
Internationales Pandemieabkommen
Keine Zwangslizenzen für Impfstoffe, aber feste Versorgungszusagen für ärmere Länder.
UM – 05/2025
Seit dem Jahr 2020 wird auf internationaler Ebene um ein
Pandemieabkommen gerungen. COVID-19 hatte damals deutlich gemacht, dass die
Welt nur höchst unzureichend auf globale Gesundheitskrisen vorbereitet ist.
Jetzt ist es soweit: Mitte April dieses Jahres und damit fünf Jahre später hat
die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) bekannt gegeben, dass sich 190 Länder auf einen Vorschlag für das
Pandemieabkommen geeinigt haben. Der Vorschlag erfolgt zu einem Zeitpunkt, an
dem die WHO den Austritt ihres größten Zahlers, den USA, hinnehmen muss.
Inhalte des Abkommens
Das Pandemieabkommen verpflichtet die beteiligten Länder
unter anderem dazu, die Überwachung von Gesundheitsbedrohungen zu intensivieren
und Diagnosen, Impfstoffe und Arzneimittel schneller auszutauschen. Darüber
hinaus sollen die Übertragung von Viren von Tieren auf Menschen möglichst verhindert,
antimikrobielle Resistenzen bekämpft und die nationalen Gesundheitssysteme gestärkt
werden. Und dies in einer Zeit, in denen zumindest in Europa die Systeme demografiebedingt
stark angespannt sind und erstarkende rechtspopulistische Kräfte dem
Multilateralismus den Rücken kehren.
Technologietransfer freiwillig
Dass es der WHO gelungen ist, das
Pandemieabkommen erfolgreich zu einem Ende zu bringen, wird allgemein als großer
Erfolg angesehen. Es gibt aber auch Kritik daran, dass das Abkommen im Laufe
der Zeit verwässert worden sei. Besonders schwierig gestaltete sich die
Einigung über die „Technologietransferklausel“. Diese regelt die Rechte an
geistigem Eigentum und anderer Instrumente zur Herstellung von Impfstoffen und
Medikamenten. Hier standen sich Länder mit niedrigem Einkommen und wohlhabende
Industrieländer als auch die Europäische Union (EU) gegenüber. Jahrelang wurde über
den sogenannten „Patent Weaver“ gestritten und damit um die Vergabe von
Zwangslizenzen an bedürftige Länder. Dies ist vom Tisch. Im Ergebnis soll der
Technologietransfer freiwillig bleiben. Dafür hatte sich auch Deutschland stark
gemacht.
Vorräte für ärmere Länder verpflichtend
Alternativ sieht der Einigungsvorschlag vor, dass die
„teilnehmenden Hersteller“ zwanzig Prozent ihrer Impfstoffe und Medikamente einer
Versorgungsreserve für ärmere Länder zur Verfügung stellen, davon zehn Prozent
als Spende. Problematisch ist an dieser Stelle der Ausstieg der USA aus der
WHO, der im Januar 2026 wirksam wird. Da nicht davon auszugehen ist, dass die
USA den Vertrag ratifizieren, wird diese Regelung wohl auch nicht für
US-amerikanische Produzenten gelten. Damit entstehen große Lücken in den
Reserven der WHO.
Vorteilsausgleich noch nicht geeint
Noch nicht vollständig gelöst ist auch die Frage eines
Vorteilsausgleichs. Hier geht es darum, dass Länder Arzneimittelhersteller mit
Krankheitserregerproben versorgen, um umgekehrt einen Zugang zu Impfstoffen und
Medikamenten zu bekommen. Das dieses System, kurz PAPS (Pathogen Access and
Benefit Sharing), kommen soll, darüber besteht Einigkeit. Wie es allerdings
genau aussehen soll, ist noch offen und soll in den nächsten Monaten geklärt und
Anlage zum Vertrag werden.
Das Abkommen soll nun der Weltgesundheitsversammlung,
die vom 19. bis 27. Mai in Genf zusammenkommt, zur Prüfung vorgelegt und von
dieser angenommen werden. Es tritt in Kraft, wenn es 60 Länder ratifiziert
haben.