Europäischer Binnenmarkt
Neue EU-Verordnung soll die Resilienz des Binnenmarkts in Krisenzeiten stärken.
DB – 12/2024
Mit der neuen Verordnung (EU) Nr. 2024/2747 zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des
Binnenmarkts in Krisenzeiten will die Europäische Union (EU) die Resilienz des Europäischen
Wirtschaftsraumes stärken und seine Stabilität sicherstellen. Die EU reagiert damit
auf die Schwächen, die während der Covid-19-Krise sichtbar wurden, und setzt
einen neuen Rahmen für Antizipation, Vorbereitung und Krisenmanagement. Neben der
wirtschaftlichen Stabilität gewährleistet die Verordnung auch soziale
Sicherheit in Krisenzeiten.
Ein umfassender Rahmen für Krisenmanagement
Die Verordnung
sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die darauf abzielen, die Krisenfestigkeit
des europäischen Binnenmarkts zu stärken. Ziel ist es, den freien Verkehr von
Waren, Dienstleistungen und Personen zu gewährleisten und die Verfügbarkeit von
krisenrelevanten Gütern und Dienstleistungen zu sichern.
Eine zentrale
Neuerung ist die Einführung eines Notfall- und Resilienzgremiums. Dieses
Gremium soll zukünftig als zentrale Koordinationsstelle fungieren und die Europäische
Kommission beraten. Es wird potenzielle Risiken analysieren und Empfehlungen
für notwendige Maßnahmen aussprechen.
Mit der
Einführung eines „Wachsamkeitsmodus“ für den Binnenmarkt wird ein neuer Rahmen
zur Bewältigung drohender Krisen gesetzt. Dabei sollen unter anderem regelmäßige
Stresstests und Simulationen durchgeführt werden, um die Widerstandsfähigkeit des
Binnenmarkts zu überprüfen und zu erhöhen.
Wenn eine Krise
bereits erhebliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt hat, tritt der Notfallmodus
in Kraft. In diesem Fall können gezielte Maßnahmen zur Sicherung der
Lieferketten und des freien Verkehrs innerhalb der EU ergriffen werden, um die
negativen Folgen für den Binnenmarkt zu minimieren und die Stabilität der Union
zu gewährleisten.
Innovative Ansätze und Zusammenarbeit
Um schnell und
effizient reagieren zu können, fördert die Verordnung die Entwicklung digitaler
Instrumente und freiwilliger Krisenprotokolle für Unternehmen. Zudem werden
Interessengruppen wie Wirtschaftsteilnehmer, Sozialpartner und die
Zivilgesellschaft in den Prozess einbezogen. Durch Schulungen und Simulationen
sollen die Akteure besser auf zukünftige Krisen vorbereitet werden.
Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt
Die neue Verordnung
trägt jedoch nicht nur zur wirtschaftlichen Stabilität in Krisenzeiten bei,
sondern wirkt sich auch positiv auf den Erhalt der sozialen Sicherheit aus. Indem
sie die Arbeitsmärkte stabilisiert, sichert sie die Finanzierung der Sozialversicherungssysteme
und gewährleistet damit auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten die soziale
Teilhabe.
So hat etwa die
Kurzarbeiterregelung während der Covid-19-Pandemie maßgeblich zur Absicherung
der Beschäftigten und deren Arbeitsplätze beigetragen und damit auch die Beitragsstabilität
für die Sozialversicherungsträger gewährleistet. Diese und andere erfolgreiche
Regelungen auf die europäische Ebene zu übertragen und besser zwischen den
Mitgliedstaaten zu koordinieren, ist ein wesentlicher Bestandteil der
Verordnung.
Im
Gesundheitsbereich wird sie zudem durch die HERA (Health Emergency Preparedness
and Response Authority) ergänzt. Während HERA auf die Prävention und
Bewältigung gesundheitlicher Krisen fokussiert ist, sorgt die
Binnenmarkt-Verordnung für die Stabilität der europäischen Versorgungsketten.