iStockphoto-industryviewArbeitsplatzgrenzwerte
Start des Trilogs zur sechsten Änderung der CMRD in Sicht.
SK – 03/2026
Seit Juli 2025 arbeiten das
Europäische Parlament und der Rat an der sechsten Änderung der Richtlinie über
Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMRD). Die Europäische
Kommission hatte vorgeschlagen, Schweißrauch als gefährlichen Arbeitsstoff
aufzunehmen sowie neue verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte für Kobalt,
polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und 1,4-Dioxan einzuführen.
Während der Rat bereits im Dezember 2025 seine Position verabschiedet hat, dauern die Beratungen im Ausschuss für Beschäftigung und
soziale Angelegenheiten (EMPL) des Europäischen Parlaments noch an.
Rat fordert Grenzwert für Isopren
In seiner allgemeinen Ausrichtung
fordert der Rat für Schweißrauch die Entwicklung zusätzlicher praxisnaher
Leitlinien, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für
Arbeitsinspektorate, um einen einheitlichen Mindestschutz zu gewährleisten. Da
Schweißrauch erstmals aufgrund möglicher reproduktionstoxischer Wirkungen in
Anhang I der CMRD aufgenommen werden soll, sieht der Rat außerdem Anpassungsbedarf
bei den Begriffsbestimmungen in Artikel 1 der Richtlinie.
Darüber hinaus spricht sich der
Rat für die Festlegung eines EU-weiten Arbeitsplatzgrenzwerts für Isopren aus
und folgt damit den Empfehlungen der Europäischen Chemikalienagentur sowie des
Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH).
Zahlreiche Mitgliedstaaten unterstützen die Aufnahme und verweisen auf das
Vorsorgeprinzip, die begrenzte Datenlage, den Bedarf an Rechtssicherheit und
die geringen erwarteten Umsetzungskosten. Für 1,4-Dioxan soll der biologische
Grenzwert künftig am Ende der Schicht beziehungsweise nach der Exposition
bestimmt werden.
Kobalt im Fokus des Parlaments
Die Änderungsanträge der zuständigen Berichterstatterin im EMPL-Ausschuss, Liesbet Sommen (EVP, BE),
konzentrieren sich insbesondere auf die Regelungen zu Kobalt und Schweißrauch.
Sie plädiert dafür, den Grenzwert für Kobalt nach Ablauf der Übergangsfrist
nicht weiter abzusenken, sondern den von der Europäischen Kommission für die
Übergangsfrist vorgesehenen Wert dauerhaft beizubehalten. Begründet wird dies
mit der Bedeutung von Kobalt für mehrere strategisch wichtige Sektoren. Bereits
im Januar äußerten die Fraktion der Sozialdemokraten (S&D) und die Grünen
Widerstand gegen diese Vorschläge. Sie unterstützen den Vorschlag der
Europäischen Kommission, der aus ihrer Sicht bereits einen Kompromiss zwischen
industriepolitischen Interessen und dem Schutz der Beschäftigten darstellt.
Darüber hinaus schlägt Sommen
vor, die Formulierung zu Schweißrauch in Anhang I auf Verfahren auszuweiten,
bei denen Rauch in vergleichbarer Weise entsteht. Außerdem fordert sie, wie
bereits der Rat, die Aufnahme von Isopren, eine stärkere Berücksichtigung der
Geschlechterdimension sowie finanzielle und administrative Unterstützung für KMUs.
Mehrere ihrer Vorschläge finden sich auch in den Änderungsanträgen von S&D,
Grünen und Renew wieder. Dazu zählen unter anderem gezielte Risikoanalysen und
medizinische Überwachung für Feuerwehr- und Einsatzkräfte, verpflichtende
Schulungen sowie regelmäßige und verhältnismäßige Pausen beim Tragen
persönlicher Schutzausrüstung.
Ausblick
In der ersten Märzhälfte führte Berichterstatterin
Sommen mehrere Gespräche mit den Schattenberichterstatterinnen und
Schattenberichterstattern über mögliche Kompromissvorschläge für den Bericht. Sie
plant, den im EMPL-Ausschuss abgestimmten Bericht – wenn möglich bereits im
April – dem Plenum zur Abstimmung vorzulegen.