Potenzial zur Durchsetzung von Arbeits- und Sozialversicherungsrechten nutzen. 

VS – 02/2024

Die im Auftrag des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) des Europäischen Parlaments erstellte Studie „The European Social Security Pass“ (ESSPASS) untersucht das Potenzial des Europäischen Sozialversicherungspasses zur Durchsetzung von Arbeits- und Sozialversicherungsrechten in Europa. Ihr Tenor: Der Mehrwert des ESSPASS liegt vor allem im Bereich der Entsendung von Beschäftigten. Der europäische Sozialversicherungspass kann wesentlich dazu beitragen, betrügerische Praktiken zu unterbinden und das Bewusstsein der entsandten Beschäftigten für deren Arbeits- und Sozialschutzrechte zu stärken sowie die Mobilität zu erleichtern. Gleichzeitig kann er helfen, den Verwaltungsaufwand von Sozialversicherungsträgern, Arbeitgebern und Prüfbehörden erheblich zu senken.  

Start mit A1 und EKVK

Zentraler Baustein der ESSPASS-Initiative ist die Einführung von digitalen Nachweisen (Digital Credentials), die sich der EU-DI-Wallet (European Digital Identity Wallet) bedienen. Diese aus der eIDAS 2.0-Verordnung resultierende Initiative soll in den kommenden Jahren die Mobilität innerhalb der Europäischen Union (EU) weiter erleichtern und perspektivisch zwei Verwaltungsverfahren aus dem Bereich der Sozialversicherung digital zugänglich machen: Das Portable Dokument "A1" für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung.  

Pilotverfahren 

Aktuell wird durch das Konsortium DC4EU ein Pilotverfahren auf europäischer Ebene durchgeführt. Im Bereich der Sozialversicherung hat die Deutsche Rentenversicherung Bund zusammen mit Partnerinstitutionen aus Österreich und Dänemark die Federführung bei der Entwicklung der digitalen A1-Entsendebescheinigung inne. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) ist an der Entwicklung Europäischen Krankenversicherungskarte beteiligt. Die Pilotprojekte sollen bis April 2025 abgeschlossen sein. 

Potenzial des ESSPASS nutzen 

In der Studie wird gefordert, das Potenzial des ESSPASS umfassend zu nutzen und über den derzeit geplanten Anwendungsbereich hinauszugehen. So wird empfohlen, die Dokumentation der arbeitsrechtlichen Ansprüche von entsandten Beschäftigten möglichst noch in der Pilotphase mit in den ESSPASS aufzunehmen. Dies gilt insbesondere für die Entsendemeldung, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Durchsetzungsrichtlinie verlangen. Die Studie verweist hierbei auf die von der Kommission in ihrem Arbeitsprogramm 2024 angekündigten Schritte zur Digitalisierung und Standardisierung der Entsendemeldung. Dies würde eine Einbeziehung erleichtern. 

Eine Einbeziehung nationaler Arbeitskarten oder Sozialausweise wird hingegen als schwieriger eingeschätzt. Deren Anwendungsbereiche divergieren und beinhalten viele unterschiedliche Informationen. Auch wird die Bereitschaft der Mitgliedstaaten, sich auf eine Standardisierung dieser nationalen Praktiken einzulassen, skeptisch bewertet. Trotz dieser Schwierigkeiten wird in der Studie empfohlen, zu prüfen, inwieweit diese Nachweise in den ESSPASS aufgenommen werden können. Dies gilt insbesondere für den Bausektor, der stark von der Entsendung betroffen ist.