Ungarn sammelt Anregungen. 

SK – 07/2024

Mitte Juli hat die erste Sitzung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO) unter ungarischer Ratspräsidentschaft stattgefunden. Thematisiert wurden das Europäische Semester, der Fachkräftemangel und damit zusammenhängend auch die Integration beziehungsweise Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt. Ungarn hatte dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt, da die Förderung der Teilnahme von Menschen mit Behinderung zu den Prioritäten der Ratspräsidentschaft gehört. Der Austausch mit den Mitgliedstaaten wird in Schlussfolgerungen des Rates einfließen, die Ungarn vorbereitet.  

Eingliederung im offenen Arbeitsmarkt

Die Mitgliedstaaten waren dazu aufgerufen, ihre Position zum Thema Eingliederung von Menschen mit Behinderung anhand von drei Fragen zu erläutern. Neben Maßnahmen und politischen Instrumenten zur Förderung von Teilhabe am offenen Arbeitsmarkt sollten die Mitgliedsstaaten auch auf die nationalen Ziele für die Erhöhung der Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung eingehen. Des Weiteren wurde nach Unterstützungsbedarf vonseiten der Europäischen Kommission gefragt. Helena Dalli, die Kommissarin für Gleichstellung, nahm an der Diskussion teil. Gleich eingangs hob sie hervor, wie wichtig die Zusammenarbeit von Mitgliedsstaaten und Europäische Kommission ist, um die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021 bis 2030 umzusetzen.


Zusätzlich ist neben der Vorsitzenden des Ausschusses für Sozialschutz auch ein Vertreter des Beschäftigungsausschusses (EMCO) zu Wort gekommen. Der EMCO steht dem EPSCO beratend zur Seite, vor allem hinsichtlich der Förderung der Koordinierung von Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik auf europäischer und nationaler Ebene. Für eine erfolgreiche Integration bedürfe es eines ganzheitlichen Ansatzes, der sich auf den gesamten Lebenszyklus erstreckt. Daher sollten Maßnahmen nicht erst im Arbeitsleben ergriffen werden, sondern schon während der Schulzeit. Außerdem gelte es, die Sammlung relevanter Daten zur Situation von Menschen mit Behinderung zu verbessern und diese für die Umsetzung von nationalen Strategien zu nutzen.

Positionen der Mitgliedsstaaten

Während der Präsentation von nationalen Maßnahmen kristallisierte sich schnell heraus, dass viele Mitgliedstaaten auf Quotensysteme und finanzielle Anreize für die Integration von behinderten Menschen in den offenen Arbeitsmarkt setzen. Ein Austausch hierzu wurde jedoch von allen begrüßt, da jedes Land unterschiedliche Umsetzungsansätze verfolgt. Andere Initiativen setzen auf maßgeschneiderte Beratungsangebote, die Anpassung von nationalen Gesetzen und Berufsbildungsprogrammen. Nationale Beschäftigungsquoten gibt es in einigen Ländern. Diesbezüglich verfolgen alle das gleiche Ziel, nämlich weitere Menschen mit Behinderung erfolgreich im offenen Arbeitsmarkt zu integrieren.   


Viele Mitgliedsstaaten – unter ihnen zum Beispiel Bulgarien, Finnland, Litauen, Luxemburg und Slowenien – äußerten sich positiv zu einem Austausch von bewährten Praktiken, der von der Europäischen Kommission unterstützt werden sollte. Ungarn unterstrich, dass die Förderung der Teilnahme von Behinderten am offenen Arbeitsmarkt auch zur Mobilisierung des existierenden Arbeitskräftepotenzials beiträgt. Die Bemühungen der Ratspräsidentschaft, Fortschritte für Menschen mit Behinderung zu erzielen, werden im Herbst weiter konkretisiert. Die geplanten Schlussfolgerungen des Rates zur sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen sollen am 2. Dezember 2024 verabschiedet werden.