Start des Trilogs zur sechsten Änderung der CMRD in Sicht.

SK – 03/2026

Seit Juli 2025 arbeiten das Europäische Parlament und der Rat an der sechsten Änderung der Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMRD). Die Europäische Kommission hatte vorgeschlagen, Schweißrauch als gefährlichen Arbeitsstoff aufzunehmen sowie neue verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte für Kobalt, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und 1,4-Dioxan einzuführen. Während der Rat bereits im Dezember 2025 seine Position verabschiedet hat, dauern die Beratungen im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) des Europäischen Parlaments noch an.

Rat fordert Grenzwert für Isopren

In seiner allgemeinen Ausrichtung fordert der Rat für Schweißrauch die Entwicklung zusätzlicher praxisnaher Leitlinien, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für Arbeitsinspektorate, um einen einheitlichen Mindestschutz zu gewährleisten. Da Schweißrauch erstmals aufgrund möglicher reproduktionstoxischer Wirkungen in Anhang I der CMRD aufgenommen werden soll, sieht der Rat außerdem Anpassungsbedarf bei den Begriffsbestimmungen in Artikel 1 der Richtlinie.


Darüber hinaus spricht sich der Rat für die Festlegung eines EU-weiten Arbeitsplatzgrenzwerts für Isopren aus und folgt damit den Empfehlungen der Europäischen Chemikalienagentur sowie des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH). Zahlreiche Mitgliedstaaten unterstützen die Aufnahme und verweisen auf das Vorsorgeprinzip, die begrenzte Datenlage, den Bedarf an Rechtssicherheit und die geringen erwarteten Umsetzungskosten. Für 1,4-Dioxan soll der biologische Grenzwert künftig am Ende der Schicht beziehungsweise nach der Exposition bestimmt werden.

Kobalt im Fokus des Parlaments

Die Änderungsanträge der zuständigen Berichterstatterin im EMPL-Ausschuss, Liesbet Sommen (EVP, BE), konzentrieren sich insbesondere auf die Regelungen zu Kobalt und Schweißrauch. Sie plädiert dafür, den Grenzwert für Kobalt nach Ablauf der Übergangsfrist nicht weiter abzusenken, sondern den von der Europäischen Kommission für die Übergangsfrist vorgesehenen Wert dauerhaft beizubehalten. Begründet wird dies mit der Bedeutung von Kobalt für mehrere strategisch wichtige Sektoren. Bereits im Januar äußerten die Fraktion der Sozialdemokraten (S&D) und die Grünen Widerstand gegen diese Vorschläge. Sie unterstützen den Vorschlag der Europäischen Kommission, der aus ihrer Sicht bereits einen Kompromiss zwischen industriepolitischen Interessen und dem Schutz der Beschäftigten darstellt.


Darüber hinaus schlägt Sommen vor, die Formulierung zu Schweißrauch in Anhang I auf Verfahren auszuweiten, bei denen Rauch in vergleichbarer Weise entsteht. Außerdem fordert sie, wie bereits der Rat, die Aufnahme von Isopren, eine stärkere Berücksichtigung der Geschlechterdimension sowie finanzielle und administrative Unterstützung für KMUs. Mehrere ihrer Vorschläge finden sich auch in den Änderungsanträgen von S&D, Grünen und Renew wieder. Dazu zählen unter anderem gezielte Risikoanalysen und medizinische Überwachung für Feuerwehr- und Einsatzkräfte, verpflichtende Schulungen sowie regelmäßige und verhältnismäßige Pausen beim Tragen persönlicher Schutzausrüstung.

Ausblick

In der ersten Märzhälfte führte Berichterstatterin Sommen mehrere Gespräche mit den Schattenberichterstatterinnen und Schattenberichterstattern über mögliche Kompromissvorschläge für den Bericht. Sie plant, den im EMPL-Ausschuss abgestimmten Bericht – wenn möglich bereits im April – dem Plenum zur Abstimmung vorzulegen.