
Bürokratieabbau in der EU
Wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinfacht?
SK – 04/2025
Die Europäische Kommission
hat mit Omnibus I erste Vorschläge vorgelegt, um den bürokratischen Aufwand für
Unternehmen zu reduzieren und europäische Regelungen zu vereinfachen. Die
europäische Wirtschaft soll so wieder zukunftsfähig, wohlhabend und
international konkurrenzfähig werden. Grundlage dafür bilden unter anderem die
Empfehlungen des sogenannten Draghi-Berichts (siehe News 09/2024).
Um Wachstum zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union (EU)
langfristig zu stärken, sollen wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen geschaffen
werden, von denen Unternehmen in der gesamten EU profitieren.
Anwendungsbereich schrumpft und Regelungen werden vereinfacht
Als eine der ersten
Initiativen steht die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von
Unternehmen (CSRD) im Fokus. Gegenüber ihrer Vorläuferregelung, der Richtlinie
über nichtfinanzielle Angaben, wurde der Anwendungsbereich und auch der Umfang
der Berichterstattung erweitert. Im Zuge der Bestrebungen, die europäische
Wirtschaft wieder wettbewerbsfähig zu machen, will die Europäische Kommission jetzt
die vor zwei Jahren in Kraft getretene CSRD vereinfachen. So soll der
Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten eingeschränkt
werden. Damit würden 80 Prozent der Unternehmen ausgenommen werden. Außerdem
müssen bestimmte Unternehmen ihre Berichte erst ab 2027 oder 2028 vorlegen. Schließlich
soll sichergestellt werden, dass die Anforderungen in der CSRD für große
Unternehmen kleinere Unternehmen in den vorgelagerten Wertschöpfungsketten
nicht belasten.
Berichtspflichten zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Sobald die
Überarbeitung der Richtlinie abgeschlossen ist, kann die Europäische Kommission
auch die von den Unternehmen zu beachtenden europäischen Standards für die
Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) optimieren. Diese verpflichten
Unternehmen auch, Angaben zu meldepflichtigen und tödlichen arbeitsbedingten
Unfällen sowie berufsbedingten Erkrankungen zu machen. Außerdem müssen
Informationen zum Anteil der Beschäftigten, für die es
Arbeitsschutzmanagementsysteme gibt, offengelegt werden. Ziel ist es, eine
standardisierte, vergleichbare und überprüfbare
Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen und Organisationen zu
schaffen.
Aktuell laufen
bereits Vorbereitungen, um die Anzahl der Parameter zu reduzieren. Die
EU-Beratungseinrichtung EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group)
sammelt dazu noch bis zum 6. Mai Input von relevanten Stakeholdern.
Wie geht es weiter?
Die konkrete
Änderung der ESRS kann nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu den
inhaltlichen Änderungen der CSRD in Angriff genommen werden. Da der zuständige
Ausschuss des Europäischen Parlaments seinen Bericht nicht vor Mitte Oktober
verabschieden wird, ist es fraglich, ob die Arbeit an der ESRS noch vor Ende dieses
Jahres beginnen kann.