Wird die Nach­hal­tig­keits­be­richt­er­stat­tung verein­facht?

SK – 04/2025

Die Europäische Kommission hat mit Omnibus I erste Vorschläge vorgelegt, um den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren und europäische Regelungen zu vereinfachen. Die europäische Wirtschaft soll so wieder zukunftsfähig, wohlhabend und international konkurrenzfähig werden. Grundlage dafür bilden unter anderem die Empfehlungen des sogenannten Draghi-Berichts (siehe News 09/2024). Um Wachstum zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union (EU) langfristig zu stärken, sollen wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, von denen Unternehmen in der gesamten EU profitieren.

Anwen­dungs­be­reich schrumpft und Rege­lungen werden verein­facht

Als eine der ersten Initiativen steht die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) im Fokus. Gegenüber ihrer Vorläuferregelung, der Richtlinie über nichtfinanzielle Angaben, wurde der Anwendungsbereich und auch der Umfang der Berichterstattung erweitert. Im Zuge der Bestrebungen, die europäische Wirtschaft wieder wettbewerbsfähig zu machen, will die Europäische Kommission jetzt die vor zwei Jahren in Kraft getretene CSRD vereinfachen. So soll der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten eingeschränkt werden. Damit würden 80 Prozent der Unternehmen ausgenommen werden. Außerdem müssen bestimmte Unternehmen ihre Berichte erst ab 2027 oder 2028 vorlegen. Schließlich soll sichergestellt werden, dass die Anforderungen in der CSRD für große Unternehmen kleinere Unternehmen in den vorgelagerten Wertschöpfungsketten nicht belasten.

Berichts­pflichten zu Arbeits­un­fällen und Berufs­krank­heiten

Sobald die Überarbeitung der Richtlinie abgeschlossen ist, kann die Europäische Kommission auch die von den Unternehmen zu beachtenden europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) optimieren. Diese verpflichten Unternehmen auch, Angaben zu meldepflichtigen und tödlichen arbeitsbedingten Unfällen sowie berufsbedingten Erkrankungen zu machen. Außerdem müssen Informationen zum Anteil der Beschäftigten, für die es Arbeitsschutzmanagementsysteme gibt, offengelegt werden. Ziel ist es, eine standardisierte, vergleichbare und überprüfbare Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen und Organisationen zu schaffen.


Aktuell laufen bereits Vorbereitungen, um die Anzahl der Parameter zu reduzieren. Die EU-Beratungseinrichtung EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) sammelt dazu noch bis zum 6. Mai Input von relevanten Stakeholdern.

Wie geht es weiter?

Die konkrete Änderung der ESRS kann nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu den inhaltlichen Änderungen der CSRD in Angriff genommen werden. Da der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments seinen Bericht nicht vor Mitte Oktober verabschieden wird, ist es fraglich, ob die Arbeit an der ESRS noch vor Ende dieses Jahres beginnen kann.

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