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Finanzrahmen
2028–2034
Rat legt Verhandlungsposition zu nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen fest.
VS – 06/2026
Am 16.
Juni hat sich der Rat für Allgemeine Angelegenheiten auf seine partielle
Verhandlungsposition zur Verordnung über die nationalen und regionalen
Partnerschaftspläne geeinigt und damit seine Position zur neuen Struktur des Mehrjährigen
Finanzrahmens 2028–2034 (MFR) festgelegt. Der Rat hält dabei an der Verknüpfung
der Mittelvergabe für sozialpolitische Maßnahmen mit nationalen Reformen fest.
Lediglich Luxemburg sprach sich in der Sitzung gegen diese Verknüpfung aus und
stimmte als einziger Mitgliedstaat gegen die partielle Verhandlungsposition. Das
Land warnte davor, Mittel zum Schutz des sozialen Zusammenhalts als Druckmittel
für sozialpolitische Reformen einzusetzen.
Neuer Governance-Rahmen
Der
Kommissionsvorschlag zum MFR 2028–2034 sieht vor, dass ein wesentlicher Teil
der Mittel künftig über sogenannte nationale und regionale Partnerschaftspläne
(NRPP) vergeben wird. Darin sollen mehrere bislang eigenständige Programme –
darunter der Kohäsionsfonds und der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) –
zusammengeführt werden. Gleichzeitig soll sich der Auszahlungsmechanismus
grundlegend ändern: Statt direkter Zuweisungen an Regionen und Kommunen sollen
die Mittel künftig über die nationalen Haushalte der Mitgliedstaaten fließen.
Diese entscheiden anschließend über die Mittelzuteilung. Voraussetzung für die
Auszahlung ist die Umsetzung von Reformplänen, die zuvor mit der Kommission
vereinbart wurden. Entscheidend ist damit weniger die formale Neustrukturierung
der Programme als vielmehr der neue Konditionalitätsmechanismus, der die
Mittelvergabe eng an nationale Reformfortschritte koppelt.
Dieses
Modell orientiert sich an der im Zuge der Corona-Pandemie geschaffenen Aufbau-
und Resilienzfazilität (RRF). Dort war die Auszahlung der Mittel an die
Umsetzung konkreter Reformen und Investitionen gebunden, die sich an den
länderspezifischen Empfehlungen orientierten. Dieses „Geld gegen Reformen“-Prinzip
soll nun dauerhaft in den EU-Haushalt überführt werden. Damit gewinnen die
bislang politisch unverbindlichen länderspezifischen Empfehlungen faktisch
erheblich an Durchsetzungskraft. Auch die Rentenversicherung gerät dadurch in
den Fokus: Wie bereits in den Vorjahren wird Deutschland auch in den
diesjährigen länderspezifischen
Empfehlungen dazu aufgefordert, die steuerfinanzierten Transfers an das
Rentensystem zu begrenzen (siehe unsere News zum Frühjahrspaket des Europäischen Semesters).
Luxemburg warnt vor Reformdruck durch EU-Mittel
Genau
diese enge Verknüpfung von EU-Mitteln und nationalen Reformen war der zentrale
Kritikpunkt Luxemburgs bei der Abstimmung im Rat. Nach Auffassung der
luxemburgischen Regierung bleibt die Sozialpolitik eine Kernkompetenz der
Mitgliedstaaten. Sozialpolitische Reformen müssten im nationalen demokratischen
Diskurs entschieden werden. Entstehe hingegen der Eindruck, diese würden in Brüssel
vorgegeben, stärke dies nicht Europa, sondern begünstige populistische und
europaskeptische Kräfte.
Studie im Auftrag des Parlaments
Die
von Luxemburg geäußerten Bedenken spiegeln sich auch in einer aktuellen Studie wider, die vom Ausschuss für Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten (EMPL) in Auftrag gegeben wurde. Die Studie analysiert die
Auswirkungen des
Vorschlags der Kommission für den MFR 2028–2034 auf die Beschäftigungs- und
Sozialpolitik sowie auf die künftige Steuerung des EU-Haushalts.
Die Autorinnen
und Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass die geplante stärkere Steuerung der
EU-Mittel durch Kommission und Mitgliedstaaten im Rahmen der NRPP das Risiko
birgt, die demokratische Kontrolle durch das Europäische Parlament zu
schwächen. Zudem weisen sie darauf hin, dass die vorgesehene ESF-Verordnung –
anders als bisher – keinen eigenen Finanzrahmen mehr enthalten soll. Kritisch
bewertet wird außerdem, dass die Finanzierung konkreter sozialpolitischer
Maßnahmen künftig von makroökonomischen Reformen abhängig gemacht werden soll, obwohl
zwischen beiden häufig kein unmittelbarer Zusammenhang besteht.
Weniger Mittel für Soziales
Neben
den Änderungen der Governance sieht der Kommissionsvorschlag auch eine
veränderte Schwerpunktsetzung im EU-Haushalt vor. Während im aktuellen
Mehrjährigen Finanzrahmen mehr als 60 Prozent der Mittel auf die Gemeinsame
Agrarpolitik (GAP), den ESF+ und die verschiedenen Fonds der Kohäsionspolitik
entfallen, reduziert der Vorschlag für den Zeitraum 2028–2034 diesen Anteil auf
47 Prozent. Davon sollen mindestens 14 Prozent für soziale Ziele vorgesehen
werden. Wie diese Quote konkret umgesetzt und abgesichert werden soll, ist
jedoch Gegenstand der weiteren Verhandlungen. Auch diesen Punkt kritisiert die
bereits erwähnte Studie des EPRS. Die noch ausstehenden Konkretisierungen der Vorgaben,
für die für soziale Ziele vorgesehenen Mittel seien entscheidend – nur durch
klare Regelungen könne verhindert werden, dass für soziale Zwecke vorgesehene
Mittel umgeschichtet oder zweckentfremdet werden.