Rat fordert EU-Kommission auf, Gesundheit als Priorität zu betrachten

CC – 06/2024

Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Europäischen Union (EU) haben am 21. Juni im Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) Schlussfolgerungen des Rates zur Zukunft der Europäischen Gesundheitsunion für ein Europa der Pflege, der Vorsorge und des Schutzes gebilligt. In den Schlussfolgerungen werden die wichtigsten Schwerpunkte der EU-Gesundheitspolitik dargelegt und die Europäische Kommission aufgefordert, dem Politikbereich Gesundheit weiterhin Priorität einzuräumen. Die belgische Ratspräsidentschaft hat den Zeitpunkt bewusst gewählt, da durch die Europawahl in der Europäischen Kommission neue Prioritäten und politische Leitlinien festgelegt werden.

Die Grundlagen

Zwar hat die EU im Bereich der Gesundheitspolitik nur begrenzte Zuständigkeiten Die EU unterstützt aber die Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung gemeinsamer Ziele und bündelt Ressourcen. Außerdem kann sie unter anderem EU-weit geltende Rechtsvorschriften, zum Beispiel für Arzneimittel und Medizinprodukte erlassen. Diese unterliegen den Regeln des Binnenmarktes und hier hat die EU wesentlich mehr Kompetenzen. In den Schlussfolgerungen werden diese Zuständigkeiten vom Rat nicht in Frage gestellt. Gleichwohl wird die Rolle der EU unterstrichen: Zum einen hinsichtlich des Grundsatzes 16 der Europäischen Säule Sozialer Rechte, der anerkennt, dass in der EU jede Person das Recht auf „rechtzeitige, hochwertige und bezahlbare Gesundheitsversorgung und Heilbehandlung“ hat. Zum anderen dahingehend, dass auch der Zugang zur Gesundheitsversorgung und Gesundheitsvorsorge ein Grundrecht ist und dass in den Verträgen über die Arbeitsweise der EU vorgesehen ist, dass bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen ist.

Anfänge und Schwerpunkte

Erst im November 2020, inmitten der COVID-19-Pandemie, wurde mit der Mitteilung zur Schaffung einer europäischen Gesundheitsunion“ das erste Mal die Begrifflichkeit „Gesundheitsunion“ geprägt. Die nun gebilligten Schlussfolgerungen umreißen die bisherigen Aktivitäten der EU und geben einen Ausblick darauf, welche Schwerpunkte künftig gesetzt werden sollen.


Ein Schwerpunkt ist der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen, den die Mitgliedstaaten und die Kommission durch Investitionen, digitale Instrumente, Wissensaustausch, Zusammenarbeit auf EU-Ebene und einen angepassten Rechtsrahmen angehen sollten.


Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prävention und Krisenvorsorge bei nichtübertragbaren Krankheiten. Diese sind für fast 90 Prozent aller Todesfälle in der EU verantwortlich. Der Rat fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf, eine gesunde Lebensweise und eine gesunde Umwelt zu fördern, unter anderem durch die Annahme der im Rahmen des Europäischen Plans zur Krebsbekämpfung angekündigten Legislativvorschläge und durch die Intensivierung der Arbeiten im Rahmen der Initiative "Gemeinsam gesünder".


Ein weiterer Schwerpunkt ist die Verbesserung der Sicherheit der Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten. Der Rat fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf, ihre Arbeiten zur Bekämpfung von Engpässen bei wichtigen Arzneimitteln, unter anderem im Rahmen der Allianz für wichtige Arzneimittel, fortzusetzen, und ersucht die Kommission, den Vorschlag für einen „Critical Medicine Act“ zu prüfen.


Erstmals wird auch ein Schwerpunkt auf das Thema Klima und Gesundheit gelegt, und zwar explizit auf die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten soll eine EU-Agenda zu Klimawandel und Gesundheit im Sinne des „Eine Gesundheit"-Ansatzes erarbeitet werden, die sowohl Maßnahmen zum Klimaschutz als auch zur Anpassung an den Klimawandel enthält. Der Rat fordert Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen der Gesundheitssysteme auf Klima und Umwelt in der EU. Nationale Strategien, EU-Vorschriften und Finanzmittel sollen den Übergang zu dekarbonisierten Gesundheitssystemen unterstützen.