
Sicherheit am Arbeitsplatz
Von Restrisiken bis Zukunftsstrategie: ACSH stellt Weichen für kommende Initiativen.
SK – 01/2026
Der Beratende
Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH) ist Mitte
Dezember 2025 zusammengekommen, um ausstehende Arbeiten abzuschließen und die Aktivitäten
für das kommende Jahr zu planen. Neben dem Arbeitsprogramm für 2026
verabschiedete der ACHS mehrere Stellungnahmen, darunter zur besseren
Kommunikation von Restrisiken, zu ersten Impulsen für den nächsten
strategischen Rahmen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie zwei
weitere Stellungnahmen aus dem Bereich Klimaschutz (siehe DSV-News 1-2026). Der
ACSH ist ein dreigliedriges Beratungsgremium der Europäischen Kommission, das
sich aus Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Regierungen sowie
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen der 27 Mitgliedstaaten
zusammensetzt.
Strategischer Rahmen: Fortschritte mit Verbesserungsbedarf
Im Zuge des
Arbeitsprogramms 2025 wurde eine Arbeitsgruppe des ACSH damit beauftragt, den
Stand der Umsetzung des aktuellen strategischen Rahmens zu analysieren und
erste Impulse für einen Rahmen nach 2027 zu entwickeln. Dabei wurde deutlich,
dass die Koordination zwischen staatlichen Ebenen sowie die Zusammenarbeit mit
den Sozialpartnern von zentraler Bedeutung sind, in der Praxis jedoch weiterhin
herausfordernd bleiben.
Ebenso wurde in der Stellungnahme hervorgehoben, dass Durchsetzung und Kontrolle entscheidend sind, damit
Arbeitsschutzvorgaben tatsächlich umgesetzt werden. Ein weiteres zentrales
Thema bleibt die Verfügbarkeit hochwertiger und vergleichbarer Daten. Trotz
bestehender Unterstützungsinstrumente stehen kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) weiterhin vor erheblichen Umsetzungsproblemen. Dies wurde im Laufe des
Jahres auch oft im Zusammenhang mit den Vereinfachungsinitiativen im Bereich
Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Kommission in Verbindung gebracht.
Impulse für zukünftige Ziele und Handlungsfelder
Auf Basis der
Diskussionen wurden erste thematische Handlungsfelder für einen künftigen
EU-Arbeitsschutzrahmen benannt. Dazu zählen insbesondere:
- Die Stärkung der Prävention bei
gleichzeitiger Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
- Der Umgang mit neuen Risiken durch
Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Klimawandel und demografischen Wandel
sowie psychosoziale Risiken und psychische Gesundheit
- Die Weiterentwicklung des
Chemikalienschutzes, auch über krebserzeugende Stoffe hinaus
- Die Verbesserte Unterstützung von
Kleinst- und kleinen sowie mittleren Unternehmen
- Der Ausbau von Forschung, Austausch
und Datenerhebung auch im Hinblick auf die Standardisierung und Integration der
Datengewinnung zu Berufskrankheiten
Einige Bereiche,
wie das Thema psychosoziale Risiken und psychische Gesundheit am Arbeitsplatz
sowie die Frage, wie die Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit einiger
Wanderarbeitnehmer, Hausangestellter und Selbstständiger angegangen werden
soll, bedürfen weiterer Diskussionen.
Bessere Aufklärung über Restrisiken
Da für viele
krebserzeugende Stoffe kein sicherer Schwellenwert existiert, verbleibt auch
bei Einhaltung verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwerte ein statistisches
Krebsrisiko. Dieses Thema steht im Mittelpunkt der ACSH-Stellungnahme
zur transparenten Kommunikation von Restrisiken. Der ACSH fordert eine
systematische und transparente Aufklärung über Restrisiken als zentrales
Element einer modernen, risikobasierten Arbeitsschutzpolitik. Dies soll sowohl
den Schutz der Beschäftigten stärken als auch die Weiterentwicklung des
EU-Arbeitsschutzrechts unterstützen.
Konkret empfiehlt
der ACSH die Veröffentlichung einer Restrisikoliste mit Erläuterungstext auf
der Website der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz (EU-OSHA), einen klaren Verweis auf diese Informationen in
künftigen Änderungen der Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und
reproduktionstoxische Stoffe (CMRD), sowie eine regelmäßige Aktualisierung der
Liste bei neuen oder geänderten Grenzwerten.
Fokus 2026
Das Arbeitsprogramm
2026 steht klar im Zeichen der Vorbereitung eines möglichen neuen
EU-Strategischen Rahmens für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach
2027. Der Fokus liegt auf der Identifizierung von Prioritäten und thematischen
Handlungsfeldern.
Weitere inhaltliche
Schwerpunkte sind unter anderem die Erarbeitung und Annahme einer
ACSH-Stellungnahme zur psychischen Gesundheit und zu psychosozialen Risiken am
Arbeitsplatz, der Austausch zu tödlichen und schweren Arbeitsunfällen mit Bezug
zu kritischen Rohstoffen sowie die fachliche Zuarbeit zur Entwicklung neuer
beziehungsweise zur Aktualisierung bestehender Arbeitsplatzgrenzwerte im Rahmen
der siebten Änderung der CMRD.