iStockphoto/Reptile8488Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments zum Biotech Act
SPC-Verlängerung soll bleiben – industriepolitischer Kurs wird weiter ausgebaut.
CC – 06/2026
Die
Berichterstatter Vytenis Andriukaitis (S&D, SANT) und Wouter Beke (EVP,
ITRE) haben am 15. Juni ihren gemeinsamen Berichtsentwurf zum
Europäischen Biotech Act vorgelegt. In der Begründung betonen die beiden
Abgeordneten, dass Europa im globalen Wettbewerb mit den USA und China
Marktanteile verliere und seine wissenschaftliche Exzellenz stärker in
Innovation, Produktion und wirtschaftliche Wertschöpfung überführen müsse. Der
Biotech Act solle daher nicht nur ein enges sektorales Instrument sein, sondern
ein „europäisches Biotechnologie-Ökosystem“ schaffen, das Wettbewerbsfähigkeit,
strategische Autonomie und konkrete Vorteile für Patientinnen und Patienten
miteinander verbindet.
Der Entwurf
folgt dem im Dezember vorgelegten Kommissionsvorschlag weitgehend,
ergänzt ihn aber um zusätzliche
industriepolitische Instrumente, regulatorische Anreize sowie weitere Verfahrensbeschleunigungen.
Ausbau strategischer Projekte und neue Industrieinstrumente
Einen
Schwerpunkt des Berichtsentwurfs bildet die Weiterentwicklung der bereits von
der Europäischen Kommission vorgeschlagenen strategischen Projekte. Dabei
handelt es sich um besonders förderungswürdige Vorhaben im Bereich
biotechnologischer Arzneimittel und Verfahren, die aufgrund ihrer Bedeutung für
Innovation, Produktion und Versorgungssicherheit von beschleunigten
Genehmigungsverfahren und einem erleichterten Zugang zu Unterstützung und
Finanzierung profitieren sollen.
Die
Berichterstatter schlagen zusätzliche Kategorien für besonders bedeutende
Vorhaben sowie die Schaffung von „EU Biotech Flagship Zones“ vor, um
europäische Biotechnologie-Hubs entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu
fördern. Mit einer „Advanced Biomanufacturing Technology (ABT) Designation“
soll zudem ein neuer regulatorischer Anreiz für innovative Produktionsverfahren
geschaffen werden. Gleichzeitig sollen Genehmigungsverfahren für besonders
bedeutende Projekte weiter beschleunigt werden: Für „High-Impact-Projekte“ wird
eine maximale Verfahrensdauer von vier Monaten vorgeschlagen, statt der von der
Kommission vorgesehenen zehn Monate.
Weitere Beschleunigung klinischer Prüfungen
Während die Europäische
Kommission bereits kürzere Verfahren für klinische Prüfungen vorgeschlagen
hatte, gehen die Berichterstatter mit weiteren Fristverkürzungen und neuen
Sonderverfahren für multinationale Studien noch einen Schritt weiter. In der
Verordnung über klinische Prüfungen (Verordnung (EU) Nr. 536/2014) schlagen sie
vor, ein Sonderverfahren für multinationale klinische Prüfungen einzuführen.
Ziel ist es, die Verfahren stärker zu zentralisieren und zu harmonisieren sowie
die Genehmigungsfristen weiter zu verkürzen. Darüber hinaus werden spezielle Schnellverfahren
für seltene Erkrankungen, seltene Krebsarten, Arzneimittel für neuartige
Therapien (ATMPs), kritische Arzneimittel sowie grenzüberschreitende
Gesundheitsbedrohungen vorgeschlagen. Gleichzeitig sollen die Europäischen
Referenznetzwerke (ERN), Register, Biobanken und Forschungsinfrastrukturen
enger miteinander verknüpft werden.
SPC-Verlängerung bleibt bestehen
Die
Berichterstatter schlagen keine Änderungen an der von der Europäischen Kommission
vorgesehenen einmaligen Verlängerung des ergänzenden Schutzzertifikats (SPC) um
zwölf Monate vor. Damit bleibt eines der umstrittensten Elemente des Biotech
Acts im Berichtsentwurf zunächst unverändert bestehen. Während die
mitberatenden Ausschüsse ENVI und JURI eine vollständige Streichung vorgeschlagen hatten, halten SANT und ITRE am
Grundprinzip zusätzlicher Exklusivitätsrechte fest.
Die DSV lehnt
die vorgeschlagene zusätzliche SPC-Verlängerung in ihrem Statement entschieden ab. Nach Berechnungen der
DSV könnte die Maßnahme Mehrkosten von rund 585 Millionen Euro jährlich für die
gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland und von etwa 1,7
Milliarden Euro pro Jahr in der Europäischen Union verursachen. Auch im
EPSCO-Rat am 16. Juni warnten Polen, Estland und Malta vor negativen
Auswirkungen auf den Wettbewerb, verzögerten Markteintritten von Biosimilars,
steigenden Kosten für die Gesundheitssysteme sowie einer eingeschränkten
Erschwinglichkeit von Arzneimitteln.
Industrie- und innovationspolitischer Ansatz
Insgesamt
verfolgen die Berichterstatter einen deutlich industrie- und
innovationspolitisch geprägten Ansatz. Neben der Beibehaltung der
SPC-Verlängerung schlagen sie zusätzliche Förderinstrumente, privilegierte
Projektkategorien und beschleunigte Verfahren vor. Gleichzeitig sollen
europäische Forschungs-, Daten- und Versorgungsstrukturen enger miteinander
verknüpft werden, insbesondere im Bereich seltener Erkrankungen. Der Berichtsentwurf
unterstreicht damit den Trend, gesundheitspolitische Ziele zunehmend mit
industrie- und wettbewerbspolitischen Zielsetzungen zu verknüpfen.
Ausblick
Änderungsanträge
zum Berichtsentwurf der beiden Berichterstatter können in den federführenden Ausschüssen ITRE und SANT bis zum 7. Juli eingereicht werden. Die Abstimmung ist derzeit für
den 1. Dezember vorgesehen. Die bereits vorliegenden Stellungnahmen der
mitberatenden Ausschüsse werden ebenfalls in die weiteren Beratungen einfließen. Das Plenum des Europäischen
Parlaments wird seine Position voraussichtlich Anfang 2027 verabschieden. Auch der Rat strebt zu diesem Zeitpunkt die Verabschiedung der
Allgemeinen Ausrichtung an.