Getty Images - Christian ChanZusätzliche Altersvorsorge als Risikokapital
EbAV-II-Revision rückt Zukunft der Alterssicherung in den Fokus.
VS – 06/2026
Am
22. und 23. Juni haben sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zum Richtlinienvorschlag zur Stärkung des Rahmens für die betriebliche Altersvorsorge (EbAV-II-Revision)
ausgetauscht. Mit der geplanten Revision will die Europäische Kommission den
europäischen Rahmen für die betriebliche Altersvorsorge weiterentwickeln. Der
Vorschlag ist Teil eines Maßnahmenpakets zur Stärkung der zusätzlichen
Altersvorsorge, das die Kommission im Rahmen der Spar-
und Investitionsunion im November 2025 vorgelegt hat. Aus Sicht der
Kommission soll die betriebliche und private Altersvorsorge künftig nicht nur
zur Einkommenssicherung im Alter beitragen, sondern zugleich stärker als Quelle
langfristigen Kapitals für Investitionen dienen.
Beratungen im Europäischen Parlament
Im
Europäischen Parlament stießen die Pläne der Europäischen Kommission bereits
auf Kritik. Federführend zuständig für die EbAV-II-Revision ist der Ausschuss für
Wirtschaft und Währung (ECON); der Ausschuss für Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten (EMPL) beteiligt sich mit einer Stellungnahme. Bei einer
Aussprache zu den Berichtsentwürfen warnten Abgeordnete mehrerer Fraktionen vor
Eingriffen in nationale Zuständigkeiten und bewährte Betriebsrentensysteme.
Vertreterinnen und Vertreter der EVP, S&D, EKR und PfE äußerten zudem
Bedenken gegen eine stärkere Ausrichtung von Altersvorsorgevermögen auf
industrie- oder wirtschaftspolitische Ziele.
Die Rolle der zusätzlichen Altersvorsorge
Nach
Auffassung der Kommission soll die betriebliche und private Altersvorsorge
künftig als zentrale Quelle für
Risikokapital dienen.
Um ihre Verbreitung zu fördern, schlägt sie unter anderem automatische
Teilnahmeverfahren mit Widerspruchsmöglichkeit (Opt-out),
Pension-Tracking-Services und ein Pension-Dashboard vor. Zudem sollen mögliche
Hindernisse für Investitionen in Aktien und Venture Capital abgebaut werden. Zugleich soll der europäische Rahmen für
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung modernisiert und gestärkt
werden.
Auswirkung für die Altersvorsorge in Deutschland
Die
vorgeschlagenen Reformen würden insbesondere die in Deutschland kollektiv
organisierte betriebliche Altersvorsorge betreffen. Vorgesehen sind eine
stärkere Harmonisierung von Produkten und Governance-Strukturen sowie
Regelungen, die sich bislang vor allem an privaten Finanzprodukten orientieren.
Dies könnte mit höheren Kosten und zusätzlichen Kapitalanforderungen verbunden
sein und Auswirkungen auf bewährte nationale Systeme haben.
Mit
Blick auf die erste Säule betont die Kommission, dass die zusätzliche
Altersvorsorge die gesetzliche Rentenversicherung ergänzen und nicht ersetzen
soll. Gleichwohl könnte die stärkere Mobilisierung privater Ersparnisse die
Debatte über das Verhältnis zwischen gesetzlicher, betrieblicher und privater
Altersvorsorge neu beleben.
Wie geht es weiter?
Die
Abgeordneten des ECON-Ausschusses können bis zum 16. Juli Änderungsanträge zum
Berichtsentwurf einreichen. Die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten bei der
Europäischen Union (AStV) haben am Freitag, dem 26. Juni, die Allgemeine
Ausrichtung zur EbAV-II-Revision des Rates der EU zur Überarbeitung gebilligt.
Damit dürfte die Debatte über die Rolle der betrieblichen Altersvorsorge im
Rahmen der Spar- und Investitionsunion weiter an Bedeutung gewinnen.