Im Rat stellt sich Deutschland hinter die Sozialversicherung.

UM – 03/2024

Gute Nachrichten aus Deutschland. Die Bundesregierung hat sich am 7. März im Rat für Wettbewerbsfähigkeit (COMPET) hinter die Sozialversicherung gestellt. In einem Austausch zum Fortgang der Verhandlungen zum Dossier zum Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr unterstrich Staatssekretär Sven Giegold die Notwendigkeit, dass starre Vorgaben nicht sachgerecht und an verschiedenen Stellen zu Kollisionen führen würden. Unter anderem müsse sichergestellt werden, dass die Sozialversicherung ausreichend Zeit hat, ihre Zahlungen zu prüfen.

Vorfahrt für Vertragsfreiheit

Damit hat sich die Bundesregierung den Appell der DSV aufgegriffen, die besondere Situation der Sozialversicherungsträger in den Blick zu nehmen. Renten-, Unfall- und Krankenversicherungsträger haben mit den Vertretungen ihrer Dienstleister eine Vielzahl von Verträgen geschlossen, die sich nicht immer mit einer starren Zahlungsfrist von 30 Tagen decken, wie sie der Europäischen Kommission vorschwebt. Insbesondere dann, wenn die Rechnung oder die erbrachte Leistung Fragen aufwirft. In der geltenden Zahlungsverzugsrichtlinie hatte eine Ausnahmeregelung im Gesundheitsbereich die notwendigen zeitlichen Spielräume für sachgerechte Vertragslösungen geboten.

Keine Strafzinsen für gesetzliche Prüfaufgaben

Eine besondere Situation besteht in der Krankenversicherung, wo die Abrechnungen von Ärzten, Zahnärzten, Apotheken und Krankenhäusern nach der Zahlung über zum Teil lange Zeiträume geprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Hier erfüllt die Krankenversicherung Prüfaufgaben aus dem Sozialgesetzbuch. Diese dürfen nicht sanktioniert werden. Im Rat ist diese Botschaft angekommen.

Ausnahmen für Gesundheitssektor gefordert

Für Binnenmarktkommissar Thierry Breton war die Sitzung am 7. März nicht erfreulich. Die weit überwiegende Mehrzahl der Mitgliedstaaten plädiert für mehr Vertragsfreiheit und hegt große Skepsis an der Notwendigkeit einer Verordnung. Zumal sich eine Richtlinie einfacher ins nationale Zivilrecht einfügen ließe. Auf breiten Widerstand stößt auch die Einrichtung neuer Bürokratie, die im Zweifel mit der Zuständigkeit der Gerichte kollidiert. Last but not least: Neben Deutschland forderten auch weitere Länder wie Italien, Malta und Slowenien Ausnahmen für den Gesundheitssektor. Gespannt darf man nun auf das Europäische Parlament blicken, wo die Kontroversen zum Vorschlag der Europäischen Kommission ebenfalls Gräben – zum Teil auch innerhalb der Fraktionen - aufgeworfen haben. Wegen des hohen Klärungsbedarfs wird der Bericht von Róża Thun und Hohenstein (Renew, PL) erst am 21. März erwartet.

Ende offen

Die Beratungsverläufe in Parlament wie Rat lassen erwarten, dass der Entwurf der Europäischen Kommission massive Änderungen erfahren wird. Ob am Ende eine Verordnung verabschiedet wird oder es überhaupt zu einer Einigung kommt, ist höchst ungewiss.