EU-Agenturen im Beschäftigungsbereich
Evaluation dezentraler Agenturen mit Fokus auf Arbeits- und Ausbildungsfragen.
SK – 10/2024
Fünf dezentrale Agenturen der Europäischen
Union (EU) fallen in den Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Beschäftigung,
Soziales und Integration (EMPL). Jede dieser Agenturen wird regelmäßig
entsprechend ihrer Rechtsgrundlage bewertet. In diesem Jahr wurde die Bewertung
für den Zeitraum 2017 bis 2022 abgeschlossen. Teil der Evaluation waren die
individuellen Leistungen der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens-
und Arbeitsbedingungen (Eurofound), des Europäischen Zentrums für die Förderung
der Berufsbildung (Cedefop), der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF)
und der Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz (EU-OSHA).
Die fünfte Agentur – die Europäische
Arbeitsbehörde (ELA) – war nicht Teil der Bewertung, da sich ihre Arbeit in der
Anfangsphase befindet. Eine separate Studie, die die ersten Jahre der ELA seit
der Gründung im Jahr 2019 bewertet, ist noch nicht abgeschlossen.
Zufriedenstellende Bilanz
Besonderes Augenmerk wurde bei der Beurteilung
auf die Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und den EU-Mehrwert der vier
Agenturen gelegt. Beispielsweise leistete die EU-OSHA im Bewertungszeitraum
einen wichtigen Beitrag zu den strategischen Rahmenvorgaben der EU für
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Vor allem ihre beiden Kampagnen für
gesunde Arbeitsplätze und das Engagement der EU-OSHA während der COVID-19-Pandemie
haben die politische Entscheidungsfindung maßgeblich beeinflusst. Auch die
Beiträge von Eurofound, Cedefop und ETF wurden im Bewertungszeitraum oft
genutzt, nicht zuletzt wegen ihrer Qualität.
Kommunikation zweckgerichtet einsetzen
Dennoch gibt es Verbesserungspotenzial, insbesondre
bei der Verbreitung von Informationen. Zwar haben die vier Agenturen ihre
begrenzten Ressourcen wirksam eingesetzt, jedoch könnte die Kommunikation noch
zielgerichteter sein. Interessenträger schätzen das Fachwissen, das sie von
Cedefop, Eurofound, ETF und EU-OSHA erhalten. Doch die Reichweite dieser
Informationen muss ausgebaut werden, um die Zielgruppe besser zu erreichen. Beispielsweise
produziert die EU-OSHA viele Materialien, um den Schutz von Arbeitnehmerinnen
und -nehmern am Arbeitsplatz zu unterstützen. Trotz der Verfügbarkeit in vielen
verschiedenen Sprachen werden sie nicht umfassend genutzt. Durch eine bessere
Abstimmung auf die Leserinnen und Leser würde ein Mehrwert geschaffen. Denn die
Forscherinnen und Forscher, die die Daten der EU-OSHA nutzen, benötigen andere
Informationen als Arbeitgebende, die die Beiträge der Agentur direkt am
Arbeitsplatz anwenden wollen. Eine visuellere Aufbereitung der Informationen
wäre für sie relevanter.
Erweiterung der Zusammenarbeit
Die Kooperation zwischen EU-OSHA und Eurofound,
Cedefop und ETF hat sich im Bewertungszeitraum verbessert. Gemeinsame Themen
werden immer öfter auch gemeinsam adressiert. Gleiches gilt für das
Zusammenspiel zwischen EU-OSHA und ELA, das durch eine Rahmenvereinbarung, die im
letzten Jahr unterzeichnet wurde, noch weiter gestärkt werden sollte. Der Fokus
liegt dabei auf der Nutzung von Synergien und der Vermeidung von doppelter
Arbeit, vor allem, wenn es um den Schutz von Arbeitnehmerinnen und -nehmern
geht. Auch die Zusammenarbeit zwischen EU-OSHA und der Europäischen Kommission
bietet Wachstumspotenzial. Einerseits könnte der Austausch von
Forschungsergebnissen zwischen EU-OSHA und DG EMPL intensiviert werden. Andererseits
muss die Sichtbarkeit der Agentur vis-a-vis anderen Generaldirektionen, die eng
mit kleinen und mittleren Unternehmen arbeiten, erhöht werden. Denn auch sie
sind Teil des Adressatenkreises der EU-OSHA.