
Gender Pension Gap
Europäisches Parlament setzt Akzente mit Relevanz für die Rentenversicherung.
JN – 02/2026
Die Ausschüsse für „Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ (EMPL) und
„Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter“ (FEMM) des Europäischen
Parlaments haben am 28. Januar einen gemeinsamen Initiativbericht (INI) zur
geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentenlücke verabschiedet. Der Bericht wurde mit 58 Stimmen bei 6
Gegenstimmen und 15 Enthaltungen angenommen. Die Abstimmung im Plenum ist für
den 25. März vorgesehen. Auch wenn der Bericht rechtlich nicht bindend ist,
entfaltet er politische Leitwirkung für künftige EU-Initiativen und nationale
rentenpolitische Debatten.
Zentrale Aussagen mit Bezug zur Rentenversicherung
Der Bericht stellt fest, dass Tätigkeiten in frauendominierten Branchen
trotz steigender Bildungsabschlüsse von Frauen häufig unterbewertet und schlechter
bezahlt werden. Diese strukturellen Unterschiede wirken sich langfristig auch
auf die Rentenanwartschaften aus. Nach Auffassung der Abgeordneten könnte eine
höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen nicht nur zur Verringerung von Lohn- und
Rentenlücken beitragen, sondern auch Fachkräfteengpässe abmildern, die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der EU stärken und langfristig die
Finanzierungsbasis umlagefinanzierter Rentensysteme stärken.
Das Parlament weist ausdrücklich darauf hin, dass Zeiten der unbezahlten
Pflege- und Sorgearbeit zwar erhebliche staatliche Kosten einsparen, jedoch
häufig nicht oder nur eingeschränkt rentenrechtlich berücksichtigt werden.
Ungleiche Verteilung von Sorgearbeit als zentrale Ursache
Der Bericht identifiziert die ungleiche Verteilung unbezahlter Pflege- und
Hausarbeit als eine der Hauptursachen für die Rentenlücke. Unzureichende
Investitionen in Kinderbetreuung und Langzeitpflege, hohe Kosten sowie
mangelnde Angebotsqualität erschwerten die volle Arbeitsmarktteilnahme von
Frauen.
Das Parlament fordert daher den Ausbau qualitativ hochwertiger Betreuungs-
und Pflegedienstleistungen, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und
Familie sowie Anreize für Männer, Eltern- und Pflegezeiten stärker in Anspruch
zu nehmen, einschließlich nicht übertragbarer und angemessen vergüteter
Vaterschaftsurlaube.
Diese Aspekte werden ausdrücklich mit langfristigen Auswirkungen auf
Rentenanwartschaften verknüpft. Der Bericht fordert zudem eine rasche Umsetzung
bereits beschlossener EU-Rechtsakte mit indirekter Relevanz für
Rentenanwartschaften.
Änderungsanträge: Lebensverlaufsperspektive im Fokus
Die im Ausschussverfahren eingebrachten Änderungsanträge haben den Bericht
insbesondere in drei Punkten geschärft:
- Stärkere
Berücksichtigung von Pflegezeiten als rentenrelevante Phasen,
- Verweis
auf Mindestabsicherungsmechanismen, um Altersarmut von Frauen zu
reduzieren,
- Klarere
Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik im Kontext des
demografischen Wandels.
Die Änderungen unterstreichen den strategischen Charakter des Berichts,
ohne konkrete Eingriffe in nationale Rentensysteme vorzuschlagen.
Fraktionsübergreifende Unterstützung mit unterschiedlichen Akzenten
Die Fraktionen im Parlament unterstützen mehrheitlich das Ziel, die geschlechtsspezifische
Rentenlücke zu verringern. Für die sozialdemokratische und grüne Fraktion liegt
der Fokus auf der Rolle öffentlicher Rentensysteme und einer stärkeren
rentenrechtlichen Anerkennung von Care-Arbeit. Die Europäische Volkspartei
(EVP) hebt in einer Aussprache hervor, dass Renten- und Lohnlücken auch
wirtschaftliche Ineffizienzen darstellen und Europas Fähigkeit schwächen, auf
demografische und arbeitsmarktpolitische Herausforderungen zu reagieren.
Ausblick: Bedeutung für die Rentenpolitik
Konkrete Legislativvorschläge sind bislang nicht angekündigt. Die
Ausgestaltung von Rentenansprüchen und Beitragsregelungen bleibt weiterhin
Aufgabe der Mitgliedstaaten. Der Bericht bestätigt, dass geschlechtsspezifische
Rentenunterschiede primär aus unterschiedlichen Erwerbsverläufen resultieren. Für
umlagefinanzierte Rentensysteme ergibt sich daraus die dauerhafte
Herausforderung, sozialpolitische Ausgleichsmechanismen mit Beitragsäquivalenz,
Arbeitsanreizen und langfristiger Finanzstabilität zu verbinden.