
Chemikalienreform
Das Europäische Parlament positioniert sich zum Paket „Ein Stoff, eine Bewertung“.
LF – 04/2025
Am 1. April hat das Europäische Parlament seinen Standpunkt zu dem
Reformpaket „Ein Stoff, eine Bewertung“ festgelegt. Dabei wurden mehrere Änderungen
an den Vorschlägen der Europäischen Kommission vorgenommen. Das Paket zielt
darauf ab, die Effizienz und Transparenz der Chemikalienbewertung in der EU zu
erhöhen. Dies wird durch die Einrichtung einer Datenplattform für Chemikalien und
die bessere Aufteilung von Aufgaben zwischen den zuständigen Agenturen
erreicht. Kernbestandteile des Pakets – das nicht mit der noch ausstehenden
REACH-Reform in Verbindung steht – sind drei Legislativvorschläge, welche die
Kommission im Dezember 2023 vorgelegt hat.
Stärkung der ECHA-Ausschüsse dringend notwendig
In ihrem Reformpaket
schlägt die Europäische Kommission vor, viele der neu entstehenden Aufgaben,
wie zum Beispiel die technischen und wissenschaftlichen Arbeiten zu
Stoffbewertungen, an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zu übertragen.
Das Europäische Parlament stimmt diesem Vorschlag zu. Zusätzlich ergänzten die
Europaabgeordneten allerdings, dass die ECHA über nicht genügend Kapazitäten
verfüge, um die neuen Aufgaben vollumfänglich zu erfüllen. Aus diesem Grund sei
eine Umstrukturierung der Arbeit der Agenturen erforderlich, um die erhöhte
Arbeitsbelastung bewältigen zu können. Ebenfalls müssen die bestehenden
Ausschüsse gestärkt werden. Bevor die zukünftige Struktur der
wissenschaftlichen Ausschüsse der Agentur nicht geklärt ist, kann nicht
beurteilt werden, ob die vorgeschlagenen Ressourcen ausreichen.
EU-Parlament fordert Verlängerung des Übergangszeitraums
Um der ECHA genügend Zeit
für Anpassungen zur Umsetzung neuer Aufgaben aus dem Reformpaket zu geben, wird
ein längerer Übergangszeitraum als die bisher festgelegten 12 Monate
vorgeschlagen. Für eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der
Agentur macht sich das Europäische Parlament für eine Grundverordnung für die
ECHA stark. Die ECHA sollte zukunftsfähig sein, um die Ziele der EU in den
Bereichen Chemikaliensicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz sowie die Förderung
der Wettbewerbsfähigkeit bestmöglich zu verwirklichen. Die DSV hatte sich im
Vorfeld ebenfalls für eine Verlängerung der Umsetzungsfrist ausgesprochen. Die
Mitgliedstaaten teilen diese Ansicht.
Lösung im Fall von Divergenzen zwischen den Agenturen
Die neuen Vorschriften im zweiten
Verordnungsvorschlag sollen die Zusammenarbeit der ECHA mit anderen Agenturen
wie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der Europäischen
Umweltagentur (EUA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) stärken.
Das Europäische Parlament begrüßt die vorgeschlagene Harmonisierung unter dem
Vorbehalt, dass jede der betroffenen Agenturen nur im Rahmen ihres jeweiligen
Mandats tätig sein wird. Eine vollständige Zusammenarbeit sei nicht möglich,
solange die Verordnungen nicht aneinander angeglichen werden. Außerdem soll die
Zusammenarbeit nicht dazu führen, dass alle Aufgaben in erster Linie bei einer
Agentur zentralisiert werden. Die Risikobewertung von Chemikalien soll beispielsweise
weiterhin von den jeweiligen Agenturen durchgeführt werden, die bereits
Erfahrungen in diesem Bereich haben. Dies ist auch im Sinne der DSV.
Um Divergenzen
auszuräumen, sollen laut Parlament im Fall von wesentlichen Abweichungen in
wissenschaftlichen Fragen alle beteiligten Stellen mitwirken oder ein
gemeinsames Papier zur Klärung der umstrittenen Fragen ausgearbeitet werden.
Ein Vorschlag, der auch in der Stellungnahme der DSV zu finden ist.
Gründung einer gemeinsamen Datenplattform fördert Transparenz
Auch den dritten Vorschlag
der Europäischen Kommission zur Gründung einer gemeinsamen Datenplattform, um
die Datenverwaltung zu harmonisieren und die Transparenz in der chemischen
Industrie zu fördern, begrüßt das Europäische Parlament. Als Ergänzung legten
die Abgeordneten fest, dass die Definitionen zu weit gefasst sind und deshalb
klare Leitlinien für die von den Unternehmen zu meldenden Daten
bereitzustellen sind. Der Vorschlag der DSV, dass wissenschaftliche Gremien und
die Träger, die Pflichten und Rechte nach den Systemen der sozialen Sicherheit
haben, den gleichen Zugang zur Datenplattform bekommen wie Behörden, wurde nicht
vom Europäischen Parlament aufgenommen.
Trilogverfahren eingeleitet
Der Rat hatte bereits im
Juni 2024 unter der belgischen Präsidentschaft einen gemeinsamen Standpunkt
verabschiedet. Nachdem nun auch das Europäische Parlament seine Position
festgelegt hat, können die Trilogverhandlungen beginnen.