EU treibt Regulierung psychosozialer Risiken voran.

SK – 04/2026

Die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz rückt zunehmend in den Fokus der europäischen Arbeitsschutzpolitik. Zusätzliche Dynamik erhält das Thema durch einen klaren politischen Auftrag an Exekutiv-Vizepräsidentin Roxana Mînzatu, den europäischen Ansatz für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bis 2029 weiterzuentwickeln. Ein erster Vorstoß wird vor allem im geplanten Quality Jobs Act erwartet.


Das Europäische Parlament hat bereits mehrfach Handlungsbedarf betont, zuletzt 2022 im Hinblick auf die psychische Gesundheit in der digitalen Arbeitswelt. Nun greift eine Initiative der belgischen Abgeordneten Estelle Ceulemans (S&D) das Thema erneut auf und fordert konkrete gesetzgeberische Maßnahmen. Ziel ist es, Lücken im bestehenden Arbeitsschutzrecht zu schließen und ein einheitlicheres Schutzniveau in der Europäischen Union (EU) zu schaffen.

Uneinheitliches Schutzniveau in der EU

Der aktuelle europäische Rechtsrahmen enthält zwar allgemeine Präventionsgrundsätze, bietet aus Sicht der Europaabgeordneten Ceulemans jedoch zu wenig verbindliche Vorgaben im Umgang mit psychosozialen Risiken. Auch bestehende Vereinbarungen der Sozialpartner, etwa zu Stress oder Gewalt am Arbeitsplatz, werden uneinheitlich umgesetzt. Dies führt zu erheblichen Unterschieden beim Schutz der Beschäftigten in den Mitgliedstaaten.


Psychosoziale Risiken umfassen unter anderem hohe Arbeitsbelastung, unklare Rollen, mangelnde Unterstützung, Konflikte oder Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Sie können zu Stress, Erschöpfung oder Burnout führen und wirken sich auch wirtschaftlich aus, etwa durch Fehlzeiten oder sinkende Produktivität.

Vorgeschlagene Maßnahmen des Initiativberichts

Vor diesem Hintergrund fordert die Initiative die Europäische Kommission dazu auf, bis Ende 2026 eine Richtlinie mit verbindlichen Mindestanforderungen vorzulegen. Diese soll die Prävention stärken und die Anerkennung arbeitsbedingter psychischer Erkrankungen erleichtern, die bislang häufig an hohen Nachweishürden scheitert.


Vorgesehen sind unter anderem verpflichtende jährliche Gefährdungsbeurteilungen psychosozialer Risiken sowie stärkere Verpflichtungen für Unternehmen, entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Ergänzend werden Schulungen für Beschäftigte und Führungskräfte vorgeschlagen. Darüber hinaus sollen EU-weite Mindeststandards für Arbeitsinspektionen eingeführt und Präventionsmaßnahmen stärker in nationale Strategien integriert werden. Auch Programme zur Wiedereingliederung nach psychischen Erkrankungen sind Teil des Ansatzes. 


Die demokratischen Parteien im Europäischen Parlament stehen dem Vorschlag der Sozialdemokratin grundsätzlich offen gegenüber, sehen jedoch insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen, im Umgang mit künstlicher Intelligenz sowie in den Bereichen Klima und Gender noch Nachbesserungsbedarf. 

Unterschiedliche Positionen der Sozialpartner

Die Reaktionen der Sozialpartner im Rahmen einer interparlamentarischen Ausschusssitzung fallen unterschiedlich aus. Der Europäische Gewerkschaftsbund unterstützt die Initiative und fordert einen stärkeren Schutz der Beschäftigten. BusinessEurope äußert hingegen Kritik, insbesondere an zusätzlichen gesetzlichen Vorgaben und einer aus ihrer Sicht einseitigen Ausrichtung. Zudem wird bemängelt, dass bestehende Strukturen wie der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH) nicht ausreichend berücksichtigt würden. Auch in Ländern mit bereits bestehenden Regelungen – wie Belgien – bleiben die Fallzahlen, etwa bei Burnout, hoch.

Nationale Entwicklungen und Studienlage

Eine im März durch Eurogip veröffentlichte Studie zeigt, dass psychosoziale Risiken vor allem durch Arbeitsbedingungen wie hohe Belastung, schlechte Organisation oder mangelnde Unterstützung entstehen. Obwohl die EU-Arbeitsschutzrichtlinie grundsätzlich zur Bewertung aller Risiken verpflichtet, fehlen spezifische Vorgaben auf europäischer Ebene.


Viele der sieben in der Studie vertretenen Mitgliedstaaten haben eigene Regelungen entwickelt, die jedoch stark variieren. Neben gesetzlichen Maßnahmen spielen auch Instrumente wie Bewertungs-Tools, Kampagnen und betriebliche Programme eine wichtige Rolle. Insgesamt wird deutlich, dass ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich ist, der sowohl die Arbeitsorganisation als auch das Wohlbefinden der Beschäftigten berücksichtigt.

Ausblick

Ob der Quality Jobs Act die vom Europäischen Parlament seit Längerem geforderte stärkere Berücksichtigung psychosozialer Risiken tatsächlich voranbringt, bleibt abzuwarten. Die Europäische Kommission will im Frühjahr im Rahmen der zweiten Konsultation der Sozialpartner erste Einblicke in ihre regulatorischen Pläne geben. Parallel dazu strebt die Europaabgeordnete Ceulemans an, die Verhandlungen zu ihrem legislativen Initiativbericht bis Anfang Oktober im Europäischen Parlament abzuschließen, damit dessen Vorschläge auch im Rahmen des Quality Jobs Acts berücksichtigt werden können.