Sechste Änderung der CMR-Richtlinie kurz vor Abschluss.

SK – 09/2026

Am 2. September stimmte der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit dem Trilogergebnis zu. Bereits am 22. Juli hatte der Rat seine Zustimmung erteilt.


Mit der Änderung soll der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor gefährlichen Chemikalien am Arbeitsplatz weiter gestärkt werden. Dazu werden unter anderem neue beziehungsweise angepasste Expositionsgrenzwerte für Kobalt, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Isopren und 1,4-Dioxan festgelegt. Darüber hinaus wird Schweißrauch in den Anwendungsbereich der CMRD aufgenommen. Schweißrauch kann gesundheitsgefährdende Stoffe wie Chrom-, Nickel- und Cadmiumverbindungen enthalten, die als krebserzeugend eingestuft sind.

Ausweitung des Kommissionvorschlags

Rat und Europäisches Parlament haben den ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission an mehreren Stellen ergänzt. Neu hinzugekommen ist ein Arbeitsplatzgrenzwert für Isopren. Der Stoff wird insbesondere in der Chemie- und Gummiindustrie eingesetzt.


Auch die Definitionen der Begriffe „Karzinogene“, „Mutagene“ und „reproduktionstoxische Stoffe“ wurden angepasst, um der erstmaligen Aufnahme von Schweißrauch mit potenziell reproduktionstoxischen Wirkungen in Anhang I der Richtlinie Rechnung zu tragen. Gleichzeitig wurde Artikel 18a ergänzt. Dadurch bleibt die Möglichkeit offen, künftig Grenzwerte für einzelne Bestandteile von Schweißrauch festzulegen.

Persönliche Schutzausrüstung

Auf Initiative des Europäischen Parlaments wird in der Richtlinie außerdem deutlicher geregelt, wann persönliche Schutzausrüstung (PSA) eingesetzt werden darf. Sie soll erst dann zum Einsatz kommen, wenn eine Exposition nicht durch andere Maßnahmen verhindert werden kann. Zudem werden Anforderungen an Auswahl, Wartung, Reinigung und individuelle Anpassung der PSA festgelegt.


Damit wird das STOP-Prinzip ausdrücklich gestärkt. Es legt die Rangfolge fest, in der Schutzmaßnahmen ergriffen werden sollen, um Gefahren mit Hilfe von Substitution, technischen Schutzmaßnahmen, organisatorischen Schutzmaßnahmen oder persönlichen Schutzmaßnahmen zu beseitigen bzw. auf ein Minimum zu verringern. Persönliche Schutzausrüstung kommt erst dann zum Einsatz, wenn andere Schutzmaßnahmen nicht ausreichen. Gerade bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen – auch CMR-Stoffe genannt – ist dies eine wichtige Präzisierung.


Neu ist außerdem ein Anspruch auf regelmäßige Pausen für Beschäftigte, die zum Schutz vor CMR-Stoffen eine persönliche Schutzausrüstung tragen müssen. Dauer und Häufigkeit sollen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Auch in den Erwägungsgründen der Richtlinie wird die Hierarchie der Schutzmaßnahmen stärker hervorgehoben.

Besonderer Fokus auf Rettungs- und Feuerwehrkräfte

Erstmals nimmt die ansonsten allgemein gefasste CMRD ausdrücklich bestimmte Einsatzkräfte in den Blick. Auf Initiative des Europäischen Parlaments wird darauf hingewiesen, dass Arbeitgeber die Exposition von Rettungs- und Feuerwehrkräften gegenüber CMR-Stoffen, darunter polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, bewerten und verringern sollen.


Zudem sollen die Europäische Kommission und die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) die besonderen Expositionssituationen von Rettungs- und Feuerwehrkräften bei der Erarbeitung künftiger Leitlinien berücksichtigen.

Weitere Grenzwerte im Blick

Voraussichtlich in der ersten Plenarwoche im Oktober wird das Europäische Parlament abschließend über das Trilogergebnis abstimmen. Danach ist der Weg für die formelle Annahme und Veröffentlichung der sechsten Änderung der CMRD frei.


Die CMRD VI gibt zugleich Impulse für die weitere Entwicklung der Richtlinie. Rat und Europäisches Parlament fordern die Europäische Kommission auf, die Identifizierung prioritärer Stoffe für weitere Arbeitsplatzgrenzwerte voranzutreiben und Beschäftigte klarer über verbleibende Risiken bei der Exposition gegenüber CMR-Stoffen zu informieren. Für künftige Änderungen verweisen Rat und Europäisches Parlament ausdrücklich auf Stoffe, die der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH) als unmittelbar prioritär eingestuft hat.