iStockphoto/4X-imageMDR-Revision
Krankenkassen warnen vor Abstrichen bei Patientensicherheit und klinischer Evidenz.
CC – 03/2026
Im März hat die
Europäische Kommission eine hochrangige Konferenz zur Revision der
Medizinprodukteverordnung (MDR) und der In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR) veranstaltet.
Rund 400 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Industrie und Gesundheitsversorgung
diskutierten den am 16. Dezember 2025 vorgelegten Verordnungsvorschlag (vgl. News
12/2025). In ihrem
Schlussstatement schlug Sandra Gallina, Generaldirektorin der GD SANTE, einen
selbstkritischen Ton an. In ihrem Schlussstatement zeigt sich Sandra Gallina,
Generaldirektorin der GD SANTE selbstkritisch. Europa hätte durch einige der
extremen Elemente der Risikovermeidung selbst ein Problem von Engpässen von
Medizinprodukten geschaffen, sagte sie. Mit Blick auf die bestehende
Regulierung räumte Gallina ein: „We did not get it right.“ Die 2017 als Reaktion auf mehrere Medizinprodukteskandale
erarbeitete MDR sei in Teilen über das Ziel hinausgeschossen. Nach Einschätzung
der Europäischen Kommission habe sich die Verordnung als zu komplex und zu
umfangreich erwiesen. Der neue Verordnungsvorschlag solle daher für mehr
Vereinfachung und Entlastung sorgen.
Von Patientensicherheit zu neuen politischen Prioritäten
Dennoch bleibt
festzuhalten: Die damalige Reform war eine direkte Reaktion auf schwerwiegende
Medizinprodukteskandale – etwa fehlerhafte Gehirn-Stents, die Schlaganfälle
auslösten, Hüft- und Knieprothesen mit Materialabrieb oder Brustimplantate aus
Industriesilikon. Diese Fälle haben eindrücklich – und zum Leid der
Patientinnen und Patienten – gezeigt, welche Folgen unzureichende Regulierung haben
kann.
Vor diesem
Hintergrund wurde die MDR mit einem klaren Fokus auf Patientensicherheit
geschaffen. Dieser Anspruch besteht weiterhin, betont die Kommission.
Gleichzeitig zeigt die aktuelle Revision – auch sichtbar in den Diskussionen
auf der Konferenz – deutlich, dass inzwischen weitere Ziele an Bedeutung
gewonnen haben. Neben Qualität und Patientensicherheit rücken zunehmend auch
die Stärkung der europäischen Gesundheitswirtschaft, die Sicherstellung der
Produktverfügbarkeit und die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarktes in den
Fokus.
Umfassende Reform statt rein technischer Anpassung
Der im Dezember
vorgelegte Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission steht daher klar
unter dem politischen Mandat der Vereinfachung und des Bürokratieabbaus. Ziele
wie Entlastung, beschleunigte Verfahren und die Sicherung der Verfügbarkeit von
Medizinprodukten sind grundsätzlich nachvollziehbar und sinnvoll. Gleichzeitig
geht der Vorschlag jedoch deutlich über die angekündigte „technische Anpassung“
hinaus und stellt eine umfassende Reform des bestehenden Rechtsrahmens dar –
mit potenziell weitreichenden Auswirkungen auf Patientensicherheit,
Versorgungsqualität und die Anforderungen an klinische Evidenz.
Rolle der Krankenkassen
Angesichts der
Verantwortung der gesetzlichen Krankenversicherung für die Versorgung von rund
75 Millionen Versicherten in Deutschland kommt der sicheren, wirksamen und
verlässlichen Versorgung mit Medizinprodukten eine zentrale Bedeutung zu. Die
Krankenkassen tragen dabei nicht nur die Finanzierungsverantwortung, sondern
sind auch unmittelbar mit den Folgen regulatorischer Entscheidungen für
Versorgungspraxis, -qualität und Patientensicherheit konfrontiert. Verlässliche
klinische Evidenz und eine transparente Marktüberwachung sind daher
unverzichtbare Voraussetzungen für fundierte Erstattungsentscheidungen. Dies
gilt insbesondere auch im Kontext der europäischen Nutzenbewertung von
Gesundheitstechnologien (EU-HTA), die auf eine robuste und vergleichbare
Evidenzbasis angewiesen ist.
Perspektive der Krankenkassen
Aus Sicht der
DSV darf Vereinfachung nicht mit Deregulierung gleichgesetzt werden.
Effizienzgewinne sollten gezielt dort realisiert werden, wo sie Verfahren
verbessern, ohne das hohe Schutzniveau der MDR und IVDR zu beeinträchtigen.
Einheitliche Anforderungen an klinische Evidenz, Marktüberwachung und
Rückverfolgbarkeit bleiben zentrale Voraussetzungen für Patientensicherheit,
Vertrauen und eine qualitativ hochwertige Versorgung.
Gleichzeitig
geht es darum, den europäischen Markt langfristig zu stärken. Dies kann nicht
allein durch den Abbau bürokratischer Hürden für Produktion und Marktzugang
erreicht werden – insbesondere nicht durch eine Absenkung klinischer
Evidenzanforderungen. Vielmehr liegt ein zentraler Standortvorteil Europas
gerade in hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards („Made in Europe“), die es
zu sichern und weiterzuentwickeln gilt. Eine konsequente Qualitätsüberwachung
entlang des gesamten Lebenszyklus eines Medizinprodukts, von der Entwicklung
über das Inverkehrbringen bis hin zur Anwendung, bleibt ebenso unverzichtbar
wie eine belastbare klinische Evidenzbasis.
Vor diesem
Hintergrund stellt sich die zentrale Frage der aktuellen Revision: Wo endet
notwendige Vereinfachung und wo beginnt Deregulierung?
Die DSV bringt
sich mit ihrer Stellungnahme in die laufenden Beratungen daher mit folgenden zentralen Anliegen ein:
- Die Anforderungen an klinische
Evidenz dürfen nicht abgesenkt werden.
- Sonderregelungen für Orphan-,
Breakthrough- und Well-Established-Technologien sind klar zu begrenzen.
- Transparenz und Verbindlichkeit in
der Marktüberwachung sowie beim Umgang mit Versorgungsengpässen sind zu
stärken.
- Haftungsregelungen und
Patientenrechte müssen konsequent gesichert bleiben.
- Digitalisierung sollte gezielt
genutzt werden, um Verfahren effizienter zu gestalten und echten
Bürokratieabbau zu ermöglichen.
Ausblick
Die DSV wird den
weiteren Gesetzgebungsprozess mit dieser Perspektive eng begleiten. Die
Beratungen im Rat haben am 23. März begonnen, und auch im Europäischen
Parlament wird der Berichterstatter Oliver Schenk (EVP/DE) voraussichtlich im
Frühsommer seinen Berichtsentwurf vorlegen. Ziel bleibt es, Vereinfachungen
dort zu erreichen, wo sie sinnvoll sind – ohne Abstriche bei
Patientensicherheit, Versorgungsqualität und evidenzbasierter Regulierung.