Von Restrisiken bis Zukunftsstrategie: ACSH stellt Weichen für kommende Initiativen.

SK – 01/2026

Der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH) ist Mitte Dezember 2025 zusammengekommen, um ausstehende Arbeiten abzuschließen und die Aktivitäten für das kommende Jahr zu planen. Neben dem Arbeitsprogramm für 2026 verabschiedete der ACHS mehrere Stellungnahmen, darunter zur besseren Kommunikation von Restrisiken, zu ersten Impulsen für den nächsten strategischen Rahmen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie zwei weitere Stellungnahmen aus dem Bereich Klimaschutz (siehe DSV-News 1-2026). Der ACSH ist ein dreigliedriges Beratungsgremium der Europäischen Kommission, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Regierungen sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen der 27 Mitgliedstaaten zusammensetzt.

Strategischer Rahmen: Fortschritte mit Verbesserungsbedarf

Im Zuge des Arbeitsprogramms 2025 wurde eine Arbeitsgruppe des ACSH damit beauftragt, den Stand der Umsetzung des aktuellen strategischen Rahmens zu analysieren und erste Impulse für einen Rahmen nach 2027 zu entwickeln. Dabei wurde deutlich, dass die Koordination zwischen staatlichen Ebenen sowie die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern von zentraler Bedeutung sind, in der Praxis jedoch weiterhin herausfordernd bleiben.


Ebenso wurde in der Stellungnahme hervorgehoben, dass Durchsetzung und Kontrolle entscheidend sind, damit Arbeitsschutzvorgaben tatsächlich umgesetzt werden. Ein weiteres zentrales Thema bleibt die Verfügbarkeit hochwertiger und vergleichbarer Daten. Trotz bestehender Unterstützungsinstrumente stehen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) weiterhin vor erheblichen Umsetzungsproblemen. Dies wurde im Laufe des Jahres auch oft im Zusammenhang mit den Vereinfachungsinitiativen im Bereich Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Kommission in Verbindung gebracht.

Impulse für zukünftige Ziele und Handlungsfelder

Auf Basis der Diskussionen wurden erste thematische Handlungsfelder für einen künftigen EU-Arbeitsschutzrahmen benannt. Dazu zählen insbesondere:


  • Die Stärkung der Prävention bei gleichzeitiger Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Der Umgang mit neuen Risiken durch Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Klimawandel und demografischen Wandel sowie psychosoziale Risiken und psychische Gesundheit
  • Die Weiterentwicklung des Chemikalienschutzes, auch über krebserzeugende Stoffe hinaus
  • Die Verbesserte Unterstützung von Kleinst- und kleinen sowie mittleren Unternehmen
  • Der Ausbau von Forschung, Austausch und Datenerhebung auch im Hinblick auf die Standardisierung und Integration der Datengewinnung zu Berufskrankheiten


Einige Bereiche, wie das Thema psychosoziale Risiken und psychische Gesundheit am Arbeitsplatz sowie die Frage, wie die Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit einiger Wanderarbeitnehmer, Hausangestellter und Selbstständiger angegangen werden soll, bedürfen weiterer Diskussionen.

Bessere Aufklärung über Restrisiken

Da für viele krebserzeugende Stoffe kein sicherer Schwellenwert existiert, verbleibt auch bei Einhaltung verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwerte ein statistisches Krebsrisiko. Dieses Thema steht im Mittelpunkt der ACSH-Stellungnahme zur transparenten Kommunikation von Restrisiken. Der ACSH fordert eine systematische und transparente Aufklärung über Restrisiken als zentrales Element einer modernen, risikobasierten Arbeitsschutzpolitik. Dies soll sowohl den Schutz der Beschäftigten stärken als auch die Weiterentwicklung des EU-Arbeitsschutzrechts unterstützen.


Konkret empfiehlt der ACSH die Veröffentlichung einer Restrisikoliste mit Erläuterungstext auf der Website der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA), einen klaren Verweis auf diese Informationen in künftigen Änderungen der Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMRD), sowie eine regelmäßige Aktualisierung der Liste bei neuen oder geänderten Grenzwerten.

Fokus 2026

Das Arbeitsprogramm 2026 steht klar im Zeichen der Vorbereitung eines möglichen neuen EU-Strategischen Rahmens für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach 2027. Der Fokus liegt auf der Identifizierung von Prioritäten und thematischen Handlungsfeldern.


Weitere inhaltliche Schwerpunkte sind unter anderem die Erarbeitung und Annahme einer ACSH-Stellungnahme zur psychischen Gesundheit und zu psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz, der Austausch zu tödlichen und schweren Arbeitsunfällen mit Bezug zu kritischen Rohstoffen sowie die fachliche Zuarbeit zur Entwicklung neuer beziehungsweise zur Aktualisierung bestehender Arbeitsplatzgrenzwerte im Rahmen der siebten Änderung der CMRD.