iStockphoto-ipopbaKI am Arbeitsplatz
Digitalisierung als Schlüssel zur Zukunftssicherung der Wettbewerbsfähigkeit.
JA – 07/2025
Im Juni hat der polnische
Europaabgeordnete Andrzej Bula (EVP) dem Ausschuss für Beschäftigung und
soziale Angelegenheiten (EMPL) einen legislativen Initiativbericht
(INI) vorgelegt. Dieser befasst sich mit den Auswirkungen der
Digitalisierung, der Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) und dem Einsatz
algorithmischer Managementsysteme. Mit dem Bericht fordert Bula die Europäische
Kommission auf, einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten, der verbindliche Mindeststandards
für den Einsatz dieser Technologien festlegt.
Technologie soll dem Menschen dienen
Ein zentrales Element in dem
Bericht ist das Prinzip „human in control“. Demnach müssen digitale Systeme
stets dem Menschen dienen und dürfen diesen nicht ersetzen oder übersteuern.
Unternehmen sollen neue Technologien zwar nutzen, dies jedoch transparent und
verantwortungsvoll tun. Zugleich betont der Bericht die Notwendigkeit eines
klaren Rechtsrahmens, um faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.
Weiterbildungen und Qualifikationen sind entscheidend
Der
Bericht von Bula verdeutlicht die Bedeutung gezielter Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen, um die Beschäftigten auf den digitalen Wandel des
Arbeitsmarktes vorzubereiten. Die Initiative „Union
of Skills“ spielt dabei eine zentrale Rolle. Die dafür notwendigen Investitionen
sollen aus dem Europäische
Sozialfonds+ genommen werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der Stärkung
der Kompetenzen im Umgang mit neuen Technologien. Ziel ist es, Beschäftigte
gezielt für die Herausforderungen und Anforderungen der Digitalisierung zu
qualifizieren und ihnen die notwendigen Fähigkeiten zu vermitteln, um aktiv am
technologischen Fortschritt teilhaben zu können.
Gesundheitsschutz und Mitbestimmung stärken
Algorithmische Systeme können die Effizienz steigern, bergen
gleichzeitig jedoch auch Risiken für die physische und psychische Gesundheit
der Beschäftigten. Konkret handelt es sich dabei um Anwendungen, die auf Grundlage
von Algorithmen Daten auswerten und so Entscheidungen treffen oder Empfehlungen
geben. Sie kommen unter anderem im Personalmanagement zum Einsatz. Dem
entsprechend fordert der Bericht verpflichtende Bewertungen dieser Systeme in
Hinblick auf Arbeits- und Gesundheitsschutz. Darüber hinaus wird auch das Recht
der Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit betont – ein Schritt zur
Wahrung von Work-Life-Balance und Arbeitnehmerrechten in einer immer digitalen
werdenden Arbeitswelt.
Aussprache im EMPL
Am 15. Juli diskutierten der Berichterstatter
Andrzej Bula und die Schattenberichterstattenden im EMPL-Ausschuss über den
Inhalt des Berichts. Der Großteil der Schattenberichterstattenden bewertete den
Entwurf positiv. Im Mittelpunkt der Debatte stand die Forderung, dass die neuen
Technologien immer den Menschen dienen müssen und diese Algorithmen nicht
allein über Kündigungen, Einstellungen oder Gehaltserhöhungen entscheiden dürfen.
Darüber hinaus wurde Themen wie Arbeitnehmerrechten, Transparenz und
Gesundheitsschutz von Beschäftigten eine hohe Bedeutung beigemessen. Einzig der
ungarische Abgeordnete und Schattenberichterstatter Pal Szekeres (Patrioten)
äußerte sich kritisch über den Bericht. Er forderte klare Definitionen und mehr
Fokus auf die notwendigen neuen Qualifikationen im Umgang mit KI.
Äußerung der Kommission im EMPL-Ausschuss
Auch die Europäische Kommission
ist sich bewusst, dass digitale Technologien die Arbeitswelt tiefgreifend
verändern und großes Potenzial bieten. Jedoch müsse auch auf die Gefahren
dieses Wandels geachtet werden. Es sei dabei wichtig, die Chancen, die sich für
Arbeitnehmende und Unternehmen ergeben, zu nutzen, gleichzeitig aber auch die
Arbeitnehmenden zu schützen. Der Berichtsentwurf sei ein wichtiger Impuls, da
er zentrale Aspekte wie Transparenz, menschliche Aufsicht und Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Arbeit adressiere. Besonders hervorzuheben sei das Mitspracherecht der
Beschäftigten bei der Einführung neuer Technologien – dies könne Vertrauen
schaffen und die Akzeptanz fördern. Die Europäische Kommission begrüßte die
Diskussion ausdrücklich und sieht den Bericht als wichtigen Schritt, um eine
gerechte und inklusive Arbeitswelt zu gestalten. Zu weiteren Plänen ihrerseits im
Bereich KI wollte sich die Europäische Kommission nicht äußern.
Ausblick
Nach der Debatte im EMPL-Ausschuss können nun
Änderungsanträge bis zum 28. August eingereicht werden. Das weitere Verfahren
sieht vor, dass der EMPL-Ausschuss am 11. November über den Bericht abstimmt.
Die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments ist für den 24. November
geplant. Des Weiteren hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und
Inneres (LIBE) am 15. Juli über seine Stellungnahme zum Bericht debattiert. Die
Stellungnahme des LIBE-Ausschusses betont insbesondere datenschutzrechtliche
Aspekte und den Schutz der Grundrechte beim Einsatz KI-gestützter Systeme. Inhaltlich
teilt der LIBE aber weitgehend den Standpunkt von Bula.