Europäische Normen
EuGH entscheidet über Zugänglichkeit von harmonisierten europäischen Normen.
RH – 03/2024
Der
Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 5. März 2024 entschieden, dass harmonisierte
europäische Normen aufgrund ihrer Rechtswirkungen Teil des Unionsrechts sind, und daher frei zugänglich sein müssen.
Die Klage
Im Jahr
2018 hatte die Europäische Kommission den Antrag zweier gemeinnütziger
Organisationen, der Public.Resource.Org Inc. und der Right to Know CLG, die
sich für die freie Zugänglichkeit von Recht einsetzen, auf Zugang zu mehreren technischen
Normen im Bereich von Spielzeug abgelehnt. Das daraufhin angerufene Gericht der
Europäischen Union (Gericht) erklärte im Jahr 2021 das Handeln der Europäischen
Kommission für rechtmäßig.
Gegen
dieses Urteil legten die beiden Organisationen Rechtsmittel ein und waren nun
erfolgreich. Der EuGH hob das Urteil des Gerichts auf und erklärte, dass die Europäische
Kommission den Klägern Zugang zu den harmonisierten Normen hätte gewähren
müssen. Die angeforderten Normen seien Teil des Unionsrechts, daher bestünde ein
überwiegendes öffentliches Interesse an ihrer Verbreitung.
Harmonisierte Europäische Normen
Harmonisierte
europäische Normen sind Leitlinien für die technischen Spezifikationen von Produkten,
Dienstleistungen oder Verfahren. Sie spielen eine wichtige Rolle im Binnenmarkt
der Europäischen Union (EU). Im Bereich der Produktsicherheit schreibt die
europäische Gesetzgebung in der Regel nur grundlegende Anforderungen für das
sichere Inverkehrbringen von Produkten in der EU vor. Diese Anforderungen
werden dann im Auftrag der Europäischen Kommission von den (privatrechtlichen) europäischen
Normungsorganisationen CEN, CENELEC und ETSI durch harmonisierte technische Normen
konkretisiert. Die Erarbeitung der Normen selbst wird durch die nationalen
Normungsorganisationen, wie dem DIN in Deutschland, kanalisiert. Diese finanzieren
sich unter anderem aus dem Verkauf der Normen an Hersteller und Unternehmen. Im
Amtsblatt der EU werden lediglich die Fundstellen der harmonisierten Normen
veröffentlicht.
Die Einhaltung
harmonisierter Normen ist grundsätzlich freiwillig und nicht gesetzlich
vorgeschrieben. Allerdings hat sie für Hersteller und Unternehmen verschiedene
Vorteile. Wenn Produkte eine standardisierte Qualität aufweisen, sind sie
kompatibel und vergleichbar. Dies erleichtert den Marktzugang. Hält ein Produkt
die Vorgaben einer entsprechenden Norm ein, so wird außerdem vermutet, dass
dieses auch konform mit den der Norm zugrundeliegenden gesetzlichen (Sicherheits-)Anforderungen
ist. Deshalb sind Normen auch für den Arbeitsschutz von Relevanz.
Auswirkungen auf das Europäische Normungssystem
Über
die Folgen des Urteils herrscht derzeit noch große Unsicherheit, da die
Entscheidung viele mit der Zugänglichkeit zusammenhängende Gesichtspunkte offenlässt.
Eine mögliche Verpflichtung, harmonisierte europäische Normen zukünftig frei
und kostenlos zur Verfügung zu stellen, könnte die derzeitige Funktionsweise
des europäischen Normungssystems stark verändern.