Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Die Arbeit des ACSH im Fokus
SK – 05/2024
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist einer der
Bereiche, in denen die Europäische Union (EU) – durch einen soliden
Rechtsrahmen – einen großen Mehrwert für ihre Bürgerinnen und Bürger hat. Durch
die Komplexität der Themen arbeitet die Europäische Kommission mit vielen
verschiedenen Akteuren zusammen. Die Europäische Agentur für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) ist einer der bekanntesten. Weniger
bekannt, aber nicht weniger relevant ist der Beratende
Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH).
Aufbau und Aufgaben
Der ACSH ist ein dreigliedriges Beratungsgremium, das sich
aus Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Regierungen sowie
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen der 27 Mitgliedstaaten
zusammensetzt. Seine Aufgabe besteht darin, die Europäische Kommission bei der
Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen im Bereich Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterstützen. Außerdem soll er die
Zusammenarbeit zwischen den einzelstaatlichen Behörden und den Arbeitnehmer-
und Arbeitgeberorganisationen erleichtern. Um die unterschiedlichen
Themenfelder, die der ACSH abdeckt, besser beleuchten zu können, gibt es verschiedenen
Arbeitsgruppen. Die Prioritäten des ACSH und seiner Arbeitsgruppen werden durch
ein jährliches Arbeitsprogramm bestimmt.
Prioritäten des ACSH
Da auch der ökologische Wandel nicht vor dem Arbeitsschutz
Halt macht, wurde im letzten Jahr die Arbeitsgruppe „Klimawandel und Sicherheit
und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“ neu eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es,
sich mit den Herausforderungen des Klimawandels sowie den bestehenden EU- und
nationalen Rechtsvorschriften zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
zu befassen. Im Bereich der Chemikalienpolitik erarbeitete die Arbeitsgruppe „Chemische
Stoffe am Arbeitsplatz“ im Jahr 2023 verschiedene Stellungnahmen. Diese nutzt
die Europäische Kommission, um neue Präventions- und Schutzmaßnahmen sowie
Expositionsgrenzwerte im Bereich der Richtlinie über Karzinogene, Mutagene oder
reproduktionstoxische Stoffe vorzuschlagen.
Für dieses Jahr sind verschiedene Maßnahmen im Zusammenhang mit
dem ökologischen und digitalen Wandel im Arbeitsprogramm des ACSH vorgesehen. Neben
der Unterstützung der Europäischen Kommission bei chemikalienbezogenen Fragen
im Bereich des Arbeitsschutzes arbeitet der ACSH auch an der Einsetzung einer
neuen Arbeitsgruppe, die sich mit Durchsetzungsansätzen für psychosoziale Risiken
befassen soll. Auch im Bereich der Förderung eines „Vision Zero“-Ansatzes für
arbeitsbedingte Todesfälle plant der ACSH sich weiter einzubringen. Über die
Ergebnisse der diesjährigen Aktivitäten wird der ACSH in seinem jährlichen
Tätigkeitsbericht berichten.