Europäisches Parlament setzt Akzente mit Relevanz für die Rentenversicherung.

JN – 02/2026

Die Ausschüsse für „Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ (EMPL) und „Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter“ (FEMM) des Europäischen Parlaments haben am 28. Januar einen gemeinsamen Initiativbericht (INI) zur geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentenlücke verabschiedet. Der Bericht wurde mit 58 Stimmen bei 6 Gegenstimmen und 15 Enthaltungen angenommen. Die Abstimmung im Plenum ist für den 25. März vorgesehen. Auch wenn der Bericht rechtlich nicht bindend ist, entfaltet er politische Leitwirkung für künftige EU-Initiativen und nationale rentenpolitische Debatten.

Zentrale Aussagen mit Bezug zur Rentenversicherung

Der Bericht stellt fest, dass Tätigkeiten in frauendominierten Branchen trotz steigender Bildungsabschlüsse von Frauen häufig unterbewertet und schlechter bezahlt werden. Diese strukturellen Unterschiede wirken sich langfristig auch auf die Rentenanwartschaften aus. Nach Auffassung der Abgeordneten könnte eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen nicht nur zur Verringerung von Lohn- und Rentenlücken beitragen, sondern auch Fachkräfteengpässe abmildern, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der EU stärken und langfristig die Finanzierungsbasis umlagefinanzierter Rentensysteme stärken.

Das Parlament weist ausdrücklich darauf hin, dass Zeiten der unbezahlten Pflege- und Sorgearbeit zwar erhebliche staatliche Kosten einsparen, jedoch häufig nicht oder nur eingeschränkt rentenrechtlich berücksichtigt werden.

Ungleiche Verteilung von Sorgearbeit als zentrale Ursache

Der Bericht identifiziert die ungleiche Verteilung unbezahlter Pflege- und Hausarbeit als eine der Hauptursachen für die Rentenlücke. Unzureichende Investitionen in Kinderbetreuung und Langzeitpflege, hohe Kosten sowie mangelnde Angebotsqualität erschwerten die volle Arbeitsmarktteilnahme von Frauen.

Das Parlament fordert daher den Ausbau qualitativ hochwertiger Betreuungs- und Pflegedienstleistungen, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Anreize für Männer, Eltern- und Pflegezeiten stärker in Anspruch zu nehmen, einschließlich nicht übertragbarer und angemessen vergüteter Vaterschaftsurlaube.

Diese Aspekte werden ausdrücklich mit langfristigen Auswirkungen auf Rentenanwartschaften verknüpft. Der Bericht fordert zudem eine rasche Umsetzung bereits beschlossener EU-Rechtsakte mit indirekter Relevanz für Rentenanwartschaften.

Änderungsanträge: Lebensverlaufsperspektive im Fokus

Die im Ausschussverfahren eingebrachten Änderungsanträge haben den Bericht insbesondere in drei Punkten geschärft:

  • Stärkere Berücksichtigung von Pflegezeiten als rentenrelevante Phasen,
  • Verweis auf Mindestabsicherungsmechanismen, um Altersarmut von Frauen zu reduzieren,
  • Klarere Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik im Kontext des demografischen Wandels.

Die Änderungen unterstreichen den strategischen Charakter des Berichts, ohne konkrete Eingriffe in nationale Rentensysteme vorzuschlagen.

Fraktionsübergreifende Unterstützung mit unterschiedlichen Akzenten

Die Fraktionen im Parlament unterstützen mehrheitlich das Ziel, die geschlechtsspezifische Rentenlücke zu verringern. Für die sozialdemokratische und grüne Fraktion liegt der Fokus auf der Rolle öffentlicher Rentensysteme und einer stärkeren rentenrechtlichen Anerkennung von Care-Arbeit. Die Europäische Volkspartei (EVP) hebt in einer Aussprache hervor, dass Renten- und Lohnlücken auch wirtschaftliche Ineffizienzen darstellen und Europas Fähigkeit schwächen, auf demografische und arbeitsmarktpolitische Herausforderungen zu reagieren.

Ausblick: Bedeutung für die Rentenpolitik

Konkrete Legislativvorschläge sind bislang nicht angekündigt. Die Ausgestaltung von Rentenansprüchen und Beitragsregelungen bleibt weiterhin Aufgabe der Mitgliedstaaten. Der Bericht bestätigt, dass geschlechtsspezifische Rentenunterschiede primär aus unterschiedlichen Erwerbsverläufen resultieren. Für umlagefinanzierte Rentensysteme ergibt sich daraus die dauerhafte Herausforderung, sozialpolitische Ausgleichsmechanismen mit Beitragsäquivalenz, Arbeitsanreizen und langfristiger Finanzstabilität zu verbinden.