Europäische Kommission präsentiert neue Strategie für den Binnenmarkt.

HS – 05/2025

Am 21. Mai hat die Europäische Kommission eine neue Binnenmarktstrategie angenommen. Die MitteilungThe Single Market: our European home market in an uncertain world” soll durch Maßnahmen in neun Bereichen unter anderem dazu beitragen, die zehn größten bestehenden Hemmnisse des Binnenmarkts zu beseitigen. Dazu zählt die Europäische Kommission etwa die langwierige Anerkennung beruflicher Qualifikationen, die langsame Entwicklung von Standards und Normen, Beschränkungen des grenzüberschreitenden Arbeitens und zu komplizierte nationale sowie EU-Regeln.

Maßnahmen stützen sich auf neun Säulen

Ziel der neuen Binnenmarktstrategie ist ein unkomplizierter, nahtloser und starker Binnenmarkt. Um das zu erreichen, stützt sich die Strategie auf neun Säulen. Diese umfassen den Abbau der 10 größten bestehenden Hemmnisse des Binnenmarkts, Förderung von Dienstleistungen, Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen, Digitalisierung, Vereinfachung sowie gemeinsame Verantwortungsübernahme der EU und der Mitgliedstaaten mit Blick auf die Umsetzung und Durchsetzung bestehender Regeln.

Hohe Verwaltungskosten bei Entsendungen

Im Rahmen der ersten Säule identifiziert die Europäische Kommission unter anderem umständliche und kostenintensive Verfahren für die vorübergehende Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als Hindernis für den Binnenmarkt. Für das Jahr 2023 seien 5,5 Millionen Entsendungen gemeldet worden. Die Verwaltungskosten für diese 5,5 Millionen Fälle würden – ohne Berücksichtigung des Straßenverkehrssektors – auf 477 bis 635 Millionen Euro jährlich geschätzt.

Verschiedene Sektoren – verschieden hohe Risiken

Laut der Mitteilung der Europäischen Kommission besteht ein klarer Bedarf, entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in risikobehafteten Sektoren zu schützen, etwa im Baugewerbe oder in der Landwirtschaft. Allerdings könnten die Verwaltungshürden für Entsendungen in Bereichen mit geringem Risiko für Sozialbetrug und Sozialdumping gesenkt werden, beispielsweise bei der Entsendung von Fachkräften oder Führungspersonal. Die Europäische Kommission will deshalb Maßnahmen prüfen, um die vorrübergehende grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung zu erleichtern.

Erleichterung von Sozialversicherungsnachweisen

Auch die Überprüfung des Sozialversicherungsnachweises bei grenzüberschreitender Entsendung (A1-Bescheinigung) sei oft zeit- und verwaltungsaufwendig, da sie meist physische Präsenz und Papierdokumente erfordere. Dies wirke abschreckend auf Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen möchten. Künftig soll der Europäische Sozialversicherungsausweis (ESSPASS) eine digitale Überprüfung ermöglichen. Er soll nach Abschluss der derzeit laufenden Pilotphase EU-weit eingeführt werden. Zudem unterstützt die Europäische Kommission die Reform der Verordnung zur Koordinierung der sozialen Sicherheit.

Digitalisierung als Schlüssel

Neben den großen Binnenmarkthindernissen ist die Digitalisierung ein zentrales Thema der Strategie. Die EU brauche einen Paradigmenwechsel von einem papierbasierten zu einem datenbasierten, digitalen Binnenmarkt, in dem Informationen zwischen Unternehmen und Behörden in Echtzeit durch interoperable, datenbasierte Lösungen ausgetauscht werden können. Das Single Digital Gateway (SDG) biete bereits heute nach dem „Once-Only“-Prinzip grenzüberschreitenden Zugang zu Informationen und Verwaltungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. In Zukunft soll das Once-Only Technical System (OOTS) den automatisierten Austausch von Dokumenten und Daten zwischen Behörden ermöglichen. Außerdem soll das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) für die Kooperation zwischen den Mitgliedstaatenauf weitere Bereiche ausgeweitet werden.

Ausblick

Die Mitteilung der Europäischen Kommission wird begleitet von einem Omnibus-Paket zur Unterstützung von kleinen und mittelgroßen börsennotierten Unternehmen (Small Mid-Caps) – ein weiterer Schritt zu mehr Vereinfachung und Entbürokratisierung. Die Europäische Kommission wird in ihren Jahresberichtenüber den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit über die Umsetzung der Binnenmarktstrategie berichten. Die für die Berichte genutzten wichtigsten Leistungsindikatoren sollen entsprechend den Prioritäten der Strategie weiterentwickelt werden.