Digitalisierung als Schlüssel zur Zukunftssicherung der Wettbewerbsfähigkeit.

JA – 07/2025

Im Juni hat der polnische Europaabgeordnete Andrzej Bula (EVP) dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) einen legislativen Initiativbericht (INI) vorgelegt. Dieser befasst sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung, der Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) und dem Einsatz algorithmischer Managementsysteme. Mit dem Bericht fordert Bula die Europäische Kommission auf, einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten, der verbindliche Mindeststandards für den Einsatz dieser Technologien festlegt.

Technologie soll dem Menschen dienen

Ein zentrales Element in dem Bericht ist das Prinzip „human in control“. Demnach müssen digitale Systeme stets dem Menschen dienen und dürfen diesen nicht ersetzen oder übersteuern. Unternehmen sollen neue Technologien zwar nutzen, dies jedoch transparent und verantwortungsvoll tun. Zugleich betont der Bericht die Notwendigkeit eines klaren Rechtsrahmens, um faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.

Weiterbildungen und Qualifikationen sind entscheidend

Der Bericht von Bula verdeutlicht die Bedeutung gezielter Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, um die Beschäftigten auf den digitalen Wandel des Arbeitsmarktes vorzubereiten. Die Initiative „Union of Skills“ spielt dabei eine zentrale Rolle. Die dafür notwendigen Investitionen sollen aus dem Europäische Sozialfonds+ genommen werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der Stärkung der Kompetenzen im Umgang mit neuen Technologien. Ziel ist es, Beschäftigte gezielt für die Herausforderungen und Anforderungen der Digitalisierung zu qualifizieren und ihnen die notwendigen Fähigkeiten zu vermitteln, um aktiv am technologischen Fortschritt teilhaben zu können.

Gesundheitsschutz und Mitbestimmung stärken

Algorithmische Systeme können die Effizienz steigern, bergen gleichzeitig jedoch auch Risiken für die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten. Konkret handelt es sich dabei um Anwendungen, die auf Grundlage von Algorithmen Daten auswerten und so Entscheidungen treffen oder Empfehlungen geben. Sie kommen unter anderem im Personalmanagement zum Einsatz. Dem entsprechend fordert der Bericht verpflichtende Bewertungen dieser Systeme in Hinblick auf Arbeits- und Gesundheitsschutz. Darüber hinaus wird auch das Recht der Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit betont – ein Schritt zur Wahrung von Work-Life-Balance und Arbeitnehmerrechten in einer immer digitalen werdenden Arbeitswelt.

Aussprache im EMPL

Am 15. Juli diskutierten der Berichterstatter Andrzej Bula und die Schattenberichterstattenden im EMPL-Ausschuss über den Inhalt des Berichts. Der Großteil der Schattenberichterstattenden bewertete den Entwurf positiv. Im Mittelpunkt der Debatte stand die Forderung, dass die neuen Technologien immer den Menschen dienen müssen und diese Algorithmen nicht allein über Kündigungen, Einstellungen oder Gehaltserhöhungen entscheiden dürfen. Darüber hinaus wurde Themen wie Arbeitnehmerrechten, Transparenz und Gesundheitsschutz von Beschäftigten eine hohe Bedeutung beigemessen. Einzig der ungarische Abgeordnete und Schattenberichterstatter Pal Szekeres (Patrioten) äußerte sich kritisch über den Bericht. Er forderte klare Definitionen und mehr Fokus auf die notwendigen neuen Qualifikationen im Umgang mit KI.

Äußerung der Kommission im EMPL-Ausschuss

Auch die Europäische Kommission ist sich bewusst, dass digitale Technologien die Arbeitswelt tiefgreifend verändern und großes Potenzial bieten. Jedoch müsse auch auf die Gefahren dieses Wandels geachtet werden. Es sei dabei wichtig, die Chancen, die sich für Arbeitnehmende und Unternehmen ergeben, zu nutzen, gleichzeitig aber auch die Arbeitnehmenden zu schützen. Der Berichtsentwurf sei ein wichtiger Impuls, da er zentrale Aspekte wie Transparenz, menschliche Aufsicht und Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit adressiere. Besonders hervorzuheben sei das Mitspracherecht der Beschäftigten bei der Einführung neuer Technologien – dies könne Vertrauen schaffen und die Akzeptanz fördern. Die Europäische Kommission begrüßte die Diskussion ausdrücklich und sieht den Bericht als wichtigen Schritt, um eine gerechte und inklusive Arbeitswelt zu gestalten. Zu weiteren Plänen ihrerseits im Bereich KI wollte sich die Europäische Kommission nicht äußern.

Ausblick

Nach der Debatte im EMPL-Ausschuss können nun Änderungsanträge bis zum 28. August eingereicht werden. Das weitere Verfahren sieht vor, dass der EMPL-Ausschuss am 11. November über den Bericht abstimmt. Die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments ist für den 24. November geplant. Des Weiteren hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) am 15. Juli über seine Stellungnahme zum Bericht debattiert. Die Stellungnahme des LIBE-Ausschusses betont insbesondere datenschutzrechtliche Aspekte und den Schutz der Grundrechte beim Einsatz KI-gestützter Systeme. Inhaltlich teilt der LIBE aber weitgehend den Standpunkt von Bula.