Europäisches Parlament nimmt Entschließungsantrag zu vertiefter Integration an.

HS – 03/2024

Am 29. Februar 2024 hat das Europäische Parlament einen Entschließungsantrag zur Vertiefung der EU-Integration mit Blick auf eine künftige Erweiterung angenommen. Am 30. Januar hatten der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) und der Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO) gemeinsam für den zugrundeliegenden Initiativbericht gestimmt. Grundsätzlich vertritt das Europäische Parlament die Ansicht, dass aufgrund der Herausforderungen im Zusammenhang mit einer größeren Europäischen Union (EU) eine verstärkte Erweiterungspolitik erforderlich sei, die auf einer schrittweisen Integration in gemeinsamen Politikbereichen beruht.

EU-Erweiterung als geopolitisches Instrument

In der Entschließung stellen die Abgeordneten fest, dass die Erweiterung zu einem der stärksten politischen und geopolitischen Instrumente der EU geworden sei, und dass laut der Eurobarometer-Umfrage vom Juni 2023 eine Mehrheit der EU-Bevölkerung die künftige Erweiterung der EU befürworte. Gleichzeitig seien neue Impulse und eine neue Vision erforderlich, um dem Erweiterungsprozess neuen Schwung zu verleihen. Durch das mangelnde Engagement der vergangenen Jahre sei ein Vakuum entstanden, das Russland, China und anderen externen Akteuren Handlungsräume eröffnet habe.

Rolle des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament sei zweifellos das Organ der EU, das die Erweiterung am stärksten unterstütze, seine Rolle sei jedoch während des gesamten Erweiterungsprozesses äußerst begrenzt, so die Abgeordneten. Sie betonen vor diesem Hintergrund, dass eine stärkere, wirksamere und aussagekräftigere Beschlussfassung im Europäischen Parlament sowie seine Kontrolle der Erweiterungspolitik der EU und ihrer Finanzierung erforderlich sei, um die demokratische Legitimität und Rechenschaftspflicht zu stärken. Entsprechend sei die Rolle des Europäischen Parlaments im gesamten Beitrittsprozess und seinen einzelnen Zwischenschritten zu stärken. Dazu gehöre auch eine umfassende Prüfung der Fortschritte der Bewerberländer in allen Politikbereichen.

Reformbedarf vor einer Erweiterung

Darüber hinaus vertritt das Europäische Parlament in der Entschließung die Ansicht, dass die Prozesse der Vorbereitung auf die Erweiterung in der EU und in den Beitrittsländern parallel verlaufen sollten. Es seien sowohl institutionelle als auch finanzielle Reformen erforderlich, um die gegenwärtigen Herausforderungen bewältigen, neue Mitglieder aufnehmen und ihre erfolgreiche Integration fördern zu können. Zu den geforderten Reformen zählen die Überprüfung der Zusammensetzung und die Stärkung des Europäischen Parlaments durch ein allgemeines und unmittelbares Recht auf gesetzgeberische Initiative. Des Weiteren befürworten die Abgeordneten eine Beschlussfassung im Rat der EU mit qualifizierter Mehrheit in Bereichen wie dem Schutz der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, dem mehrjährigen Finanzrahmen, Sanktionen und anderen einschlägigen außenpolitischen Beschlüssen, etwa dem Beginn von EU-Beitrittsverhandlungen.