Neue Regeln für Umgang mit KI in Kraft getreten.

PP – 02/2025

Seit dem 2. Februar gelten in der Europäischen Union (EU) die ersten Regelungen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI). Diese Regeln setzen klare Standards für die Nutzung und Entwicklung von KI. Sie beinhalten unter anderem die Definition von KI-Systemen, Anforderungen an die KI-Kompetenz von Mitarbeitenden sowie das Verbot bestimmter KI-Systeme und sollen den Schutz von Grundrechten und ethischen Prinzipien im Umgang mit KI sicherstellen.

Risi­ko­ba­sierter Ansatz zur Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung

Die Regelungen des KI-Gesetzes folgen einem risikobasierten Ansatz. KI-Systeme werden abhängig von ihrer Gefahr für Sicherheit und Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in unterschiedliche Kategorien eingestuft. KI-Anwendungen, die eindeutige Bedrohungen für Sicherheit, Lebensunterhalt und Grundrechte darstellen, gelten als inakzeptables Risiko und sind verboten. Hochrisiko-KI-Systeme, die in kritischen Bereichen wie Justiz, Gesundheits- oder Personalwesen eingesetzt werden, sind unter strengen Sicherheits- und Transparenzanforderungen hingegen erlaubt. KI-Systeme, die ein begrenztes Risiko darstellen, müssen als solche klar erkennbar sein, um Täuschungen zu vermeiden. Anwendungen mit nur minimalem Risiko unterliegen hingegen kaum Regulierungen. 

Beson­dere Anfor­de­rungen an KI nutzende Unter­nehmen

Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, müssen diese seit dem 2. Februar nach ihrem Risikograd bewerten und geeignete Maßnahmen ergreifen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Zu diesen Anforderungen gehören unter anderem Transparenzpflichten, sodass Nutzende informiert werden, wenn sie mit einer KI interagieren. Ferner sind Unternehmen dazu verpflichtet, nachvollziehbar darzulegen, wie ihre KI-Systeme funktionieren. Hochrisiko-KI darf beispielsweise nicht vollständig autonom Entscheidungen treffen, sondern erfordert menschliche Aufsicht. Zudem müssen Mitarbeitende, die mit KI-Systemen arbeiten, für den sicheren Umgang mit KI-Technologien geschult werden. Ziel dieser Anforderungen ist die Sicherstellung des verantwortungsvollen Einsatzes von KI.

Leit­li­nien zur Risi­ko­be­wer­tung veröf­fent­licht

Ergänzend hat die Kommission nicht rechtsverbindliche Leitlinien veröffentlicht, welche die Verbote bestimmter KI präzisieren. Untersagt sind somit beispielsweise Emotionserkennung am Arbeitsplatz, Social Scoring oder manipulative KI. Unter manipulativer KI werden solche Systeme verstanden, die unterbewusste Reize oder gezielte Täuschungen einsetzen. Durch diese Leitlinien soll den Unternehmen die Risikobewertung ihres KI-Systems erleichtert und eine einheitliche Auslegung des KI-Gesetzes in der EU erreicht werden.

Hohe Strafen bei Verstößen gegen das KI-Gesetz

Unternehmen, die gegen die neuen Regelungen verstoßen, müssen mit hohen Strafen rechnen. Je nach Schwere des Verstoßes können Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass KI-Technologien in der EU verantwortungsvoll und im Einklang mit europäischen Werten genutzt werden.

Gemischte Reak­tionen auf neue Regeln

Während einige Expertinnen und Experten die Regelungen begrüßen, um Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen, äußern andere Bedenken hinsichtlich möglicher Interpretationsspielräume und der praktischen Umsetzung. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen stellen die Anforderungen große Herausforderungen dar. Zudem wird diskutiert, inwieweit die Regelungen die rasante Entwicklung von KI beeinträchtigen. Einige Stimmen fordern daher eine regelmäßige Aktualisierung, um die Regelungen an die Entwicklung anzupassen und Innovation nicht zu behindern. Insgesamt markieren die Regelungen einen bedeutenden Schritt in der europäischen KI-Regulierung. Es bleibt jedoch abzuwarten, inwieweit sie in der Praxis umgesetzt und welche Auswirkungen sie auf die Entwicklung und den Einsatz von KI in der EU haben werden.

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