EMPL diskutiert KI, Plattformarbeit und psychosoziale Risiken.

OM – 04/2026

Am 15. April hat der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) Vertreterinnen und Vertreter nationaler Parlamente, der Sozialpartner und weiterer Institutionen im Rahmen einer interparlamentarischen Ausschusssitzung (ICM) nach Brüssel eingeladen. Diskutiert wurden sowohl die Regulierung neuer Arbeitsformen im Kontext der künstlichen Intelligenz (KI) als auch psychosoziale Risiken infolge der fortschreitenden Digitalisierung. Dabei wurde deutlich, dass in beiden Bereichen ein anhaltender Regelungs- und Abstimmungsbedarf auf EU-Ebene besteht.

Chancen und Risiken von KI

Die zunehmende Anwendung von KI, beispielsweise im Rahmen des algorithmischen Managements, verdeutlicht die Chancen und Risiken von KI für die Arbeitswelt. Der zypriotische Arbeitsminister Marinos Moushouttas betonte in seinem Impulsbeitrag, dass KI sowohl unternehmensweit als auch individuell zur Effizienzsteigerung beitragen kann. Zugleich verwies er auf mögliche negative Auswirkungen, etwa eine zunehmende Arbeitsverdichtung, verstärkte Überwachung von Beschäftigten sowie die Angst vor Arbeitsplatzverlust. Diese Einschätzung wurde im Rahmen der Sitzung von den Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Parlamente weitgehend geteilt.

Psychosoziale Risiken in einer digitalisierten Arbeitswelt

Die fortschreitende Digitalisierung hat weitreichende Folgen für Beschäftigte, auch im Zusammenhang mit der stetig wachsenden Verbreitung von Telearbeit seit der Corona-Pandemie. Damit verbunden ist häufig ein Anstieg psychosozialer Belastungen, etwa wenn Telearbeit mit ständiger Erreichbarkeit und einer Ausweitung von Arbeitszeiten einhergeht. Vor diesem Hintergrund fordert der EMPL bereits seit 2022 Maßnahmen zur Eindämmung dieser Risiken. Zur Vorbereitung eines entsprechenden Initiativberichts mit Handlungsempfehlungen an die Kommission diskutierte der Ausschuss mit den nationalen Repräsentantinnen und Repräsentanten die gesundheitlichen Auswirkungen einer digitalen Arbeitswelt, insbesondere das Spannungsfeld zwischen KI als zusätzlichem Stressfaktor und KI als Instrument zur Prävention.

Fortschritte durch Regulierung der Plattformarbeit

Als Reaktion auf diese Entwicklungen hat die Europäische Union (EU) zuletzt mit der Richtlinie über Plattformarbeit, die bis zum 2. Dezember 2026 in nationales Recht umzusetzen ist, wichtige Fortschritte erzielt. Diese schafft erstmals Vorgaben für den Einsatz von KI und insbesondere für algorithmisches Management am Arbeitsplatz. So sind digitale Arbeitsplattformen verpflichtet, die Funktionsweise ihrer automatisierten Systeme und Entscheidungsprozesse transparent zu machen. Plattformtätige erhalten zudem das Recht auf menschliche Überprüfung sowie auf Anfechtung automatisierter Entscheidungen, die ihre Arbeitsbedingungen, Vergütung oder den Zugang zur Plattform betreffen. Darüber hinaus müssen die Plattformen die Auswirkungen solcher Systeme auf Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit sowie Grundrechte ihrer Beschäftigten bewerten.

Arbeitsschutz vs. Vereinfachung

Der EMPL bewertet diese Fortschritte positiv und hat die Kommission in seiner Entschließung zu Digitalisierung, KI und algorithmischen Management am Arbeitsplatz im Dezember 2025 aufgefordert, die Errungenschaften der Plattform-Richtlinie auch auf andere Arbeitskontexte auszuweiten. Dem gegenüber stehen die Vorschläge der Kommission für einen Digital-Omnibus durch den unter anderem Änderungen an der Datenschutzgrundverordnung und der KI-Verordnung vorgesehen sind. Diese Verordnungen enthalten zentrale Schutzstandards für Beschäftigte, etwa zu rechtmäßiger Datenverarbeitung sowie Transparenz und menschlicher Aufsicht beim Einsatz von KI-Systemen am Arbeitsplatz. Vor diesem Hintergrund sieht der Ausschuss die Gefahr, dass bestehende Schutzstandards abgesenkt werden – auch mit Auswirkungen auf die in der Plattform-Richtlinie verankerten Arbeitnehmerrechte.

Herausforderungen in den Mitgliedstaaten

Vor diesem Hintergrund wurden die Vertreterinnen und Vertreter der nationalen Parlamente aufgefordert, über relevante Entwicklungen in den Mitgliedstaaten zu berichten. Dabei wurde deutlich, dass die Umsetzung der Richtlinie zur Plattformarbeit unterschiedlich weit fortgeschritten ist. Außerdem betonten sie, dass die hohe Geschwindigkeit der Entwicklungen in diesem Bereich eine besondere Herausforderung darstellt. Als Beispiel nannten sie die erwartete Anpassung der KI-Verordnung im Zuge der Digital-Omnibus-Verordnung zur KI – noch bevor eine Evaluierung erfolgt ist.


Insgesamt forderten die nationalen Repräsentantinnen und Repräsentanten mehrheitlich einen ambitionierteren europäischen Ansatz. So wurde unter anderem die Bedeutung von Weiterbildung zur Stärkung der Resilienz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hervorgehoben (Marko Pavić, Kroatien). Zudem wurden klare Regeln zur Sanktionierung bei Missbrauch von KI durch Arbeitgeber (Giulio Romani, Europäischer Gewerkschaftsbund) sowie mehr Nachvollziehbarkeit und Anfechtbarkeit von KI-Entscheidungen (Jacek Włosowicz, Polen) gefordert.


Demgegenüber wies der Arbeitgeberverband BusinessEurope darauf hin, dass eine stärkere Regulierung nicht immer mit einer Verbesserung der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und -nehmern einhergeht und zudem wachstumsdämpfend wirken kann, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

Ausblick

Der für Ende 2026 angekündigte Quality Jobs Act dürfte beide Themenbereiche – neue Arbeitsformen sowie psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz – aufgreifen. Derzeit führt die Europäische Kommission Konsultationen mit den Sozialpartnern zur Vorbereitung dieses Gesetzes durch. Zudem dürfte die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, die sich derzeit im Trilog-Verfahren befindet, Einfluss auf die weitere Ausgestaltung der Regulierung haben.