
Menschen mit Behinderungen
Europäische Kommission fördert die Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Behinderungen.
HS – 05/2025
Im April hat die Europäische Kommission die letzten Maßnahmen aus dem Disability Employment Package vorgelegt, einem Maßnahmenpaket zur Verbesserung der
Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Behinderungen. Das Maßnahmenpaket ist eine
von sieben Leitinitiativen im Rahmen der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
2021–2030. Die jetzt
veröffentlichten Maßnahmen beinhalten unter anderem Leitlinien für die berufliche Rehabilitation und richten sich an
Organisationen, die in der Berufsbildung und der beruflichen Rehabilitation tätig
sind, sowie an Arbeitgeber und öffentliche Arbeitsverwaltungen.
Inhalte der Leitlinien
Die Leitlinien sollen Empfehlungen für die berufliche Rehabilitation einer
breiten Zielgruppe geben – darunter Personen mit häufig auftretenden
Erkrankungen und typischen Unfallfolgen sowie Menschen mit Behinderungen oder
zusätzlichem Unterstützungsbedarf. Konkret enthalten die Leitlinien Empfehlungen
für verschiedene Akteure, darunter Sozialversicherungsträger, zur Umsetzung
wirksamer Rehabilitationsmaßnahmen in verschiedenen Stadien des Rehabilitationsprozesses.
Außerdem werden rechtliche und politische Rahmenbedingungen auf
internationaler, europäischer und nationaler Ebene sowie relevante Ressourcen und
Informationen zu Finanzierungsstrukturen erläutert. Zuletzt werden Erfolgsfaktoren
für eine wirksame nationale Rehabilitationspolitik vorgestellt.
Berufliche Rehabilitation als soziale Investition
Zunächst zeigen die Leitlinien unter Verweis auf verschiedene Studien die Investitionsrentabilität
(Return on Investment) und damit den wirtschaftlichen Nutzen beruflicher
Rehabilitation auf. Demnach gibt es starke Hinweise darauf, dass proaktive
betriebliche Maßnahmen bei Krankheitsfällen, kombiniert mit vorübergehend
angepassten Tätigkeiten und Vorkehrungen, kosteneffizient sind – solche
Maßnahmen können krankheitsbedingte Fehlzeiten um 20 bis 60 Prozent verringern.
Eine Studie aus Schweden schätzt die Investitionsrentabilität beruflicher
Rehabilitation auf ein Verhältnis von 10:1. Koordinierte berufliche
Rehabilitation erziele bessere Ergebnisse als Vergleichsdienste und führe zu
Einsparungen von 6.000 Euro pro Person und Jahr. Wirtschaftliche besonders lohnend
seien präventive Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen oder zur Reduktion
von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Anleitung für die Umsetzung beruflicher Rehabilitation
Der Hauptteil der Leitlinien widmet sich der praktischen Anleitung für eine
wirksame berufliche Rehabilitation und richtet sich an den jeweils führenden
Akteur im Umsetzungsprozess, etwa den zuständige Sozialversicherungsträger.
Demnach beruht ein wirksamer Prozess der beruflichen Rehabilitation auf einer frühzeitigen,
personenzentrierten und stärkenorientierten Unterstützung. Diese Unterstützung
sollte Qualifizierung, Beratung und individuelle Begleitung miteinander
verbinden. Zentrale Erfolgsfaktoren seien die enge Zusammenarbeit aller
beteiligten Akteure, die Entwicklung und regelmäßige Anpassung individueller
Förderpläne sowie die Umsetzung geeigneter Anpassungsmaßnahmen am Arbeitsplatz.
Dadurch soll die Teilhabe am Arbeitsleben nachhaltig ermöglicht werden – durch
praxisnahe Qualifizierung, gezielte Beratung und geeignete Rahmenbedingungen am
Arbeitsplatz.
Informationen zur Datengrundlage der Leitlinien
Die Leitlinien basieren auf Materialien der Europäischen Agentur für
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA), Recherchen sowie
Beiträgen von Interessenträgern, die über die Disability Platform der Europäischen Kommission sowie das europäische
Netzwerk European Platform for Rehabilitation gesammelt wurden. Über diese Quellen beziehen sich die
Leitlinien auf fünf Länderfallstudien zur Entwicklung verschiedener
Erfolgsfaktoren für eine wirksame nationale Rehabilitationspolitik, darunter
Deutschland. Eine genauere Darstellung der Situationen in den fünf Ländern
findet sich in Annex I.
Beispiel aus Deutschland: RehaFuturReal
Im Kontext der deutschen Länderfallstudie verweisen die Leitlinien unter
anderem auf die Pilotprojekte RehaFuturReal I und II, die 2013 und 2014 durch
die Deutsche Rentenversicherung Westfalen erprobt wurden. Beide Projekte basierten
auf den Ergebnissen der bundesweiten Initiative RehaFutur, welche 2009 vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales ins Leben gerufen wurde, um Empfehlungen
für eine zukunftsorientierte, innovative berufliche Rehabilitation zu
entwickeln. Ziel der Projekte war es, die Beratungsleistungen der
Rehabilitationsfachberaterinnen und -arbeiter als zentrale Akteure im Rehabilitationsprozess
zu optimieren. Dadurch sollte die Wiedereingliederung von Beschäftigten in
ihren bisherigen Arbeitsplatz – oder, falls dies nicht möglich war, in einen
neuen – verbessert werden.