
REACH-Verordnung
Die Vorbereitung der Änderungen läuft auf Hochtouren.
SK – 04/2025
Chemikalien sind allgegenwärtig. Umso
wichtiger ist es, ihre sichere Verwendung zu gewährleisten, nicht nur für die
Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch für die Beschäftigten, die im
beruflichen Alltag mit Chemikalien in Berührung kommen. Gleichzeitig müssen Innovation
und Nachhaltigkeit in allen Branchen gefördert werden. Genau das ist das Ziel
der REACH-Verordnung,
die die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien in
der Europäischen Union (EU) regelt. Nach fast zwanzig Jahren ist es nun an der
Zeit, diese grundlegenden Rechtsvorschriften zu überarbeiten. Die Europäische Kommission
möchte dabei nicht nur die Entwicklung nachhaltiger Chemikalien fördern, sondern
gleichzeitig den Regelungsprozess vereinfachen und den Schutz der menschlichen
Gesundheit und der Umwelt verbessern.
Vorbereitung des Pakets für die chemische Industrie
Erste Versuche, einen Vorschlag vorzulegen,
hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bereits in ihrer ersten
Amtszeit angestrebt, nach Druck aus der Industrie vorerst aber nicht
weiterverfolgt. Hauptargument war, dass Rechtsakte, die die Kosten für
Unternehmen, die ohnehin schon unter Druck stehen, unnötig erhöhen,
zurückgestellt werden müssten. Jetzt scheint sie aber Ende des Jahres einen
Vorschlag vorlegen zu wollen und in diesem Zuge auch die bestehenden Regelungen
der REACH-Verordnung vereinfachen zu wollen. Die Erwartungen aus der chemischen
Industrie sind groß, denn die Überarbeitung soll echte Erleichterungen mit sich
bringen und zum Bürokratieabbau beitragen, ohne den hohen Schutz der
menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu gefährden.
Austausch mit Interessenvertretern
Wie man dies bestmöglich erreichen kann,
diskutierten Exekutiv-Vizepräsident Stéphane Séjourné sowie EU-Kommissarin
Jessika Roswall mit Vertreterinnen und Vertretern der wichtigsten Akteure aus
dem Chemiesektor. Unter ihnen waren neben der chemischen Industrie auch NGOs.
Abgesehen von den Chancen und
Herausforderungen, die eine Vereinfachung der REACH-Verordnung nach sich zieht,
ging es bei dem Austausch auch um Maßnahmen zur Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit und zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit des
EU-Chemiesektors. Darüber hinaus wurde überlegt, wie die Verfügbarkeit von
Schlüsselchemikalien in der EU für den grünen Übergang sichergestellt werden
kann und wie die menschliche Gesundheit und die Umwelt gleichzeitig bestmöglich
vor giftigen Chemikalien geschützt werden können. Ebenfalls Thema waren die
laufenden Arbeiten zu per- und
polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS).
DSV und andere positionieren sich frühzeitig
Zwar gehört die deutsche Sozialversicherung
nicht zu den Hauptakteuren im Chemiesektor, dennoch machte sie wie der Verband
der europäischen chemischen Industrie (CEFIC), die Health and Environment
Alliance (HEAL) und andere frühzeitig klar, wo ihre Prioritäten für die
REACH-Überarbeitung liegen. Die DSV fokussiert sich dabei auf die Schnittstelle
zwischen Gesundheits- und Arbeitsschutz und REACH. Vor allem da die REACH-Verordnung
nicht nur die Hersteller und Inverkehrbringer von Chemikalien betrifft, sondern
vielmehr auch die Beschäftigten, die im beruflichen Alltag mit ihnen in
Berührung kommen. Hier dürfen arbeitsschutzrechtliche Aspekte und bewährte
Präventionsmaßnahmen nicht außer Acht gelassen werden.
Beibehaltung des risikobasierten Ansatzes
Wie der CEFIC, der Verband der chemischen
Industrie und die zukünftige Bundesregierung spricht sich auch die DSV gegen
einen Paradigmenwechsel bei der Risikobewertung von Chemikalien aus. Denn eine
Abkehr vom risikobasierten Ansatz hin zu einem gefahrenbasierten Ansatz für
alle Anwenderinnen und Anwender würde es unmöglich machen, bestimmte
gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz durch geschultes und adäquat geschütztes
Personal zu verwenden. Das Ziel muss vielmehr sein, auch weiterhin mit
gefährlichen Stoffen sicher arbeiten zu dürfen.
Weitere Forderungen
Neben der Debatte zum risikobasierten Ansatz
beschäftigt die Interessenvertreter in der chemischen Wertschöpfungskette auch die
zukünftige Nutzung von PFAS. Während einerseits Planbarkeit gefordert wird,
sprechen sich andererseits einige Akteure für ein striktes Verbot von PFAS aus.
Auch diesbezüglich soll das Paket für die chemische Industrie Klarheit
schaffen. Wie konkret die Vorschläge jedoch werden können, ist ungewiss. Denn
die fachliche Bewertung, die momentan in der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)
durchgeführt wird, ist noch nicht abgeschlossen.
Vorbereitung des Vorschlags
Hinter den Kulissen arbeiten die
Generaldirektionen für Umwelt (GD ENV) und für Binnenmarkt, Industrie,
Unternehmertum und KMU (GD GROW) bereits unter Hochdruck an einem Vorschlag. Dem
Vernehmen nach wird sich die gezielte Überarbeitung der Verordnung auf drei
Bereiche fokussieren. Neben der Modernisierung und Stärkung der Durchsetzung zählt
auch die Vereinfachung für Unternehmen dazu. Zur Diskussion stehen
beispielsweise die bessere Prioritätensetzung von Beschränkungsvorschlägen, Digitalisierungsmaßnahmen
im Bereich des Sicherheitsdatenblatts und Vorschläge zur Verwendung des gefahrenbasierten
Risikomanagementansatzes.