Europäische Kommission fördert die Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Behinderungen.

HS – 05/2025

Im April hat die Europäische Kommission die letzten Maßnahmen aus dem Disability Employment Package vorgelegt, einem Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Behinderungen. Das Maßnahmenpaket ist eine von sieben Leitinitiativen im Rahmen der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030. Die jetzt veröffentlichten Maßnahmen beinhalten unter anderem Leitlinien für die berufliche Rehabilitation und richten sich an Organisationen, die in der Berufsbildung und der beruflichen Rehabilitation tätig sind, sowie an Arbeitgeber und öffentliche Arbeitsverwaltungen.

Inhalte der Leitlinien

Die Leitlinien sollen Empfehlungen für die berufliche Rehabilitation einer breiten Zielgruppe geben – darunter Personen mit häufig auftretenden Erkrankungen und typischen Unfallfolgen sowie Menschen mit Behinderungen oder zusätzlichem Unterstützungsbedarf. Konkret enthalten die Leitlinien Empfehlungen für verschiedene Akteure, darunter Sozialversicherungsträger, zur Umsetzung wirksamer Rehabilitationsmaßnahmen in verschiedenen Stadien des Rehabilitationsprozesses. Außerdem werden rechtliche und politische Rahmenbedingungen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene sowie relevante Ressourcen und Informationen zu Finanzierungsstrukturen erläutert. Zuletzt werden Erfolgsfaktoren für eine wirksame nationale Rehabilitationspolitik vorgestellt.

Berufliche Rehabilitation als soziale Investition

Zunächst zeigen die Leitlinien unter Verweis auf verschiedene Studien die Investitionsrentabilität (Return on Investment) und damit den wirtschaftlichen Nutzen beruflicher Rehabilitation auf. Demnach gibt es starke Hinweise darauf, dass proaktive betriebliche Maßnahmen bei Krankheitsfällen, kombiniert mit vorübergehend angepassten Tätigkeiten und Vorkehrungen, kosteneffizient sind – solche Maßnahmen können krankheitsbedingte Fehlzeiten um 20 bis 60 Prozent verringern. Eine Studie aus Schweden schätzt die Investitionsrentabilität beruflicher Rehabilitation auf ein Verhältnis von 10:1. Koordinierte berufliche Rehabilitation erziele bessere Ergebnisse als Vergleichsdienste und führe zu Einsparungen von 6.000 Euro pro Person und Jahr. Wirtschaftliche besonders lohnend seien präventive Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen oder zur Reduktion von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Anleitung für die Umsetzung beruflicher Rehabilitation

Der Hauptteil der Leitlinien widmet sich der praktischen Anleitung für eine wirksame berufliche Rehabilitation und richtet sich an den jeweils führenden Akteur im Umsetzungsprozess, etwa den zuständige Sozialversicherungsträger. Demnach beruht ein wirksamer Prozess der beruflichen Rehabilitation auf einer frühzeitigen, personenzentrierten und stärkenorientierten Unterstützung. Diese Unterstützung sollte Qualifizierung, Beratung und individuelle Begleitung miteinander verbinden. Zentrale Erfolgsfaktoren seien die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure, die Entwicklung und regelmäßige Anpassung individueller Förderpläne sowie die Umsetzung geeigneter Anpassungsmaßnahmen am Arbeitsplatz. Dadurch soll die Teilhabe am Arbeitsleben nachhaltig ermöglicht werden – durch praxisnahe Qualifizierung, gezielte Beratung und geeignete Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz.

Informationen zur Datengrundlage der Leitlinien

Die Leitlinien basieren auf Materialien der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA), Recherchen sowie Beiträgen von Interessenträgern, die über die Disability Platform der Europäischen Kommission sowie das europäische Netzwerk European Platform for Rehabilitation gesammelt wurden. Über diese Quellen beziehen sich die Leitlinien auf fünf Länderfallstudien zur Entwicklung verschiedener Erfolgsfaktoren für eine wirksame nationale Rehabilitationspolitik, darunter Deutschland. Eine genauere Darstellung der Situationen in den fünf Ländern findet sich in Annex I.

Beispiel aus Deutschland: RehaFuturReal

Im Kontext der deutschen Länderfallstudie verweisen die Leitlinien unter anderem auf die Pilotprojekte RehaFuturReal I und II, die 2013 und 2014 durch die Deutsche Rentenversicherung Westfalen erprobt wurden. Beide Projekte basierten auf den Ergebnissen der bundesweiten Initiative RehaFutur, welche 2009 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ins Leben gerufen wurde, um Empfehlungen für eine zukunftsorientierte, innovative berufliche Rehabilitation zu entwickeln. Ziel der Projekte war es, die Beratungsleistungen der Rehabilitationsfachberaterinnen und -arbeiter als zentrale Akteure im Rehabilitationsprozess zu optimieren. Dadurch sollte die Wiedereingliederung von Beschäftigten in ihren bisherigen Arbeitsplatz – oder, falls dies nicht möglich war, in einen neuen – verbessert werden.