iStockphoto/BrianAJacksonArbeit im digitalen Zeitalter
EMPL diskutiert KI, Plattformarbeit und psychosoziale Risiken.
OM – 04/2026
Am 15. April hat der Ausschuss
für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) Vertreterinnen und
Vertreter nationaler Parlamente, der Sozialpartner und weiterer Institutionen
im Rahmen einer interparlamentarischen Ausschusssitzung (ICM) nach
Brüssel eingeladen. Diskutiert wurden sowohl die Regulierung neuer
Arbeitsformen im Kontext der künstlichen Intelligenz (KI) als auch
psychosoziale Risiken infolge der fortschreitenden Digitalisierung. Dabei wurde
deutlich, dass in beiden Bereichen ein anhaltender Regelungs- und
Abstimmungsbedarf auf EU-Ebene besteht.
Chancen und Risiken von KI
Die zunehmende Anwendung von
KI, beispielsweise im Rahmen des algorithmischen Managements, verdeutlicht die
Chancen und Risiken von KI für die Arbeitswelt. Der zypriotische Arbeitsminister
Marinos Moushouttas betonte in seinem Impulsbeitrag, dass KI sowohl unternehmensweit
als auch individuell zur Effizienzsteigerung beitragen kann. Zugleich verwies
er auf mögliche negative Auswirkungen, etwa eine zunehmende Arbeitsverdichtung,
verstärkte Überwachung von Beschäftigten sowie die Angst vor Arbeitsplatzverlust.
Diese Einschätzung wurde im Rahmen der Sitzung von den Vertreterinnen und
Vertretern der nationalen Parlamente weitgehend geteilt.
Psychosoziale Risiken in einer digitalisierten Arbeitswelt
Die fortschreitende
Digitalisierung hat weitreichende Folgen für Beschäftigte, auch im Zusammenhang
mit der stetig wachsenden Verbreitung von Telearbeit seit der Corona-Pandemie. Damit
verbunden ist häufig ein Anstieg psychosozialer Belastungen, etwa wenn
Telearbeit mit ständiger Erreichbarkeit und einer Ausweitung von Arbeitszeiten
einhergeht. Vor diesem Hintergrund fordert der EMPL bereits seit 2022 Maßnahmen
zur Eindämmung dieser Risiken. Zur Vorbereitung eines entsprechenden Initiativberichts mit
Handlungsempfehlungen an die Kommission diskutierte der Ausschuss mit den nationalen
Repräsentantinnen und Repräsentanten die gesundheitlichen Auswirkungen einer
digitalen Arbeitswelt, insbesondere das Spannungsfeld zwischen KI als
zusätzlichem Stressfaktor und KI als Instrument zur Prävention.
Fortschritte durch Regulierung der Plattformarbeit
Als Reaktion auf diese
Entwicklungen hat die Europäische Union (EU) zuletzt mit der Richtlinie
über Plattformarbeit, die bis zum 2. Dezember 2026 in nationales
Recht umzusetzen ist, wichtige Fortschritte erzielt.
Diese schafft erstmals Vorgaben für den Einsatz von KI und insbesondere für
algorithmisches Management am Arbeitsplatz. So sind digitale Arbeitsplattformen
verpflichtet, die Funktionsweise ihrer automatisierten Systeme und
Entscheidungsprozesse transparent zu machen. Plattformtätige erhalten zudem das
Recht auf menschliche Überprüfung sowie auf Anfechtung automatisierter
Entscheidungen, die ihre Arbeitsbedingungen, Vergütung oder den Zugang zur
Plattform betreffen. Darüber hinaus müssen die Plattformen die Auswirkungen
solcher Systeme auf Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit sowie
Grundrechte ihrer Beschäftigten bewerten.
Arbeitsschutz vs. Vereinfachung
Der EMPL bewertet diese
Fortschritte positiv und hat die Kommission in seiner Entschließung
zu Digitalisierung, KI und algorithmischen Management am Arbeitsplatz im
Dezember 2025 aufgefordert, die Errungenschaften der Plattform-Richtlinie auch
auf andere Arbeitskontexte auszuweiten. Dem gegenüber stehen die Vorschläge der
Kommission für einen Digital-Omnibus durch den unter anderem Änderungen an der
Datenschutzgrundverordnung und der KI-Verordnung vorgesehen sind. Diese Verordnungen
enthalten zentrale Schutzstandards für Beschäftigte, etwa zu rechtmäßiger
Datenverarbeitung sowie Transparenz und menschlicher Aufsicht beim Einsatz von
KI-Systemen am Arbeitsplatz. Vor diesem Hintergrund sieht der Ausschuss die
Gefahr, dass bestehende Schutzstandards abgesenkt werden – auch mit
Auswirkungen auf die in der Plattform-Richtlinie verankerten Arbeitnehmerrechte.
Herausforderungen in den Mitgliedstaaten
Vor diesem Hintergrund wurden
die Vertreterinnen und Vertreter der nationalen Parlamente aufgefordert, über
relevante Entwicklungen in den Mitgliedstaaten zu berichten. Dabei wurde
deutlich, dass die Umsetzung der Richtlinie zur Plattformarbeit unterschiedlich
weit fortgeschritten ist. Außerdem betonten sie, dass die hohe Geschwindigkeit der
Entwicklungen in diesem Bereich eine besondere Herausforderung darstellt. Als
Beispiel nannten sie die erwartete Anpassung der KI-Verordnung im Zuge der Digital-Omnibus-Verordnung
zur KI – noch bevor eine Evaluierung erfolgt ist.
Insgesamt forderten die nationalen
Repräsentantinnen und Repräsentanten mehrheitlich einen ambitionierteren
europäischen Ansatz. So wurde unter anderem die Bedeutung von Weiterbildung zur
Stärkung der Resilienz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hervorgehoben
(Marko Pavić, Kroatien). Zudem wurden klare Regeln zur Sanktionierung bei
Missbrauch von KI durch Arbeitgeber (Giulio Romani, Europäischer
Gewerkschaftsbund) sowie mehr Nachvollziehbarkeit und Anfechtbarkeit von
KI-Entscheidungen (Jacek Włosowicz, Polen) gefordert.
Demgegenüber wies der Arbeitgeberverband
BusinessEurope darauf hin, dass eine stärkere Regulierung nicht immer mit einer
Verbesserung der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und -nehmern einhergeht und zudem
wachstumsdämpfend wirken kann, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
Ausblick
Der für Ende 2026 angekündigte Quality
Jobs Act dürfte beide Themenbereiche – neue Arbeitsformen sowie
psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz – aufgreifen. Derzeit führt die
Europäische Kommission Konsultationen mit den Sozialpartnern zur Vorbereitung dieses
Gesetzes durch. Zudem dürfte die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, die sich
derzeit im Trilog-Verfahren befindet, Einfluss auf die weitere Ausgestaltung
der Regulierung haben.