hjschneider - FotoliaRevision des Koordinierungsrechts
Der bestehende Spielraum für Kompromisse ist unbedingt zu nutzen.
UM – 04/2026
Seit mehr als neun Jahren wird verhandelt. Doch die Revision der Verordnungen (EG) 883/2004 und 987/2009 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit konnte immer noch nicht zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Nach drei erfolglosen Trilogrunden in den Jahren 2019, 2021 und 2025 wird am 22. April ein vierter und wahrscheinlich letzter Versuch gestartet, das Dossier endlich zu einem Abschluss zu bringen.
Mehr Konsens als Dissens
Die alten Streitpunkte
werden auch im neuen Trilog auf die Tagesordnung kommen: Voraussetzungen und Dauer
von Leistungen bei Arbeitslosigkeit bei der Jobsuche im Ausland, Ausnahmen bei
der Vorab-Notifizierung der sozialversicherungsrechtlichen A1-Bescheinigung sowie
Kriterien zur Feststellung des Unternehmenssitzes. Diese Themen sind immer
wieder kontrovers diskutiert worden und hinlänglich bekannt. Man solle jetzt mehr
auf das schauen, was bereits Konsens im Revisionspaket ist. Es gäbe mehr
Verbindendes als Trennendes.
Spielraum für Kompromisse nutzen
Dies zumindest ist die
Meinung der Vertretungen der deutschen und der französischen
Sozialversicherungsträger in Brüssel – DSV und REIF. In einem gemeinsamen
Statement haben sie sich in die laufenden Diskussionen eingebracht. Ihr
Appell: Nutzt die Spielräume für Kompromisse vollständig aus! Beide
Institutionen verwiesen dabei auf bereits Erreichtes wie die Einigungen bei der
grenzüberschreitenden Koordinierung von Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, bei
der Definition von Betrug oder beim einheitlichen Verfahren zur
sozialversicherungsrechtlichen Zuordnung mobiler Beschäftigter.
Soziale Sicherheit braucht stabilen Rechtsrahmen
Eine Einigung sei auch
nötig, um einen klaren und stabilen Rechtsrahmen für Unternehmen sowie
Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Dieser sei eine zentrale Voraussetzung für
die Einführung neuer Initiativen wie das Paket für faire Arbeitskräftemobilität
einschließlich des Europäischen Sozialversicherungspasses (ESSPASS), der die
Mobilität im Binnenmarkt erleichtern wird. Die soziale Sicherheit –
insbesondere auch mit Blick auf ihre Digitalisierung – braucht moderne und
verlässliche Regelungen.
Entsendemeldung und A1-Bescheinigung nicht zusammenlegen
Die Kommunikationsdichte
zwischen Parlament, Rat und Kommission zum Thema ist im Vorfeld des anstehenden
Trilogs mehr als hoch. Der Appell der Sozialversicherungsträger kommt da zur
rechten Zeit. Er richtet sich aber nicht nur auf einen erfolgreichen Abschluss
der Revisionsverhandlungen zu den Koordinierungsverordnungen. DSV und REIF
nutzen die Gelegenheit auch, um vor einer Zusammenlegung der Verfahren zur
arbeitsrechtlichen Entsendung („Entsendemeldung“) und zur sozialversicherungsrechtlichen "A1-Bescheinigung" zu
warnen. Dies seien zwei vollständig unterschiedliche Verfahren mit jeweils
eigenen Zielsetzungen, die sich an unterschiedliche Behörden richten und auf
verschiedenen Rechtsgrundlagen beruhen. Will man folglich an dieser Stelle
bürokratische Erleichterungen für Unternehmen bewirken, muss ein Ansatz gewählt
werden, der an der richtigen Stelle ansetzt und den Realitäten der bestehenden
Kommunikationswege gerecht wird.