Die Vorbe­rei­tung der Änderungen läuft auf Hoch­touren.

SK – 04/2025

Chemikalien sind allgegenwärtig. Umso wichtiger ist es, ihre sichere Verwendung zu gewährleisten, nicht nur für die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch für die Beschäftigten, die im beruflichen Alltag mit Chemikalien in Berührung kommen. Gleichzeitig müssen Innovation und Nachhaltigkeit in allen Branchen gefördert werden. Genau das ist das Ziel der REACH-Verordnung, die die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien in der Europäischen Union (EU) regelt. Nach fast zwanzig Jahren ist es nun an der Zeit, diese grundlegenden Rechtsvorschriften zu überarbeiten. Die Europäische Kommission möchte dabei nicht nur die Entwicklung nachhaltiger Chemikalien fördern, sondern gleichzeitig den Regelungsprozess vereinfachen und den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt verbessern.

Vorbe­rei­tung des Pakets für die chemi­sche Indus­trie

Erste Versuche, einen Vorschlag vorzulegen, hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bereits in ihrer ersten Amtszeit angestrebt, nach Druck aus der Industrie vorerst aber nicht weiterverfolgt. Hauptargument war, dass Rechtsakte, die die Kosten für Unternehmen, die ohnehin schon unter Druck stehen, unnötig erhöhen, zurückgestellt werden müssten. Jetzt scheint sie aber Ende des Jahres einen Vorschlag vorlegen zu wollen und in diesem Zuge auch die bestehenden Regelungen der REACH-Verordnung vereinfachen zu wollen. Die Erwartungen aus der chemischen Industrie sind groß, denn die Überarbeitung soll echte Erleichterungen mit sich bringen und zum Bürokratieabbau beitragen, ohne den hohen Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu gefährden.

Austausch mit Inter­es­sen­ver­tre­tern

Wie man dies bestmöglich erreichen kann, diskutierten Exekutiv-Vizepräsident Stéphane Séjourné sowie EU-Kommissarin Jessika Roswall mit Vertreterinnen und Vertretern der wichtigsten Akteure aus dem Chemiesektor. Unter ihnen waren neben der chemischen Industrie auch NGOs.


Abgesehen von den Chancen und Herausforderungen, die eine Vereinfachung der REACH-Verordnung nach sich zieht, ging es bei dem Austausch auch um Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit des EU-Chemiesektors. Darüber hinaus wurde überlegt, wie die Verfügbarkeit von Schlüsselchemikalien in der EU für den grünen Übergang sichergestellt werden kann und wie die menschliche Gesundheit und die Umwelt gleichzeitig bestmöglich vor giftigen Chemikalien geschützt werden können. Ebenfalls Thema waren die laufenden Arbeiten zu per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS).

DSV und andere posi­tio­nieren sich früh­zeitig

Zwar gehört die deutsche Sozialversicherung nicht zu den Hauptakteuren im Chemiesektor, dennoch machte sie wie der Verband der europäischen chemischen Industrie (CEFIC), die Health and Environment Alliance (HEAL) und andere frühzeitig klar, wo ihre Prioritäten für die REACH-Überarbeitung liegen. Die DSV fokussiert sich dabei auf die Schnittstelle zwischen Gesundheits- und Arbeitsschutz und REACH. Vor allem da die REACH-Verordnung nicht nur die Hersteller und Inverkehrbringer von Chemikalien betrifft, sondern vielmehr auch die Beschäftigten, die im beruflichen Alltag mit ihnen in Berührung kommen. Hier dürfen arbeitsschutzrechtliche Aspekte und bewährte Präventionsmaßnahmen nicht außer Acht gelassen werden.

Beibe­hal­tung des risi­ko­ba­sierten Ansatzes

Wie der CEFIC, der Verband der chemischen Industrie und die zukünftige Bundesregierung spricht sich auch die DSV gegen einen Paradigmenwechsel bei der Risikobewertung von Chemikalien aus. Denn eine Abkehr vom risikobasierten Ansatz hin zu einem gefahrenbasierten Ansatz für alle Anwenderinnen und Anwender würde es unmöglich machen, bestimmte gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz durch geschultes und adäquat geschütztes Personal zu verwenden. Das Ziel muss vielmehr sein, auch weiterhin mit gefährlichen Stoffen sicher arbeiten zu dürfen.

Weitere Forde­rungen

Neben der Debatte zum risikobasierten Ansatz beschäftigt die Interessenvertreter in der chemischen Wertschöpfungskette auch die zukünftige Nutzung von PFAS. Während einerseits Planbarkeit gefordert wird, sprechen sich andererseits einige Akteure für ein striktes Verbot von PFAS aus. Auch diesbezüglich soll das Paket für die chemische Industrie Klarheit schaffen. Wie konkret die Vorschläge jedoch werden können, ist ungewiss. Denn die fachliche Bewertung, die momentan in der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) durchgeführt wird, ist noch nicht abgeschlossen.

Vorbe­rei­tung des Vorschlags

Hinter den Kulissen arbeiten die Generaldirektionen für Umwelt (GD ENV) und für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GD GROW) bereits unter Hochdruck an einem Vorschlag. Dem Vernehmen nach wird sich die gezielte Überarbeitung der Verordnung auf drei Bereiche fokussieren. Neben der Modernisierung und Stärkung der Durchsetzung zählt auch die Vereinfachung für Unternehmen dazu. Zur Diskussion stehen beispielsweise die bessere Prioritätensetzung von Beschränkungsvorschlägen, Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich des Sicherheitsdatenblatts und Vorschläge zur Verwendung des gefahrenbasierten Risikomanagementansatzes.

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