Keine Zwangslizenzen für Impfstoffe, aber feste Versorgungszusagen für ärmere Länder.

UM – 05/2025

Seit dem Jahr 2020 wird auf internationaler Ebene um ein Pandemieabkommen gerungen. COVID-19 hatte damals deutlich gemacht, dass die Welt nur höchst unzureichend auf globale Gesundheitskrisen vorbereitet ist. Jetzt ist es soweit: Mitte April dieses Jahres und damit fünf Jahre später hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bekannt gegeben, dass sich 190 Länder auf einen Vorschlag für das Pandemieabkommen geeinigt haben. Der Vorschlag erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die WHO den Austritt ihres größten Zahlers, den USA, hinnehmen muss.

Inhalte des Abkommens

Das Pandemieabkommen verpflichtet die beteiligten Länder unter anderem dazu, die Überwachung von Gesundheitsbedrohungen zu intensivieren und Diagnosen, Impfstoffe und Arzneimittel schneller auszutauschen. Darüber hinaus sollen die Übertragung von Viren von Tieren auf Menschen möglichst verhindert, antimikrobielle Resistenzen bekämpft und die nationalen Gesundheitssysteme gestärkt werden. Und dies in einer Zeit, in denen zumindest in Europa die Systeme demografiebedingt stark angespannt sind und erstarkende rechtspopulistische Kräfte dem Multilateralismus den Rücken kehren.

Technologietransfer freiwillig

Dass es der WHO gelungen ist, das Pandemieabkommen erfolgreich zu einem Ende zu bringen, wird allgemein als großer Erfolg angesehen. Es gibt aber auch Kritik daran, dass das Abkommen im Laufe der Zeit verwässert worden sei. Besonders schwierig gestaltete sich die Einigung über die „Technologietransferklausel“. Diese regelt die Rechte an geistigem Eigentum und anderer Instrumente zur Herstellung von Impfstoffen und Medikamenten. Hier standen sich Länder mit niedrigem Einkommen und wohlhabende Industrieländer als auch die Europäische Union (EU) gegenüber. Jahrelang wurde über den sogenannten „Patent Weaver“ gestritten und damit um die Vergabe von Zwangslizenzen an bedürftige Länder. Dies ist vom Tisch. Im Ergebnis soll der Technologietransfer freiwillig bleiben. Dafür hatte sich auch Deutschland stark gemacht.

Vorräte für ärmere Länder verpflichtend

Alternativ sieht der Einigungsvorschlag vor, dass die „teilnehmenden Hersteller“ zwanzig Prozent ihrer Impfstoffe und Medikamente einer Versorgungsreserve für ärmere Länder zur Verfügung stellen, davon zehn Prozent als Spende. Problematisch ist an dieser Stelle der Ausstieg der USA aus der WHO, der im Januar 2026 wirksam wird. Da nicht davon auszugehen ist, dass die USA den Vertrag ratifizieren, wird diese Regelung wohl auch nicht für US-amerikanische Produzenten gelten. Damit entstehen große Lücken in den Reserven der WHO.

Vorteilsausgleich noch nicht geeint

Noch nicht vollständig gelöst ist auch die Frage eines Vorteilsausgleichs. Hier geht es darum, dass Länder Arzneimittelhersteller mit Krankheitserregerproben versorgen, um umgekehrt einen Zugang zu Impfstoffen und Medikamenten zu bekommen. Das dieses System, kurz PAPS (Pathogen Access and Benefit Sharing), kommen soll, darüber besteht Einigkeit. Wie es allerdings genau aussehen soll, ist noch offen und soll in den nächsten Monaten geklärt und Anlage zum Vertrag werden.


Das Abkommen soll nun der Weltgesundheitsversammlung, die vom 19. bis 27. Mai in Genf zusammenkommt, zur Prüfung vorgelegt und von dieser angenommen werden. Es tritt in Kraft, wenn es 60 Länder ratifiziert haben.