Das Euro­päi­sche Parla­ment posi­tio­niert sich zum Paket „Ein Stoff, eine Bewer­tung“.

LF – 04/2025

Am 1. April hat das Europäische Parlament seinen Standpunkt zu dem Reformpaket „Ein Stoff, eine Bewertung“ festgelegt. Dabei wurden mehrere Änderungen an den Vorschlägen der Europäischen Kommission vorgenommen. Das Paket zielt darauf ab, die Effizienz und Transparenz der Chemikalienbewertung in der EU zu erhöhen. Dies wird durch die Einrichtung einer Datenplattform für Chemikalien und die bessere Aufteilung von Aufgaben zwischen den zuständigen Agenturen erreicht. Kernbestandteile des Pakets – das nicht mit der noch ausstehenden REACH-Reform in Verbindung steht – sind drei Legislativvorschläge, welche die Kommission im Dezember 2023 vorgelegt hat.

Stär­kung der ECHA-Ausschüsse drin­gend notwendig

In ihrem Reformpaket schlägt die Europäische Kommission vor, viele der neu entstehenden Aufgaben, wie zum Beispiel die technischen und wissenschaftlichen Arbeiten zu Stoffbewertungen, an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zu übertragen. Das Europäische Parlament stimmt diesem Vorschlag zu. Zusätzlich ergänzten die Europaabgeordneten allerdings, dass die ECHA über nicht genügend Kapazitäten verfüge, um die neuen Aufgaben vollumfänglich zu erfüllen. Aus diesem Grund sei eine Umstrukturierung der Arbeit der Agenturen erforderlich, um die erhöhte Arbeitsbelastung bewältigen zu können. Ebenfalls müssen die bestehenden Ausschüsse gestärkt werden. Bevor die zukünftige Struktur der wissenschaftlichen Ausschüsse der Agentur nicht geklärt ist, kann nicht beurteilt werden, ob die vorgeschlagenen Ressourcen ausreichen.

EU-Parla­ment fordert Verlän­ge­rung des Überg­angs­zeit­raums

Um der ECHA genügend Zeit für Anpassungen zur Umsetzung neuer Aufgaben aus dem Reformpaket zu geben, wird ein längerer Übergangszeitraum als die bisher festgelegten 12 Monate vorgeschlagen. Für eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Agentur macht sich das Europäische Parlament für eine Grundverordnung für die ECHA stark. Die ECHA sollte zukunftsfähig sein, um die Ziele der EU in den Bereichen Chemikaliensicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz sowie die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit bestmöglich zu verwirklichen. Die DSV hatte sich im Vorfeld ebenfalls für eine Verlängerung der Umsetzungsfrist ausgesprochen. Die Mitgliedstaaten teilen diese Ansicht.

Lösung im Fall von Diver­genzen zwischen den Agen­turen

Die neuen Vorschriften im zweiten Verordnungsvorschlag sollen die Zusammenarbeit der ECHA mit anderen Agenturen wie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der Europäischen Umweltagentur (EUA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) stärken. Das Europäische Parlament begrüßt die vorgeschlagene Harmonisierung unter dem Vorbehalt, dass jede der betroffenen Agenturen nur im Rahmen ihres jeweiligen Mandats tätig sein wird. Eine vollständige Zusammenarbeit sei nicht möglich, solange die Verordnungen nicht aneinander angeglichen werden. Außerdem soll die Zusammenarbeit nicht dazu führen, dass alle Aufgaben in erster Linie bei einer Agentur zentralisiert werden. Die Risikobewertung von Chemikalien soll beispielsweise weiterhin von den jeweiligen Agenturen durchgeführt werden, die bereits Erfahrungen in diesem Bereich haben. Dies ist auch im Sinne der DSV.


Um Divergenzen auszuräumen, sollen laut Parlament im Fall von wesentlichen Abweichungen in wissenschaftlichen Fragen alle beteiligten Stellen mitwirken oder ein gemeinsames Papier zur Klärung der umstrittenen Fragen ausgearbeitet werden. Ein Vorschlag, der auch in der Stellungnahme der DSV zu finden ist.

Grün­dung einer gemein­samen Daten­platt­form fördert Trans­pa­renz

Auch den dritten Vorschlag der Europäischen Kommission zur Gründung einer gemeinsamen Datenplattform, um die Datenverwaltung zu harmonisieren und die Transparenz in der chemischen Industrie zu fördern, begrüßt das Europäische Parlament. Als Ergänzung legten die Abgeordneten fest, dass die Definitionen zu weit gefasst sind und deshalb klare Leitlinien für die von den Unternehmen zu meldenden Daten bereitzustellen sind. Der Vorschlag der DSV, dass wissenschaftliche Gremien und die Träger, die Pflichten und Rechte nach den Systemen der sozialen Sicherheit haben, den gleichen Zugang zur Datenplattform bekommen wie Behörden, wurde nicht vom Europäischen Parlament aufgenommen.

Trilog­ver­fahren einge­leitet

Der Rat hatte bereits im Juni 2024 unter der belgischen Präsidentschaft einen gemeinsamen Standpunkt verabschiedet. Nachdem nun auch das Europäische Parlament seine Position festgelegt hat, können die Trilogverhandlungen beginnen.

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