
EU-Bevorratungsstrategie
Kommission will die Krisenresilienz der EU stärken.
CC – 05/2025
Die Europäische Kommission will am 25. Juni ihre
EU-Bevorratungsstrategie vorlegen. Ziel ist es, die Verfügbarkeit und den
Zugang zu kritischen Gütern in Krisensituationen sicherzustellen – sowohl auf
europäischer Ebene als auch in den EU-Mitgliedstaaten. Die
Strategie ist ein zentraler Bestandteil der am 26. März veröffentlichten Strategie für eine Union der Krisenvorsorge, die auch Kommissionspräsidentin
Ursula von der Leyen in ihren politischen Prioritäten angekündigt hat. Sie
folgt einem sektorübergreifenden All-Gefahren-Ansatz.
Vorratshaltung als strategisches Sicherheitsinstrument
Die geplante Bevorratungsstrategie geht über punktuelle
Notfallmaßnahmen hinaus. Sie soll alle Formen der Bevorratung umfassen – von
öffentlichen und privaten Initiativen über Maßnahmen entlang der Lieferketten
bis hin zur Förderung strategischer Autonomie. Im Fokus sollen unter anderem
medizinische Gegenmaßnahmen, kritische Rohstoffe, Lebensmittel, Wasser,
Energieausrüstung sowie Medizinprodukte, wie zum Beispiel Schutzausrüstung,
stehen.
Laut Hadja Lahbib, EU-Kommissarin
für Resilienz, humanitäre Hilfe und Krisenmanagement, wird die
EU-Bevorratungsstrategie ein „Schlüsselelement unserer Vorsorge“ sein, um in jeder Krise handlungsfähig zu bleiben. Besonders wichtig sei, dass
Mitgliedstaaten nicht in Konkurrenz um dieselben Ressourcen treten. Zentrale
EU-Vorräte sollen daher mit nationalen Beständen kombiniert werden, unterstützt
durch öffentlich-private Partnerschaften, die Effizienz und Skalierbarkeit
fördern.
Ganzheitlicher Ansatz
Was wir jetzt schon wissen: Die Bevorratungsstrategie ist
keine maßgeschneiderte Strategie für Arzneimittel oder Medizinprodukte, sondern
soll in einen umfassenden All-Gefahren-Ansatz eingebettet sein, der ressort-
und sektorenübergreifend konzipiert sein wird. Zuständig für die Strategie ist EU-Kommissarin
Hadja Lahbib im Rahmen ihres Portfolios Resilienz und Krisenmanagement, nicht der
EU-Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi. Dennoch berührt die Strategie auch
Arzneimittel, Medizinprodukte und damit potenziell die Aufgaben der EU-Behörde
für Krisenvorsorge und -reaktion (HERA).
Interessant wird sein, wie die Abgrenzung zum Critical
Medicines Act (CMA) ausgestaltet wird, da auch im Verordnungsentwurf des CMA
ein Artikel zur Arzneimittelbevorratung vorgesehen ist. Aus dem Europäischen
Parlament sind bereits Stimmen einzelner Abgeordneter zu hören, die fordern,
die derzeit sehr uneinheitlichen Bevorratungsverpflichtungen in den
Mitgliedstaaten auszuweiten. Diskutiert wird zudem die mögliche Einrichtung
einer strategischen EU-Reserve für versorgungskritische Arzneimittel.
Erwartungen an die Strategie
Die DSV sieht in der geplanten EU-Bevorratungsstrategie eine
wichtige Chance, die Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen zu stärken –
insbesondere mit Blick auf versorgungskritische Arzneimittel. Eine gezielte
Bevorratung kann dazu beitragen, die Marktverfügbarkeit relevanter Produkte zu
erhöhen und Lieferengpässe zu vermeiden oder zumindest abzumildern. Damit dies
gelingt, braucht es aus Sicht der DSV aber konkrete und praxisnahe Maßnahmen,
die sie in einem Feedback formuliert hat. So sollte es eine verpflichtende Vorratshaltung für kritische
Arzneimittel geben. Pharmaunternehmen müssten entsprechende Bestände aufbauen, diese
regelmäßig erneuern und bei Verstößen mit klaren Sanktionen rechnen. Die
EU-Strategie sollte durch nationale Bevorratungsmechanismen ergänzen, die auf
die jeweiligen nationalen Gegebenheiten zugeschnitten sind und vorhandene
Systeme mit einbeziehen.
Und schließlich ist Transparenz entlang der Lieferkette
entscheidend, denn nur so kann die Versorgung im Ernstfall verlässlich geplant
und gesteuert werden. Eine verbesserte Datengrundlage entlang der gesamten
Lieferkette ist dafür unerlässlich.