
,,Pfizergate"
EU-Gericht fordert mehr Transparenz von der Europäischen Kommission.
JA – 05/2025
Am 14. Mai hat das
Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden, dass die Europäische Kommission zu Unrecht die
Veröffentlichung von Textnachrichten zwischen der Kommissionspräsidentin Ursula
von der Leyen und Pfizer-CEO Albert Bourla verweigert hat. Hintergrund sind
milliardenschwere Verhandlungen über Impfstoffverträge im Jahr 2021, die
von der Leyen und Bourla per SMS geführt haben sollen. Die Entscheidung
des Gerichts könnte nun weitreichende Auswirkungen auf die Transparenz und
politische Rechenschaftspflicht der Europäischen Kommission haben.
Hintergrund des Urteils
Der Austausch der Textnachrichten
zwischen Kommissionspräsidentin von der Leyen und Pfizer-CEO Bourla erfolgte im
Jahr 2021 während der Verhandlungen über die Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen.
Auslöser des Verfahrens war ein Antrag auf Zugang zu den Dokumenten, den eine
Journalistin der New York Times gestellt hatte. Sie beantragte dabei spezifisch
den Zugang zu den SMS-Nachrichten zwischen Ursula von der Leyen und Albert
Bourla. Die Dokumente wurden angefordert, um mehr Transparenz über die
Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und Pfizer bezüglich des
Kaufs von COVID-19-Impfstoffen zu schaffen. Die zwischen den Parteien getroffene
Vereinbarung sah die Lieferung von bis zu 1,8 Milliarden Dosen des Impfstoffes
vor, wobei das geschätzte Auftragsvolumen bei ungefähr 35 Milliarden Euro lag.
Zum Zeitpunkt der Verhandlungen im Jahr 2021 und 2022, sowie heute, sind die
exakten Konditionen der Vereinbarung nicht bekannt.
Argumentation der EU-Kommission
Die Europäische
Kommission hatte argumentiert, dass die betreffenden SMS nicht archiviert
worden seien und daher nicht mehr zur Verfügung stünden. Des Weiteren verwies
sie darauf, dass derartige Textnachrichten nicht als offizielle Dokumente
gelten und somit nicht den Transparenzvorschriften unterlägen. Das EuG sieht
das anders: Nach Auffassung des Gerichts konnte die Kommission keine plausible
Erklärung dafür liefern, weshalb die Textnachnachrichten nicht mehr auffindbar seien.
Außerdem gelang es ihr nicht, darzulegen, warum die betreffenden Nachrichten
keine wesentlichen Informationen zu den Verhandlungen enthalten sollten.
Mögliche Auswirkungen des Urteils
Das Urteil könnte
Auswirkungen auf die Transparenz und Rechenschaftspflicht innerhalb der EU-Institutionen
haben. Besonders relevant wird dabei die Frage sein, ob Kurznachrichten (SMS
oder WhatsApp) ebenfalls unter die Regelungen zum Zugang zu EU-Dokumenten
fallen. Das Gericht stellte in seiner Entscheidung klar, dass solche
Kurznachrichten durchaus als offizielle Dokumente gelten können, wenn sie
dienstliche Inhalte betreffen. Das Urteil könnte damit das Recht auf Zugang zu
Informationen stärken und den Druck auf die EU-Institutionen, auch neue
Kommunikationsformen angemessen zu dokumentieren, erhöhen.
Ausblick
Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig. Die Europäische Kommission könnte das Urteil anfechten und vor
den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen. Sollte das Urteil bestätigt werden,
müsste die Kommission ihre internen Verfahren zur Archivierung und Herausgabe
digitaler Kommunikation grundlegend überarbeiten. Das letzte Wort ist hier also
noch nicht gesprochen.