Neue EU-Verordnung soll die Resilienz des Binnenmarkts in Krisenzeiten stärken.

DB – 12/2024

Mit der neuen Verordnung (EU) Nr. 2024/2747 zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts in Krisenzeiten will die Europäische Union (EU) die Resilienz des Europäischen Wirtschaftsraumes stärken und seine Stabilität sicherstellen. Die EU reagiert damit auf die Schwächen, die während der Covid-19-Krise sichtbar wurden, und setzt einen neuen Rahmen für Antizipation, Vorbereitung und Krisenmanagement. Neben der wirtschaftlichen Stabilität gewährleistet die Verordnung auch soziale Sicherheit in Krisenzeiten.

Ein umfassender Rahmen für Krisenmanagement

Die Verordnung sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die darauf abzielen, die Krisenfestigkeit des europäischen Binnenmarkts zu stärken. Ziel ist es, den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen zu gewährleisten und die Verfügbarkeit von krisenrelevanten Gütern und Dienstleistungen zu sichern.


Eine zentrale Neuerung ist die Einführung eines Notfall- und Resilienzgremiums. Dieses Gremium soll zukünftig als zentrale Koordinationsstelle fungieren und die Europäische Kommission beraten. Es wird potenzielle Risiken analysieren und Empfehlungen für notwendige Maßnahmen aussprechen.


Mit der Einführung eines „Wachsamkeitsmodus“ für den Binnenmarkt wird ein neuer Rahmen zur Bewältigung drohender Krisen gesetzt. Dabei sollen unter anderem regelmäßige Stresstests und Simulationen durchgeführt werden, um die Widerstandsfähigkeit des Binnenmarkts zu überprüfen und zu erhöhen.


Wenn eine Krise bereits erhebliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt hat, tritt der Notfallmodus in Kraft. In diesem Fall können gezielte Maßnahmen zur Sicherung der Lieferketten und des freien Verkehrs innerhalb der EU ergriffen werden, um die negativen Folgen für den Binnenmarkt zu minimieren und die Stabilität der Union zu gewährleisten.

Innovative Ansätze und Zusammenarbeit

Um schnell und effizient reagieren zu können, fördert die Verordnung die Entwicklung digitaler Instrumente und freiwilliger Krisenprotokolle für Unternehmen. Zudem werden Interessengruppen wie Wirtschaftsteilnehmer, Sozialpartner und die Zivilgesellschaft in den Prozess einbezogen. Durch Schulungen und Simulationen sollen die Akteure besser auf zukünftige Krisen vorbereitet werden.

Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt

Die neue Verordnung trägt jedoch nicht nur zur wirtschaftlichen Stabilität in Krisenzeiten bei, sondern wirkt sich auch positiv auf den Erhalt der sozialen Sicherheit aus. Indem sie die Arbeitsmärkte stabilisiert, sichert sie die Finanzierung der Sozialversicherungssysteme und gewährleistet damit auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten die soziale Teilhabe.


So hat etwa die Kurzarbeiterregelung während der Covid-19-Pandemie maßgeblich zur Absicherung der Beschäftigten und deren Arbeitsplätze beigetragen und damit auch die Beitragsstabilität für die Sozialversicherungsträger gewährleistet. Diese und andere erfolgreiche Regelungen auf die europäische Ebene zu übertragen und besser zwischen den Mitgliedstaaten zu koordinieren, ist ein wesentlicher Bestandteil der Verordnung.


Im Gesundheitsbereich wird sie zudem durch die HERA (Health Emergency Preparedness and Response Authority) ergänzt. Während HERA auf die Prävention und Bewältigung gesundheitlicher Krisen fokussiert ist, sorgt die Binnenmarkt-Verordnung für die Stabilität der europäischen Versorgungsketten.