EU-Gericht fordert mehr Transparenz von der Europäischen Kommission.

JA – 05/2025

Am 14. Mai hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden, dass die Europäische Kommission zu Unrecht die Veröffentlichung von Textnachrichten zwischen der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-CEO Albert Bourla verweigert hat. Hintergrund sind milliardenschwere Verhandlungen über Impfstoffverträge im Jahr 2021, die von der Leyen und Bourla per SMS geführt haben sollen. Die Entscheidung des Gerichts könnte nun weitreichende Auswirkungen auf die Transparenz und politische Rechenschaftspflicht der Europäischen Kommission haben.

Hintergrund des Urteils

Der Austausch der Textnachrichten zwischen Kommissionspräsidentin von der Leyen und Pfizer-CEO Bourla erfolgte im Jahr 2021 während der Verhandlungen über die Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen. Auslöser des Verfahrens war ein Antrag auf Zugang zu den Dokumenten, den eine Journalistin der New York Times gestellt hatte. Sie beantragte dabei spezifisch den Zugang zu den SMS-Nachrichten zwischen Ursula von der Leyen und Albert Bourla. Die Dokumente wurden angefordert, um mehr Transparenz über die Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und Pfizer bezüglich des Kaufs von COVID-19-Impfstoffen zu schaffen.  Die zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung sah die Lieferung von bis zu 1,8 Milliarden Dosen des Impfstoffes vor, wobei das geschätzte Auftragsvolumen bei ungefähr 35 Milliarden Euro lag. Zum Zeitpunkt der Verhandlungen im Jahr 2021 und 2022, sowie heute, sind die exakten Konditionen der Vereinbarung nicht bekannt.

Argumentation der EU-Kommission

Die Europäische Kommission hatte argumentiert, dass die betreffenden SMS nicht archiviert worden seien und daher nicht mehr zur Verfügung stünden. Des Weiteren verwies sie darauf, dass derartige Textnachrichten nicht als offizielle Dokumente gelten und somit nicht den Transparenzvorschriften unterlägen. Das EuG sieht das anders: Nach Auffassung des Gerichts konnte die Kommission keine plausible Erklärung dafür liefern, weshalb die Textnachnachrichten nicht mehr auffindbar seien. Außerdem gelang es ihr nicht, darzulegen, warum die betreffenden Nachrichten keine wesentlichen Informationen zu den Verhandlungen enthalten sollten.

Mögliche Auswirkungen des Urteils

Das Urteil könnte Auswirkungen auf die Transparenz und Rechenschaftspflicht innerhalb der EU-Institutionen haben. Besonders relevant wird dabei die Frage sein, ob Kurznachrichten (SMS oder WhatsApp) ebenfalls unter die Regelungen zum Zugang zu EU-Dokumenten fallen. Das Gericht stellte in seiner Entscheidung klar, dass solche Kurznachrichten durchaus als offizielle Dokumente gelten können, wenn sie dienstliche Inhalte betreffen. Das Urteil könnte damit das Recht auf Zugang zu Informationen stärken und den Druck auf die EU-Institutionen, auch neue Kommunikationsformen angemessen zu dokumentieren, erhöhen.

Ausblick

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Europäische Kommission könnte das Urteil anfechten und vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen. Sollte das Urteil bestätigt werden, müsste die Kommission ihre internen Verfahren zur Archivierung und Herausgabe digitaler Kommunikation grundlegend überarbeiten. Das letzte Wort ist hier also noch nicht gesprochen.