
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Unternehmen hoffen auf eine Reduzierung der Berichtspflichten.
SK – 05/2025
Die vorbereitenden Arbeiten für die Vereinfachung
der europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)
haben begonnen. Sie laufen parallel zur Überarbeitung der Richtlinie über die
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (siehe News 04/2025).
Ziel ist es, den Delegierten
Rechtsakt, der die ESRS regelt, umfassend zu kürzen.
Bericht über Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Die im delegierten
Rechtsakt festgelegten Standards bestimmen, welche Informationen Unternehmen in
ihren Nachhaltigkeitsberichten offenlegen müssen. Sie basieren auf Empfehlungen
der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG), einem Beratungsgremium
der Europäischen Kommission. Derzeit werden darin Unternehmen auch
verpflichtet, Informationen über meldepflichtige und tödliche Arbeitsunfälle
und Berufskrankheiten in ihre Berichte aufzunehmen. EFRAG ist nun mit der
Überarbeitung der ESRS betraut.
Umfangreiche Pflichten bereiten Probleme
Die Erfüllung der Berichtspflichten ist
aufwendig. Unternehmen, die unter zwei oder mehr nachhaltigkeitsrelevanten
Gesetzen fallen, müssen häufig die gleichen Informationen unterschiedlich
aufbereitet melden. Auch der Umfang der geforderten Informationen bereitet
Probleme. Oftmals umfassen die Berichte mehrere hundert Seiten, um alle
Nachhaltigkeitskriterien abzudecken. Auch kleine und mittlere Unternehmen sind
betroffen. Denn sie müssen Informationen an große Unternehmen liefern, damit
diese sie in ihre Berichte aufnehmen können.
Datenlücken bei arbeitsbedingten Erkrankungen
Unternehmen müssen laut ESRS angeben, wie
viele Vorfälle es im Zusammenhang mit arbeitsbedingten Verletzungen,
Erkrankungen und Todesfällen gab. Dazu gehören auch Berufskrankheiten. Im
Regelfall liegen Informationen zu Berufserkrankungen den zur Berichterstattung
verpflichteten Unternehmen jedoch nicht vor. Dies ist nur ein Beispiel für
Berichtspflichten, die Unternehmen entweder schwer oder kaum erfüllen können. Ein
Grund mehr für EFRAG und die Europäische Kommission, den Umfang der ESRS zu
reduzieren.
EFRAG’s Pläne für die Überarbeitung
EFRAG will die ESRS straffen, um Lesbarkeit
und Nutzbarkeit zu verbessern. Unklarheiten sollen beseitigt und die Zahl der
obligatorischen Datenpunkte reduziert werden. Zusätzlich sollen die am
wenigsten wichtigen Datenpunkte gestrichen werden. Details dazu, welche
Datenpunkte davon betroffen sind, teilte EFRAG noch nicht. Es bleibt
abzuwarten, ob Berichtspflichten, die schwer zu erfüllen sind, abgeschafft
werden.
Bis Ende Oktober wird EFRAG der Europäischen Kommission
einen Vorschlag für die Überarbeitung der ESRS unterbreiten. Anfang Mai endete
die erste Konsultationsrunde. Basierend auf den Ergebnissen entwirft EFRAG
momentan Vorschläge für die Überarbeitung des ESRS. Ende Juli sollen die Überarbeitungsvorschläge
finalisiert werden. Zeitgleich mit der Publikation wird es eine zweite
Konsultationsrunde geben. Dem engen Zeitplan geschuldet, wird es nur kein
kurzes Zeitfenster zum Einreichen von Feedback geben.