Rat legt Verhandlungsposition zu nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen fest.

VS – 06/2026

Am 16. Juni hat sich der Rat für Allgemeine Angelegenheiten auf seine partielle Verhandlungsposition zur Verordnung über die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne geeinigt und damit seine Position zur neuen Struktur des Mehrjährigen Finanzrahmens 2028–2034 (MFR) festgelegt. Der Rat hält dabei an der Verknüpfung der Mittelvergabe für sozialpolitische Maßnahmen mit nationalen Reformen fest. Lediglich Luxemburg sprach sich in der Sitzung gegen diese Verknüpfung aus und stimmte als einziger Mitgliedstaat gegen die partielle Verhandlungsposition. Das Land warnte davor, Mittel zum Schutz des sozialen Zusammenhalts als Druckmittel für sozialpolitische Reformen einzusetzen.

Neuer Governance-Rahmen

Der Kommissionsvorschlag zum MFR 2028–2034 sieht vor, dass ein wesentlicher Teil der Mittel künftig über sogenannte nationale und regionale Partnerschaftspläne (NRPP) vergeben wird. Darin sollen mehrere bislang eigenständige Programme – darunter der Kohäsionsfonds und der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) – zusammengeführt werden. Gleichzeitig soll sich der Auszahlungsmechanismus grundlegend ändern: Statt direkter Zuweisungen an Regionen und Kommunen sollen die Mittel künftig über die nationalen Haushalte der Mitgliedstaaten fließen. Diese entscheiden anschließend über die Mittelzuteilung. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Umsetzung von Reformplänen, die zuvor mit der Kommission vereinbart wurden. Entscheidend ist damit weniger die formale Neustrukturierung der Programme als vielmehr der neue Konditionalitätsmechanismus, der die Mittelvergabe eng an nationale Reformfortschritte koppelt.

Dieses Modell orientiert sich an der im Zuge der Corona-Pandemie geschaffenen Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF). Dort war die Auszahlung der Mittel an die Umsetzung konkreter Reformen und Investitionen gebunden, die sich an den länderspezifischen Empfehlungen orientierten. Dieses „Geld gegen Reformen“-Prinzip soll nun dauerhaft in den EU-Haushalt überführt werden. Damit gewinnen die bislang politisch unverbindlichen länderspezifischen Empfehlungen faktisch erheblich an Durchsetzungskraft. Auch die Rentenversicherung gerät dadurch in den Fokus: Wie bereits in den Vorjahren wird Deutschland auch in den diesjährigen länderspezifischen Empfehlungen dazu aufgefordert, die steuerfinanzierten Transfers an das Rentensystem zu begrenzen (siehe unsere News zum Frühjahrspaket des Europäischen Semesters).

Luxemburg warnt vor Reformdruck durch EU-Mittel

Genau diese enge Verknüpfung von EU-Mitteln und nationalen Reformen war der zentrale Kritikpunkt Luxemburgs bei der Abstimmung im Rat. Nach Auffassung der luxemburgischen Regierung bleibt die Sozialpolitik eine Kernkompetenz der Mitgliedstaaten. Sozialpolitische Reformen müssten im nationalen demokratischen Diskurs entschieden werden. Entstehe hingegen der Eindruck, diese würden in Brüssel vorgegeben, stärke dies nicht Europa, sondern begünstige populistische und europaskeptische Kräfte.

Studie im Auftrag des Parlaments

Die von Luxemburg geäußerten Bedenken spiegeln sich auch in einer aktuellen Studie wider, die vom Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) in Auftrag gegeben wurde. Die Studie analysiert die Auswirkungen des Vorschlags der Kommission für den MFR 2028–2034 auf die Beschäftigungs- und Sozialpolitik sowie auf die künftige Steuerung des EU-Haushalts.

Die Autorinnen und Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass die geplante stärkere Steuerung der EU-Mittel durch Kommission und Mitgliedstaaten im Rahmen der NRPP das Risiko birgt, die demokratische Kontrolle durch das Europäische Parlament zu schwächen. Zudem weisen sie darauf hin, dass die vorgesehene ESF-Verordnung – anders als bisher – keinen eigenen Finanzrahmen mehr enthalten soll. Kritisch bewertet wird außerdem, dass die Finanzierung konkreter sozialpolitischer Maßnahmen künftig von makroökonomischen Reformen abhängig gemacht werden soll, obwohl zwischen beiden häufig kein unmittelbarer Zusammenhang besteht.

Weniger Mittel für Soziales

Neben den Änderungen der Governance sieht der Kommissionsvorschlag auch eine veränderte Schwerpunktsetzung im EU-Haushalt vor. Während im aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmen mehr als 60 Prozent der Mittel auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), den ESF+ und die verschiedenen Fonds der Kohäsionspolitik entfallen, reduziert der Vorschlag für den Zeitraum 2028–2034 diesen Anteil auf 47 Prozent. Davon sollen mindestens 14 Prozent für soziale Ziele vorgesehen werden. Wie diese Quote konkret umgesetzt und abgesichert werden soll, ist jedoch Gegenstand der weiteren Verhandlungen. Auch diesen Punkt kritisiert die bereits erwähnte Studie des EPRS. Die noch ausstehenden Konkretisierungen der Vorgaben, für die für soziale Ziele vorgesehenen Mittel seien entscheidend – nur durch klare Regelungen könne verhindert werden, dass für soziale Zwecke vorgesehene Mittel umgeschichtet oder zweckentfremdet werden.