everythingpossible - FotoliaAlgorithmische Kontrolle auf Online-Plattformen
Studie zeigt verbreitete digitale Überwachung bei Online-Arbeit in Europa.
VS – 02/2026
Drei
Viertel der Beschäftigten auf Online-Plattformen unterliegen einer ständigen
Zeiterfassung, fast die Hälfte arbeitet unter umfassenden digitalen
Kontrollsystemen. Das zeigt eine Studie von Eurofound und der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) zur Verbreitung
algorithmischer Managementpraktiken in Europa. Laut dem Autor der Studie gilt
Plattformarbeit zunehmend als Testfall für den Einsatz algorithmischer Steuerungs-
und Überwachungssysteme – auch in traditionellen Beschäftigungsverhältnissen. Die
Ergebnisse unterstreichen zudem die Bedeutung entsprechender Regelungen zur
Anwendung algorithmischer Kontrollsysteme in der Richtlinie
zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit.
Digitale Plattformarbeit
Die
Erhebung untersucht Erwerbstätige, die im digitalen Bereich über
Online-Arbeitsplattformen professionelle Dienstleistungen aus der Ferne erbringen.
Zu den zentralen Merkmalen ihrer Arbeitsbedingungen – von Softwareentwicklern
über Online-Lehrkräfte bis hin zu Mikrotaskern – gehört der Einsatz
algorithmischer Managementsysteme, mit denen Plattformen Arbeitsprozesse koordinieren
und steuern.
Algorithmisches Management
Algorithmisches
Management bezeichnet den Einsatz von Softwarealgorithmen zur Automatisierung
von Managementfunktionen, die traditionell von Menschen ausgeführt wurden. Auf
Online-Plattformen steuern Algorithmen dabei wesentliche organisatorische
Kontrollmechanismen und bestimmen damit maßgelblich, wie die Arbeit ausgeführt
wird.
Sie
weisen Projekte automatisch zu – etwa anhand von Fähigkeiten und Verfügbarkeit
– setzen Fristen und geben teilweise Reihenfolge und Ausführung der Arbeit
vor. Zudem überwachen und bewerten sie die Leistungen der Plattformtätigen,
meist über Reputationssysteme wie Kundenbewertungen oder Leistungskennzahlen. Einige
Plattformen ergänzen diese Bewertungen durch eine automatisierte Aktivitätsüberwachung,
etwa durch Erfassung von Arbeitszeit, Tastenanschläge, Bildschirmaktivitäten oder
Kommunikationsmuster. Zudem sorgen die Algorithmen für die Einhaltung von
Vorschriften durch leistungsbezogene Sanktionen. Diese reichen von der
Einschränkung des Zugangs zu Arbeitsmöglichkeiten oder besser bezahlten
Aufträgen bis hin zur automatischen Deaktivierung von Mitarbeiterkonten.
Algorithmische Kontrolle prägt Tätigkeiten auf Online-Plattformen
Laut
der Studie zeigen sich bei der algorithmischen Kontrolle kaum Unterschiede nach
Geschlecht oder Bildungsniveau. Deutliche Unterschiede bestehen jedoch beim
Alter: Plattformtätige im Alter zwischen 50 bis 65 Jahren sind bei allen drei
Kontrollmechanismen deutlich seltener Überwachungsmaßnahmen ausgesetzt. So
unterliegen 68 Prozent der älteren Plattformtätigen einer Zeiterfassung, bei
den 18- bis 34-Jährigen sind es 80 Prozent. Eine Bildschirmüberwachung betrifft
38 Prozent der älteren Plattformtätigen, gegenüber 57 Prozent der Jüngeren. Auch
die Überwachung der Kommunikation ist bei Jüngeren verbreiteter: 72 Prozent
geben an, dass ihre Kommunikation kontrolliert wird, bei den Älteren sind es 52
Prozent.
Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
Der
Autor der Studie betont, dass die Ergebnisse die Bedeutung der Richtlinie
empirisch untermauern. Mit ihr wurden erstmals verbindliche Regeln für das
algorithmische Management und den Einsatz von künstlicher Intelligenz am
Arbeitsplatz geschaffen.
Digitale
Arbeitsplattformen sind demnach verpflichtet, die Funktionsweise ihrer
automatisierten Systeme und Entscheidungsprozesse zu erläutern.
Plattformtätigen haben zudem das Recht auf menschliche Überprüfung und
Einspruch gegen automatisierte Entscheidungen, die ihre Konten, Vergütung oder
Arbeitsbedingungen betreffen.
Außerdem
müssen digitale Arbeitsplattformen die Auswirkungen automatisierter
Überwachungs- und Entscheidungssysteme auf Arbeitsbedingungen, Gesundheit und
Sicherheit sowie Grundrechte bewerten. Die neuen Vorschriften stärken darüber
hinaus die Transparenz: Informationen über die Funktionsweise der Algorithmen
und deren Einfluss auf Entscheidungen sind den Beschäftigten und ihren
Vertretern bereitzustellen – unabhängig vom Beschäftigungsstatus.
Die
Richtlinie muss bis spätestens zum 2. Dezember 2026 in nationales Recht
umgesetzt sein.