
Stärkung des Binnenmarkts
Europäische Kommission präsentiert neue Strategie für den Binnenmarkt.
HS – 05/2025
Am 21. Mai hat die Europäische Kommission eine neue Binnenmarktstrategie
angenommen. Die Mitteilung „The Single Market: our
European home market in an uncertain world” soll durch Maßnahmen in neun
Bereichen unter anderem dazu beitragen, die zehn größten bestehenden Hemmnisse des
Binnenmarkts zu beseitigen. Dazu zählt die Europäische Kommission etwa die langwierige
Anerkennung beruflicher Qualifikationen, die langsame Entwicklung von Standards
und Normen, Beschränkungen des grenzüberschreitenden Arbeitens und zu
komplizierte nationale sowie EU-Regeln.
Maßnahmen stützen sich auf neun Säulen
Ziel der neuen Binnenmarktstrategie ist ein unkomplizierter, nahtloser und
starker Binnenmarkt. Um das zu erreichen, stützt sich die Strategie auf neun Säulen.
Diese umfassen den Abbau der 10 größten bestehenden Hemmnisse des Binnenmarkts,
Förderung von Dienstleistungen, Unterstützung von kleinen und mittleren
Unternehmen, Digitalisierung, Vereinfachung sowie gemeinsame
Verantwortungsübernahme der EU und der Mitgliedstaaten mit Blick auf die Umsetzung
und Durchsetzung bestehender Regeln.
Hohe Verwaltungskosten bei Entsendungen
Im Rahmen der ersten Säule identifiziert die Europäische Kommission unter
anderem umständliche und kostenintensive Verfahren für die vorübergehende
Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als Hindernis für den
Binnenmarkt. Für das Jahr 2023 seien 5,5 Millionen Entsendungen gemeldet
worden. Die Verwaltungskosten für diese 5,5 Millionen Fälle würden – ohne
Berücksichtigung des Straßenverkehrssektors – auf 477 bis 635 Millionen
Euro jährlich geschätzt.
Verschiedene Sektoren – verschieden hohe Risiken
Laut der Mitteilung der Europäischen Kommission besteht ein klarer Bedarf, entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in risikobehafteten Sektoren
zu schützen, etwa im Baugewerbe oder in der Landwirtschaft. Allerdings könnten die
Verwaltungshürden für Entsendungen in Bereichen mit geringem Risiko für Sozialbetrug und
Sozialdumping gesenkt werden,
beispielsweise bei der Entsendung von Fachkräften oder
Führungspersonal. Die
Europäische Kommission will deshalb Maßnahmen prüfen, um die vorrübergehende
grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung zu erleichtern.
Erleichterung von Sozialversicherungsnachweisen
Auch die Überprüfung des Sozialversicherungsnachweises bei
grenzüberschreitender Entsendung (A1-Bescheinigung) sei oft zeit- und
verwaltungsaufwendig, da sie meist physische Präsenz
und Papierdokumente erfordere. Dies wirke
abschreckend auf Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen möchten. Künftig soll der Europäische Sozialversicherungsausweis (ESSPASS) eine digitale Überprüfung
ermöglichen. Er soll nach
Abschluss der derzeit laufenden Pilotphase EU-weit eingeführt werden. Zudem
unterstützt die Europäische Kommission die Reform der Verordnung zur
Koordinierung der sozialen Sicherheit.
Digitalisierung als Schlüssel
Neben den großen Binnenmarkthindernissen ist die Digitalisierung ein
zentrales Thema der Strategie. Die EU brauche einen Paradigmenwechsel von einem
papierbasierten zu einem datenbasierten, digitalen Binnenmarkt, in dem Informationen
zwischen Unternehmen und Behörden in Echtzeit durch interoperable,
datenbasierte Lösungen ausgetauscht
werden können. Das Single Digital Gateway (SDG) biete bereits heute nach dem „Once-Only“-Prinzip grenzüberschreitenden
Zugang zu Informationen und Verwaltungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger
sowie Unternehmen. In Zukunft soll das Once-Only
Technical System (OOTS) den automatisierten Austausch von Dokumenten und Daten zwischen
Behörden ermöglichen.
Außerdem soll das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) für die Kooperation zwischen den
Mitgliedstaatenauf weitere Bereiche ausgeweitet werden.
Ausblick
Die Mitteilung der
Europäischen Kommission wird begleitet von einem Omnibus-Paket zur Unterstützung von kleinen und mittelgroßen börsennotierten Unternehmen
(Small Mid-Caps) – ein weiterer Schritt zu mehr
Vereinfachung und Entbürokratisierung. Die Europäische Kommission wird in ihren
Jahresberichtenüber den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit über die Umsetzung der
Binnenmarktstrategie berichten. Die für die Berichte genutzten wichtigsten
Leistungsindikatoren sollen entsprechend den
Prioritäten der Strategie weiterentwickelt werden.