Die Arbeit des ACSH im Fokus

SK – 05/2024

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist einer der Bereiche, in denen die Europäische Union (EU) – durch einen soliden Rechtsrahmen – einen großen Mehrwert für ihre Bürgerinnen und Bürger hat. Durch die Komplexität der Themen arbeitet die Europäische Kommission mit vielen verschiedenen Akteuren zusammen. Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) ist einer der bekanntesten. Weniger bekannt, aber nicht weniger relevant ist der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH).

Aufbau und Aufgaben

Der ACSH ist ein dreigliedriges Beratungsgremium, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Regierungen sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen der 27 Mitgliedstaaten zusammensetzt. Seine Aufgabe besteht darin, die Europäische Kommission bei der Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterstützen. Außerdem soll er die Zusammenarbeit zwischen den einzelstaatlichen Behörden und den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen erleichtern. Um die unterschiedlichen Themenfelder, die der ACSH abdeckt, besser beleuchten zu können, gibt es verschiedenen Arbeitsgruppen. Die Prioritäten des ACSH und seiner Arbeitsgruppen werden durch ein jährliches Arbeitsprogramm bestimmt.

Prioritäten des ACSH

Da auch der ökologische Wandel nicht vor dem Arbeitsschutz Halt macht, wurde im letzten Jahr die Arbeitsgruppe „Klimawandel und Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“ neu eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es, sich mit den Herausforderungen des Klimawandels sowie den bestehenden EU- und nationalen Rechtsvorschriften zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu befassen. Im Bereich der Chemikalienpolitik erarbeitete die Arbeitsgruppe „Chemische Stoffe am Arbeitsplatz“ im Jahr 2023 verschiedene Stellungnahmen. Diese nutzt die Europäische Kommission, um neue Präventions- und Schutzmaßnahmen sowie Expositionsgrenzwerte im Bereich der Richtlinie über Karzinogene, Mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe vorzuschlagen.


Für dieses Jahr sind verschiedene Maßnahmen im Zusammenhang mit dem ökologischen und digitalen Wandel im Arbeitsprogramm des ACSH vorgesehen. Neben der Unterstützung der Europäischen Kommission bei chemikalienbezogenen Fragen im Bereich des Arbeitsschutzes arbeitet der ACSH auch an der Einsetzung einer neuen Arbeitsgruppe, die sich mit Durchsetzungsansätzen für psychosoziale Risiken befassen soll. Auch im Bereich der Förderung eines „Vision Zero“-Ansatzes für arbeitsbedingte Todesfälle plant der ACSH sich weiter einzubringen. Über die Ergebnisse der diesjährigen Aktivitäten wird der ACSH in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht berichten.