Soziale Integration von Menschen mit Behinderungen
Ungarn sammelt Anregungen.
SK – 07/2024
Mitte Juli hat die erste Sitzung des Rates „Beschäftigung,
Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO) unter ungarischer
Ratspräsidentschaft stattgefunden. Thematisiert wurden das Europäische Semester,
der Fachkräftemangel und damit zusammenhängend auch die Integration beziehungsweise
Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt. Ungarn
hatte dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt, da die Förderung der Teilnahme
von Menschen mit Behinderung zu den Prioritäten der Ratspräsidentschaft gehört.
Der Austausch mit den Mitgliedstaaten wird in Schlussfolgerungen des Rates
einfließen, die Ungarn vorbereitet.
Eingliederung im offenen Arbeitsmarkt
Die Mitgliedstaaten waren dazu aufgerufen, ihre Position zum
Thema Eingliederung von Menschen mit Behinderung anhand von drei Fragen zu
erläutern. Neben Maßnahmen und politischen Instrumenten zur Förderung von Teilhabe
am offenen Arbeitsmarkt sollten die Mitgliedsstaaten auch auf die nationalen
Ziele für die Erhöhung der Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung
eingehen. Des Weiteren wurde nach Unterstützungsbedarf vonseiten der
Europäischen Kommission gefragt. Helena Dalli, die Kommissarin für Gleichstellung,
nahm an der Diskussion teil. Gleich eingangs hob sie hervor, wie wichtig die
Zusammenarbeit von Mitgliedsstaaten und Europäische Kommission ist, um die Strategie
für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021 bis 2030 umzusetzen.
Zusätzlich ist neben der Vorsitzenden des Ausschusses für
Sozialschutz auch ein Vertreter des Beschäftigungsausschusses (EMCO) zu Wort
gekommen. Der EMCO steht dem EPSCO beratend zur Seite, vor allem hinsichtlich
der Förderung der Koordinierung von Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik auf
europäischer und nationaler Ebene. Für eine erfolgreiche Integration bedürfe es
eines ganzheitlichen Ansatzes, der sich auf den gesamten Lebenszyklus
erstreckt. Daher sollten Maßnahmen nicht erst im Arbeitsleben ergriffen werden,
sondern schon während der Schulzeit. Außerdem gelte es, die Sammlung relevanter
Daten zur Situation von Menschen mit Behinderung zu verbessern und diese für
die Umsetzung von nationalen Strategien zu nutzen.
Positionen der Mitgliedsstaaten
Während der Präsentation von nationalen Maßnahmen kristallisierte
sich schnell heraus, dass viele Mitgliedstaaten auf Quotensysteme und
finanzielle Anreize für die Integration von behinderten Menschen in den offenen
Arbeitsmarkt setzen. Ein Austausch hierzu wurde jedoch von allen begrüßt, da
jedes Land unterschiedliche Umsetzungsansätze verfolgt. Andere Initiativen
setzen auf maßgeschneiderte Beratungsangebote, die Anpassung von nationalen
Gesetzen und Berufsbildungsprogrammen. Nationale Beschäftigungsquoten gibt es
in einigen Ländern. Diesbezüglich verfolgen alle das gleiche Ziel, nämlich weitere
Menschen mit Behinderung erfolgreich im offenen Arbeitsmarkt zu integrieren.
Viele Mitgliedsstaaten – unter ihnen zum Beispiel Bulgarien,
Finnland, Litauen, Luxemburg und Slowenien – äußerten sich positiv zu einem
Austausch von bewährten Praktiken, der von der Europäischen Kommission
unterstützt werden sollte. Ungarn unterstrich, dass die Förderung der Teilnahme
von Behinderten am offenen Arbeitsmarkt auch zur Mobilisierung des existierenden
Arbeitskräftepotenzials beiträgt. Die Bemühungen der Ratspräsidentschaft, Fortschritte
für Menschen mit Behinderung zu erzielen, werden im Herbst weiter
konkretisiert. Die geplanten Schlussfolgerungen des Rates zur sozialen
Integration von Menschen mit Behinderungen sollen am 2. Dezember 2024
verabschiedet werden.