Der bestehende Spielraum für Kompromisse ist unbedingt zu nutzen.

UM – 04/2026

Seit mehr als neun Jahren wird verhandelt. Doch die Revision der Verordnungen (EG) 883/2004 und 987/2009 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit konnte immer noch nicht zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Nach drei erfolglosen Trilogrunden in den Jahren 2019, 2021 und 2025 wird am 22. April ein vierter und wahrscheinlich letzter Versuch gestartet, das Dossier endlich zu einem Abschluss zu bringen.  

Mehr Konsens als Dissens

Die alten Streitpunkte werden auch im neuen Trilog auf die Tagesordnung kommen: Voraussetzungen und Dauer von Leistungen bei Arbeitslosigkeit bei der Jobsuche im Ausland, Ausnahmen bei der Vorab-Notifizierung der sozialversicherungsrechtlichen A1-Bescheinigung sowie Kriterien zur Feststellung des Unternehmenssitzes. Diese Themen sind immer wieder kontrovers diskutiert worden und hinlänglich bekannt. Man solle jetzt mehr auf das schauen, was bereits Konsens im Revisionspaket ist. Es gäbe mehr Verbindendes als Trennendes.    

Spielraum für Kompromisse nutzen

Dies zumindest ist die Meinung der Vertretungen der deutschen und der französischen Sozialversicherungsträger in Brüssel – DSV und REIF. In einem gemeinsamen Statement haben sie sich in die laufenden Diskussionen eingebracht. Ihr Appell: Nutzt die Spielräume für Kompromisse vollständig aus! Beide Institutionen verwiesen dabei auf bereits Erreichtes wie die Einigungen bei der grenzüberschreitenden Koordinierung von Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, bei der Definition von Betrug oder beim einheitlichen Verfahren zur sozialversicherungsrechtlichen Zuordnung mobiler Beschäftigter.

Soziale Sicherheit braucht stabilen Rechtsrahmen

Eine Einigung sei auch nötig, um einen klaren und stabilen Rechtsrahmen für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Dieser sei eine zentrale Voraussetzung für die Einführung neuer Initiativen wie das Paket für faire Arbeitskräftemobilität einschließlich des Europäischen Sozialversicherungspasses (ESSPASS), der die Mobilität im Binnenmarkt erleichtern wird. Die soziale Sicherheit – insbesondere auch mit Blick auf ihre Digitalisierung – braucht moderne und verlässliche Regelungen. 

Entsendemeldung und A1-Bescheinigung nicht zusammenlegen

Die Kommunikationsdichte zwischen Parlament, Rat und Kommission zum Thema ist im Vorfeld des anstehenden Trilogs mehr als hoch. Der Appell der Sozialversicherungsträger kommt da zur rechten Zeit. Er richtet sich aber nicht nur auf einen erfolgreichen Abschluss der Revisionsverhandlungen zu den Koordinierungsverordnungen. DSV und REIF nutzen die Gelegenheit auch, um vor einer Zusammenlegung der Verfahren zur arbeitsrechtlichen Entsendung („Entsendemeldung“) und zur sozialversicherungsrechtlichen "A1-Bescheinigung" zu warnen. Dies seien zwei vollständig unterschiedliche Verfahren mit jeweils eigenen Zielsetzungen, die sich an unterschiedliche Behörden richten und auf verschiedenen Rechtsgrundlagen beruhen. Will man folglich an dieser Stelle bürokratische Erleichterungen für Unternehmen bewirken, muss ein Ansatz gewählt werden, der an der richtigen Stelle ansetzt und den Realitäten der bestehenden Kommunikationswege gerecht wird.