EU verbessert den Schutz vor neuen Gefahren durch Chemikalien.

SK – 11/2024

In der Europäischen Union (EU) müssen Chemikalien ordnungsgemäß klassifiziert und gekennzeichnet werden, um auf die Gefahren, die von diesen Stoffen ausgehen, hinzuweisen. All dies regelt die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung). Um besser auf neue Trends – wie den digitalen Absatz von Chemikalien – oder neue Gefahren reagieren zu können, wurde im Herbst die Überarbeitung der CLP-Verordnung vom Rat verabschiedet. Dies ist der letzte Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Die Publikation im Amtsblatt der EU fand Mitte November statt.

Klare Vorschriften und Kennzeichnungen

Neben der noch ausstehenden Überarbeitung der sogenannten REACH-Verordnung, die sich mit der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien befasst, bildet die Änderung der CLP-Verordnung einen wichtigen Baustein zur Umsetzung der EU-Chemikalienstrategie. Die neuen Maßnahmen der überarbeiteten CLP-Verordnung verbessern das Funktionieren des EU-Marktes, insbesondere im Bereich des Online-Handels, beschleunigen die Identifizierung gefährlicher Stoffe und Gemische und optimieren die Kommunikation zu gefährlichen Chemikalien. Letzteres wird erzielt durch die Ausweitung der Kennzeichnung, die nun auch Faltetiketten und digitale Kennzeichnung vorsieht. Wichtige Sicherheitsinformationen und Gefahrenpiktogramme müssen weiterhin auf der Verpackung sichtbar angebracht werden. Außerdem werden die Regeln für die Einstufungen komplexer Stoffe aktualisiert und Vorschriften für nachfüllbare Chemikalien eingeführt.

Neue Gefahrenkriterien

Dieser Änderung war im letzten Jahr unter anderem die Aufnahme von endokrinen Disruptoren mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt als Gefahrenkriterien in die CLP-Verordnung vorangegangen. Diese regelt, dass Stoffe ab dem 1. Mai 2025 und Gemische ab dem 1. Mai 2026 in den neuen Gefahrenklassen einzustufen sind. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hatte Mitte November schon ihre Leitlinien zur CLP-Verordnung aktualisiert, um Empfehlungen zu den neuen Gefahrenkriterien einzufügen. Zu den neuen Gefahrenkriterien gehören:

  • endokrine Disruptoren mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit,
  • endokrine Disruptoren mit Wirkung auf die Umwelt,
  • persistente, bioakkumulierbare und toxische Eigenschaften oder sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Eigenschaften und,
  • persistente, mobile und toxische Eigenschaften oder sehr persistente und sehr mobile Eigenschaften.


Endokrine Disruptoren und ihre Auswirkungen

Bei endokrinen Disruptoren handelt es sich um Substanzen, die sich negativ auf den Hormonhaushalt von Menschen und Tieren auswirken können. Neben Entwicklungs- und Fortpflanzungsstörungen kann endokrine Disruption auch zu Krebs, Diabetes und Fettleibigkeit führen. Für den Arbeitsschutz sind endokrinschädliche Eigenschaften ebenso wichtig wie Keimzellmutagenität, Karzinogenität und Reproduktionstoxizität.