EbAV-II-Revision rückt Zukunft der Alterssicherung in den Fokus.

VS – 06/2026

Am 22. und 23. Juni haben sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zum Richtlinienvorschlag zur Stärkung des Rahmens für die betriebliche Altersvorsorge (EbAV-II-Revision) ausgetauscht. Mit der geplanten Revision will die Europäische Kommission den europäischen Rahmen für die betriebliche Altersvorsorge weiterentwickeln. Der Vorschlag ist Teil eines Maßnahmenpakets zur Stärkung der zusätzlichen Altersvorsorge, das die Kommission im Rahmen der Spar- und Investitionsunion im November 2025 vorgelegt hat. Aus Sicht der Kommission soll die betriebliche und private Altersvorsorge künftig nicht nur zur Einkommenssicherung im Alter beitragen, sondern zugleich stärker als Quelle langfristigen Kapitals für Investitionen dienen.

Beratungen im Europäischen Parlament

Im Europäischen Parlament stießen die Pläne der Europäischen Kommission bereits auf Kritik. Federführend zuständig für die EbAV-II-Revision ist der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON); der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) beteiligt sich mit einer Stellungnahme. Bei einer Aussprache zu den Berichtsentwürfen warnten Abgeordnete mehrerer Fraktionen vor Eingriffen in nationale Zuständigkeiten und bewährte Betriebsrentensysteme. Vertreterinnen und Vertreter der EVP, S&D, EKR und PfE äußerten zudem Bedenken gegen eine stärkere Ausrichtung von Altersvorsorgevermögen auf industrie- oder wirtschaftspolitische Ziele.

Die Rolle der zusätzlichen Altersvorsorge

Nach Auffassung der Kommission soll die betriebliche und private Altersvorsorge künftig als zentrale Quelle für Risikokapital dienen. Um ihre Verbreitung zu fördern, schlägt sie unter anderem automatische Teilnahmeverfahren mit Widerspruchsmöglichkeit (Opt-out), Pension-Tracking-Services und ein Pension-Dashboard vor. Zudem sollen mögliche Hindernisse für Investitionen in Aktien und Venture Capital abgebaut werden. Zugleich soll der europäische Rahmen für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung modernisiert und gestärkt werden.

Auswirkung für die Altersvorsorge in Deutschland

Die vorgeschlagenen Reformen würden insbesondere die in Deutschland kollektiv organisierte betriebliche Altersvorsorge betreffen. Vorgesehen sind eine stärkere Harmonisierung von Produkten und Governance-Strukturen sowie Regelungen, die sich bislang vor allem an privaten Finanzprodukten orientieren. Dies könnte mit höheren Kosten und zusätzlichen Kapitalanforderungen verbunden sein und Auswirkungen auf bewährte nationale Systeme haben.

Mit Blick auf die erste Säule betont die Kommission, dass die zusätzliche Altersvorsorge die gesetzliche Rentenversicherung ergänzen und nicht ersetzen soll. Gleichwohl könnte die stärkere Mobilisierung privater Ersparnisse die Debatte über das Verhältnis zwischen gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge neu beleben.

Wie geht es weiter?

Die Abgeordneten des ECON-Ausschusses können bis zum 16. Juli Änderungsanträge zum Berichtsentwurf einreichen. Die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten bei der Europäischen Union (AStV) haben am Freitag, dem 26. Juni, die Allgemeine Ausrichtung zur EbAV-II-Revision des Rates der EU zur Überarbeitung gebilligt. Damit dürfte die Debatte über die Rolle der betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen der Spar- und Investitionsunion weiter an Bedeutung gewinnen.