zivilgesellschaft, dessen Funktionsweise nicht in den Verträgen verankert ist. Die Europäische Kommission, der Rat und die europäischen Sozialpartner bekräftigen deshalb ihre Verpflichtung, die Rolle der Sozialpartner und den Sozialdialog zu fördern.

Europäischen Beauftragten für den Sozialdialog einsetzen

Um die Rolle des sozialen Dialogs auf europäischer und nationaler Ebene zu fördern und zu stärken, soll ein Beauftragter oder eine Beauftragte für den europäischen sozialen Dialog eingesetzt werden. Der oder die unparteiische Beauftragte soll die Umsetzung der Mitteilung der Europäischen Kommission über die Stärkung des sozialen Dialogs in der EU unterstützen und koordinieren sowie die Anlaufstelle in der Europäischen Kommission für die Sozialpartner sein.

Pakt für den europäischen sozialen Dialog auf den Weg bringen

Laut der Erklärung soll eine Reihe von Treffen mit den europäischen Sozialpartnern stattfinden, um Möglichkeiten zur weiteren Stärkung des europäischen sozialen Dialogs zu erarbeiten. Diese sollen unter anderem die institutionelle und finanzielle Unterstützung des europäischen sozialen Dialogs auf allen Ebenen umfassen sowie den Kapazitätsaufbau der Sozialpartner, auch in den EU-Beitrittskandidatenländern. Dies soll bis Anfang 2025 in einen „Pakt für den europäischen sozialen Dialog“ münden.