Unternehmen hoffen auf eine Reduzierung der Berichtspflichten.

SK – 05/2025

Die vorbereitenden Arbeiten für die Vereinfachung der europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) haben begonnen. Sie laufen parallel zur Überarbeitung der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (siehe News 04/2025). Ziel ist es, den Delegierten Rechtsakt, der die ESRS regelt, umfassend zu kürzen.

Bericht über Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Die im delegierten Rechtsakt festgelegten Standards bestimmen, welche Informationen Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsberichten offenlegen müssen. Sie basieren auf Empfehlungen der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG), einem Beratungsgremium der Europäischen Kommission. Derzeit werden darin Unternehmen auch verpflichtet, Informationen über meldepflichtige und tödliche Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in ihre Berichte aufzunehmen. EFRAG ist nun mit der Überarbeitung der ESRS betraut.

Umfangreiche Pflichten bereiten Probleme

Die Erfüllung der Berichtspflichten ist aufwendig. Unternehmen, die unter zwei oder mehr nachhaltigkeitsrelevanten Gesetzen fallen, müssen häufig die gleichen Informationen unterschiedlich aufbereitet melden. Auch der Umfang der geforderten Informationen bereitet Probleme. Oftmals umfassen die Berichte mehrere hundert Seiten, um alle Nachhaltigkeitskriterien abzudecken. Auch kleine und mittlere Unternehmen sind betroffen. Denn sie müssen Informationen an große Unternehmen liefern, damit diese sie in ihre Berichte aufnehmen können.

Datenlücken bei arbeitsbedingten Erkrankungen

Unternehmen müssen laut ESRS angeben, wie viele Vorfälle es im Zusammenhang mit arbeitsbedingten Verletzungen, Erkrankungen und Todesfällen gab. Dazu gehören auch Berufskrankheiten. Im Regelfall liegen Informationen zu Berufserkrankungen den zur Berichterstattung verpflichteten Unternehmen jedoch nicht vor. Dies ist nur ein Beispiel für Berichtspflichten, die Unternehmen entweder schwer oder kaum erfüllen können. Ein Grund mehr für EFRAG und die Europäische Kommission, den Umfang der ESRS zu reduzieren.

EFRAG’s Pläne für die Überarbeitung

EFRAG will die ESRS straffen, um Lesbarkeit und Nutzbarkeit zu verbessern. Unklarheiten sollen beseitigt und die Zahl der obligatorischen Datenpunkte reduziert werden. Zusätzlich sollen die am wenigsten wichtigen Datenpunkte gestrichen werden. Details dazu, welche Datenpunkte davon betroffen sind, teilte EFRAG noch nicht. Es bleibt abzuwarten, ob Berichtspflichten, die schwer zu erfüllen sind, abgeschafft werden.


Bis Ende Oktober wird EFRAG der Europäischen Kommission einen Vorschlag für die Überarbeitung der ESRS unterbreiten. Anfang Mai endete die erste Konsultationsrunde. Basierend auf den Ergebnissen entwirft EFRAG momentan Vorschläge für die Überarbeitung des ESRS. Ende Juli sollen die Überarbeitungsvorschläge finalisiert werden. Zeitgleich mit der Publikation wird es eine zweite Konsultationsrunde geben. Dem engen Zeitplan geschuldet, wird es nur kein kurzes Zeitfenster zum Einreichen von Feedback geben.