Ratsempfehlungen zu rauch- und aerosolfreien Umgebungen
Ausweitung auf neuartige Produkte wie E-Zigaretten sowie auf rauchfreie Räume.
CC – 09/2024
Die Europäische Kommission hat am Dienstag, nach langen Verzögerungen,
einen Entwurf von Ratsempfehlungen zu rauch- und aerosolfreien Umgebungen veröffentlicht. Die Kommission schlägt vor, die Empfehlung des Rates aus dem Jahr 2009 zu
rauchfreien Umgebungen entsprechend neuen Marktentwicklungen und Trends bei neuen
Produkten zu aktualisieren.
Ziel der Aktualisierung der Ratsempfehlungen ist es,
Menschen in der gesamten Europäischen Union (EU), insbesondere Kinder und
Jugendliche, besser vor der Exposition gegenüber Passivrauch und Aerosolen zu
schützen. Gleichzeitig soll der Konsum sowohl von herkömmlichen Tabakerzeugnissen
als auch neuartigen Produkten bekämpft und junge Menschen davon abgehalten
werden, nikotinabhängig zu werden. Die Aktualisierung soll auch einen positiven
Beitrag zur Erreichung einer „tabakfreien Generation“ in Europa bis 2024
leisten, wie sie im
Europäischen Plan zur Krebsbekämpfung vorgesehen ist.
Neuartige Produkte
Die neue Ratsempfehlung soll einen erweiterten
Anwendungsbereich haben und neuartige Produkte wie elektronische Zigaretten
(E-Zigaretten) und erhitzte Tabakprodukte (HTPs) umfassen. In dem
Kommissionsvorschlag ist von „neu aufkommenden Produkten, die Rauch oder
Aerosole freisetzen" die Rede, zum Beispiel erhitzte Tabakprodukte,
elektronische Zigaretten, Tabaksurrogate sowie alle anderen Rauch und/oder
Aerosole freisetzenden Produkte. Es soll den Mitgliedstaaten empfohlen werden,
dass sie ihre Politik der rauchfreien Umgebungen auf diese Produkte ausweiten,
die insbesondere zunehmend junge Menschen erreichen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat auf die negativen
Auswirkungen von Emissionen neuer Produkte wie E-Zigaretten hingewiesen, die
erhebliche Atemwegs- und Herz-Kreislaufprobleme verursachen können.
E-Zigaretten sind besonders bei Jugendlichen zunehmend beliebt. Laut einer WHO-Studie haben 32 Prozent der 15-Jährigen bereits E-Zigaretten probiert, davon 20 Prozent
in den letzten 30 Tagen. Im Vergleich dazu haben 25 Prozent der 15-Jährigen
mindestens einmal herkömmliche Zigaretten geraucht, davon 15 Prozent in den
letzten 30 Tagen.
Neue Räume
Die neue Empfehlung soll außerdem den Geltungsbereich der
rauchfreien Umgebungen auf wichtige Außenbereiche erweitern. Dazu gehören
öffentliche Spielplätze, Vergnügungsparks, Schwimmbäder, Haltestellen und
Bahnhöfe, Außenbereiche von Gesundheits- und Bildungseinrichtungen sowie
öffentliche Gebäude. Die Mitgliedstaaten sollen auch prüfen, ob sie nicht auch
weitere Bereiche „wie zum Beispiel in Privatfahrzeugen, in denen sich Kinder,
Minderjährige oder schutzbedürftige Personen aufhalten, im Rahmen von
ergänzenden Maßnahmen zur Verhinderung des Tabak- und Nikotinkonsums und der
Nikotinsucht und als Beitrag zu einer umfassenden rauch- und aerosolfreien
Umgebung” als Verbotszonen einzubeziehen. Schätzungen zufolge sind etwa neun Prozent aller Fälle von
Herz-Kreislauf-Erkrankungen und über zwei Prozent der kardiovaskulären Todesfälle
in Europa auf Passivrauchen zurückzuführen. Für Nichtraucher, die zu Hause oder
am Arbeitsplatz Passivrauch einatmen, erhöht sich das Risiko, eine
Herzerkrankung zu entwickeln, um bis zu 30 Prozent. Passivrauchen kann auch das
allgemeine Krebsrisiko um bis zu 16 Prozent bei Personen erhöhen, die noch nie
geraucht haben.
Die Kommission plant neben der Bereitstellung von
finanziellen Mitteln aus dem Programmen EU4Health sowie Horizont auch ein
Präventions-Toolkit zu entwickeln, um den Schutz der Gesundheit von
Kindern und Jugendlichen zu unterstützen.
Die DSV begrüßt die Vorschläge
Die DSV hat sich mit ihrer Position zur grundlegenden Anpassung des Rechtsrahmens für die Eindämmung des
Tabakgebrauchs eingebracht. Sie fordert, dass die Ratsempfehlungen für mehr
rauchfreie Umgebungen ausgeweitet und verschärft werden sollen. Die nun
vorgelegten Ratsempfehlungen sind in diesem Sinne und sehr zu begrüßen.
Der Entwurf der Ratsempfehlungen wird nun an die
Ratsarbeitsgruppe für öffentliche Gesundheit überführt und dort beraten. Der
nächste Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
(EPSCO) findet am 2. und 3. Dezember 2024 statt.