Studie zeigt verbreitete digitale Überwachung bei Online-Arbeit in Europa.

VS – 02/2026

Drei Viertel der Beschäftigten auf Online-Plattformen unterliegen einer ständigen Zeiterfassung, fast die Hälfte arbeitet unter umfassenden digitalen Kontrollsystemen. Das zeigt eine Studie von Eurofound und der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) zur Verbreitung algorithmischer Managementpraktiken in Europa. Laut dem Autor der Studie gilt Plattformarbeit zunehmend als Testfall für den Einsatz algorithmischer Steuerungs- und Überwachungssysteme – auch in traditionellen Beschäftigungsverhältnissen. Die Ergebnisse unterstreichen zudem die Bedeutung entsprechender Regelungen zur Anwendung algorithmischer Kontrollsysteme in der Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit.

Digitale Plattformarbeit

Die Erhebung untersucht Erwerbstätige, die im digitalen Bereich über Online-Arbeitsplattformen professionelle Dienstleistungen aus der Ferne erbringen. Zu den zentralen Merkmalen ihrer Arbeitsbedingungen – von Softwareentwicklern über Online-Lehrkräfte bis hin zu Mikrotaskern – gehört der Einsatz algorithmischer Managementsysteme, mit denen Plattformen Arbeitsprozesse koordinieren und steuern.

Algorithmisches Management

Algorithmisches Management bezeichnet den Einsatz von Softwarealgorithmen zur Automatisierung von Managementfunktionen, die traditionell von Menschen ausgeführt wurden. Auf Online-Plattformen steuern Algorithmen dabei wesentliche organisatorische Kontrollmechanismen und bestimmen damit maßgelblich, wie die Arbeit ausgeführt wird.

Sie weisen Projekte automatisch zu – etwa anhand von Fähigkeiten und Verfügbarkeit – setzen Fristen und geben teilweise Reihenfolge und Ausführung der Arbeit vor. Zudem überwachen und bewerten sie die Leistungen der Plattformtätigen, meist über Reputationssysteme wie Kundenbewertungen oder Leistungskennzahlen. Einige Plattformen ergänzen diese Bewertungen durch eine automatisierte Aktivitätsüberwachung, etwa durch Erfassung von Arbeitszeit, Tastenanschläge, Bildschirmaktivitäten oder Kommunikationsmuster. Zudem sorgen die Algorithmen für die Einhaltung von Vorschriften durch leistungsbezogene Sanktionen. Diese reichen von der Einschränkung des Zugangs zu Arbeitsmöglichkeiten oder besser bezahlten Aufträgen bis hin zur automatischen Deaktivierung von Mitarbeiterkonten.

Algorithmische Kontrolle prägt Tätigkeiten auf Online-Plattformen

Laut der Studie zeigen sich bei der algorithmischen Kontrolle kaum Unterschiede nach Geschlecht oder Bildungsniveau. Deutliche Unterschiede bestehen jedoch beim Alter: Plattformtätige im Alter zwischen 50 bis 65 Jahren sind bei allen drei Kontrollmechanismen deutlich seltener Überwachungsmaßnahmen ausgesetzt. So unterliegen 68 Prozent der älteren Plattformtätigen einer Zeiterfassung, bei den 18- bis 34-Jährigen sind es 80 Prozent. Eine Bildschirmüberwachung betrifft 38 Prozent der älteren Plattformtätigen, gegenüber 57 Prozent der Jüngeren. Auch die Überwachung der Kommunikation ist bei Jüngeren verbreiteter: 72 Prozent geben an, dass ihre Kommunikation kontrolliert wird, bei den Älteren sind es 52 Prozent.

Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit

Der Autor der Studie betont, dass die Ergebnisse die Bedeutung der Richtlinie empirisch untermauern. Mit ihr wurden erstmals verbindliche Regeln für das algorithmische Management und den Einsatz von künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz geschaffen.

Digitale Arbeitsplattformen sind demnach verpflichtet, die Funktionsweise ihrer automatisierten Systeme und Entscheidungsprozesse zu erläutern. Plattformtätigen haben zudem das Recht auf menschliche Überprüfung und Einspruch gegen automatisierte Entscheidungen, die ihre Konten, Vergütung oder Arbeitsbedingungen betreffen.

Außerdem müssen digitale Arbeitsplattformen die Auswirkungen automatisierter Überwachungs- und Entscheidungssysteme auf Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit sowie Grundrechte bewerten. Die neuen Vorschriften stärken darüber hinaus die Transparenz: Informationen über die Funktionsweise der Algorithmen und deren Einfluss auf Entscheidungen sind den Beschäftigten und ihren Vertretern bereitzustellen – unabhängig vom Beschäftigungsstatus.

Die Richtlinie muss bis spätestens zum 2. Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt sein.