Ausweitung auf neuartige Produkte wie E-Zigaretten sowie auf rauchfreie Räume

CC – 09/2024

Die Europäische Kommission hat am Dienstag, nach langen Verzögerungen, einen Entwurf von Ratsempfehlungen zu rauch- und aerosolfreien Umgebungenveröffentlicht. Die Kommission schlägt vor, die Empfehlung des Rates aus dem Jahr 2009 zu rauchfreien Umgebungen entsprechend neuen Marktentwicklungen und Trends bei neuen Produkten zu aktualisieren.


Ziel der Aktualisierung der Ratsempfehlungen ist es, Menschen in der gesamten Europäischen Union (EU), insbesondere Kinder und Jugendliche, besser vor der Exposition gegenüber Passivrauch und Aerosolen zu schützen. Gleichzeitig soll der Konsum sowohl von herkömmlichen Tabakerzeugnissen als auch neuartigen Produkten bekämpft und junge Menschen davon abgehalten werden, nikotinabhängig zu werden. Die Aktualisierung soll auch einen positiven Beitrag zur Erreichung einer „tabakfreien Generation“ in Europa bis 2024 leisten, wie sie im Europäischen Plan zur Krebsbekämpfung vorgesehen ist.

Neuartige Produkte

Die neue Ratsempfehlung soll einen erweiterten Anwendungsbereich haben und neuartige Produkte wie elektronische Zigaretten (E-Zigaretten) und erhitzte Tabakprodukte (HTPs) umfassen. In dem Kommissionsvorschlag ist von „neu aufkommenden Produkten, die Rauch oder Aerosole freisetzen, die Rede, zum Beispiel erhitzte Tabakprodukte, elektronische Zigaretten, Tabaksurrogate sowie alle anderen Rauch und/oder Aerosole freisetzenden Produkte”. Es soll den Mitgliedstaaten empfohlen werden, dass sie ihre Politik der rauchfreien Umgebungen auf diese Produkte ausweiten, die insbesondere zunehmend junge Menschen erreichen.


Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat auf die negativen Auswirkungen von Emissionen neuer Produkte wie E-Zigaretten hingewiesen, die erhebliche Atemwegs- und Herz-Kreislaufprobleme verursachen können. E-Zigaretten sind besonders bei Jugendlichen zunehmend beliebt. Laut einer WHO-Studie haben 32 Prozent der 15-Jährigen bereits E-Zigaretten probiert, davon 20 Prozent in den letzten 30 Tagen. Im Vergleich dazu haben 25 Prozent der 15-Jährigen mindestens einmal herkömmliche Zigaretten geraucht, davon 15 Prozent in den letzten 30 Tagen.

Neue Räume

Die neue Empfehlung soll außerdem den Geltungsbereich der rauchfreien Umgebungen auf wichtige Außenbereiche erweitern. Dazu gehören öffentliche Spielplätze, Vergnügungsparks, Schwimmbäder, Haltestellen und Bahnhöfe, Außenbereiche von Gesundheits- und Bildungseinrichtungen sowie öffentliche Gebäude. Die Mitgliedstaaten sollen auch prüfen, ob sie nicht auch weitere Bereiche „wie zum Beispiel in Privatfahrzeugen, in denen sich Kinder, Minderjährige oder schutzbedürftige Personen aufhalten, im Rahmen von ergänzenden Maßnahmen zur Verhinderung des Tabak- und Nikotinkonsums und der Nikotinsucht und als Beitrag zu einer umfassenden rauch- und aerosolfreien Umgebung” als Verbotszonen einzubeziehen.

Schätzungen zufolge sind etwa 9 Prozent aller Fälle von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und über 2 Prozent der kardiovaskulären Todesfälle in Europa auf Passivrauchen zurückzuführen. Für Nichtraucher, die zu Hause oder am Arbeitsplatz Passivrauch einatmen, erhöht sich das Risiko, eine Herzerkrankung zu entwickeln, um bis zu 30 Prozent. Passivrauchen kann auch das allgemeine Krebsrisiko um bis zu 16 Prozent bei Personen erhöhen, die noch nie geraucht haben.

Die Kommission plant neben der Bereitstellung von finanziellen Mitteln aus dem Programmen EU4Health sowie Horizont auch ein Präventions-Toolkit zu entwickeln, um den Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen.

Die DSV begrüßt die Vorschläge

Die DSV hat sich in ihrer Position zur grundlegenden Anpassung des Rechtsrahmens für die Eindämmung des Tabakgebrauchs eingebracht. Sie fordert, dass die Ratsempfehlungen für mehr rauchfreie Umgebungen ausgeweitet und verschärft werden sollen. Die nun vorgelegten Ratsempfehlungen sind in diesem Sinne und sehr zu begrüßen.


Der Entwurf der Ratsempfehlungen wird nun an die Ratsarbeitsgruppe für öffentliche Gesundheit überführt und dort beraten. Der nächste Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) findet am 2. und 3. Dezember 2024 statt.