Fran­zö­si­scher Rech­nungshof veröf­fent­licht zweiten Bericht zum Renten-Konklave.

VS – 04/2025

Seit dem 27. Februar verhandeln die Sozialpartner in Frankreich über eine Reform des Rentensystems (siehe News 03/2025). Nun hat sich das sogenannte „Renten-Konklave“ auf eine gemeinsame Zielsetzung und einen neuen Fahrplan für die weiteren Verhandlungen geeinigt. Parallel dazu hat der französische Rechnungshof seinen zweiten Bericht über die Auswirkungen des französischen Rentensystems auf die Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung veröffentlicht. Darin konstatiert er eine mangelhafte Gerechtigkeit des aktuellen Rentensystems und stellt die Rentenanpassung anhand von Preisentwicklungen infrage. Zudem identifiziert der Rechnungshof wichtige Hebel für die bevorstehende Reform.

Gerech­tig­keit inner­halb einer Gene­ra­tion muss gewähr­leistet sein

In seinem Bericht betont der Rechnungshof die Bedeutung einer weiteren Erhöhung der Erwerbstätigenquote älterer Menschen. Dies bedürfe jedoch beschäftigungspolitischer Maßnahmen. Die letzten Rentenreformen und insbesondere die Erhöhung des Rentenalters für langjährige Versicherte haben zu einem deutlichen Anstieg der Erwerbsbeteiligung älterer Menschen geführt. Dies ist jedoch mit einem deutlichen Anstieg der Zeiten in Arbeitslosigkeit und Krankheit in den Jahren vor dem Renteneintritt bei Frauen, Arbeiterinnen und Arbeitern sowie bei Menschen mit gesundheitlichen Problemen einhergegangen.

Der Bericht des Rechnungshofs zeigt auch Unterschiede in der ferneren Lebenserwartung von Führungskräften gegenüber Arbeiterinnen und Arbeitern auf. Ein Anstieg der Regelaltersgrenze wirke sich daher unterschiedlich auf die beiden Gruppen aus. Weiterhin wird hervorgehoben, dass von vielen rentenrechtlichen Regelungen vorwiegend die mittleren und höheren Einkommensgruppen profitieren.

Bei der Vorstellung des Berichts betonte der Präsident des französischen Rechnungshofs und ehemaliger EU-Kommissar, Pierre Moscovici, dass die Gerechtigkeit innerhalb einer Generation im französischen Rentensystem im Mittelpunkt der Reformdiskussion stehen müsse. Gegenwärtig sei diese nicht gewährleistet.

Nach­hal­tig­keits­faktor für die Renten­an­pas­sung gefor­dert

Der Bericht des Rechnungshofs schlägt vor, die Rentenanpassung anhand der Preisentwicklung zu beenden. Der sprunghafte Anstieg der Inflation infolge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine hat in den vergangenen Jahren zu Rentenerhöhungen geführt, die deutlich über dem Anstieg der Löhne lagen. Im Bericht wird dabei betont, dass Rentnerinnen und Rentner die gleichen wirtschaftlichen Risiken tragen sollten wie die Erwerbstätigen. Die Rentenindexierung sollte daher einerseits an die Lohnentwicklung gekoppelt werden und andererseits analog zum Nachhaltigkeitsfaktor in Deutschland die Entwicklung des Verhältnisses der Rentnerinnen und Rentner zu den Beitragszahlenden berücksichtigen.

Neuer Fahr­plan für die Verhand­lungen

Nach dem Rückzug der zweit- und drittgrößten Gewerkschaften CGT und Force Ouvrière (FO) sowie der Vereinigung der freien Berufe und der Handwerker U2P haben sich die am Verhandlungstisch verbliebenen Sozialpartner auf gemeinsame Zielsetzungen und einen neuen Fahrplan für die Verhandlungen geeinigt. Dabei haben sich die Beteiligten auf die Formulierung geeinigt, dass alle, das heißt sowohl Beschäftigte als auch Arbeitgeber sowie Rentnerinnen und Rentner, zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts einen Beitrag leisten müssen.

Nächste Schritte

Der weitere Zeitplan sieht vor, dass sich die nächste Sitzung 24. April Fragen der Finanzierung und die beiden darauffolgenden Sitzungen am 30. April und 15. Mai der Frage der Steuerung des Systems widmen. Das Ziel ist, vor der letzten geplanten Sitzung am 28. Mai eine Einigung zu Reformvorschlägen zu erzielen. Die Sozialpartner schließen nicht aus, falls erforderlich, die Gespräche im Juni fortzusetzen.

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