iStockphoto-industryviewArbeitsplatzgrenzwerte
Sechste Änderung der CMR-Richtlinie kurz vor Abschluss.
SK – 09/2026
Am 2. September stimmte der Ausschuss für Beschäftigung und
soziale Angelegenheiten (EMPL) des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit
dem Trilogergebnis zu. Bereits am 22. Juli hatte der Rat seine Zustimmung erteilt.
Mit der Änderung soll der Schutz von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern vor gefährlichen Chemikalien am Arbeitsplatz weiter gestärkt
werden. Dazu werden unter anderem neue beziehungsweise angepasste Expositionsgrenzwerte
für Kobalt, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Isopren und
1,4-Dioxan festgelegt. Darüber hinaus wird Schweißrauch in den Anwendungsbereich
der CMRD aufgenommen. Schweißrauch kann gesundheitsgefährdende Stoffe wie
Chrom-, Nickel- und Cadmiumverbindungen enthalten, die als krebserzeugend eingestuft
sind.
Ausweitung des Kommissionvorschlags
Rat und Europäisches Parlament haben den ursprünglichen
Vorschlag der Europäischen Kommission an mehreren Stellen ergänzt. Neu
hinzugekommen ist ein Arbeitsplatzgrenzwert für Isopren. Der Stoff wird
insbesondere in der Chemie- und Gummiindustrie eingesetzt.
Auch die Definitionen der Begriffe „Karzinogene“, „Mutagene“
und „reproduktionstoxische Stoffe“ wurden angepasst, um der erstmaligen
Aufnahme von Schweißrauch mit potenziell reproduktionstoxischen Wirkungen in
Anhang I der Richtlinie Rechnung zu tragen. Gleichzeitig wurde Artikel 18a
ergänzt. Dadurch bleibt die Möglichkeit offen, künftig Grenzwerte für einzelne
Bestandteile von Schweißrauch festzulegen.
Persönliche Schutzausrüstung
Auf Initiative des Europäischen Parlaments wird in der
Richtlinie außerdem deutlicher geregelt, wann persönliche Schutzausrüstung
(PSA) eingesetzt werden darf. Sie soll erst dann zum Einsatz kommen, wenn eine
Exposition nicht durch andere Maßnahmen verhindert werden kann. Zudem werden
Anforderungen an Auswahl, Wartung, Reinigung und individuelle Anpassung der PSA
festgelegt.
Damit wird das STOP-Prinzip ausdrücklich gestärkt. Es legt die
Rangfolge fest, in der Schutzmaßnahmen ergriffen werden sollen, um Gefahren mit
Hilfe von Substitution, technischen Schutzmaßnahmen, organisatorischen
Schutzmaßnahmen oder persönlichen Schutzmaßnahmen zu beseitigen bzw. auf ein
Minimum zu verringern. Persönliche Schutzausrüstung kommt erst dann zum
Einsatz, wenn andere Schutzmaßnahmen nicht ausreichen. Gerade bei Tätigkeiten
mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden
Stoffen – auch CMR-Stoffe genannt – ist dies eine wichtige Präzisierung.
Neu ist außerdem ein Anspruch auf regelmäßige Pausen für
Beschäftigte, die zum Schutz vor CMR-Stoffen eine persönliche Schutzausrüstung tragen
müssen. Dauer und Häufigkeit sollen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung
festgelegt werden. Auch in den Erwägungsgründen der Richtlinie wird die
Hierarchie der Schutzmaßnahmen stärker hervorgehoben.
Besonderer Fokus auf Rettungs- und Feuerwehrkräfte
Erstmals nimmt die ansonsten allgemein gefasste CMRD
ausdrücklich bestimmte Einsatzkräfte in den Blick. Auf Initiative des
Europäischen Parlaments wird darauf hingewiesen, dass Arbeitgeber die
Exposition von Rettungs- und Feuerwehrkräften gegenüber CMR-Stoffen, darunter polyzyklische
aromatische Kohlenwasserstoffe, bewerten und verringern sollen.
Zudem sollen die Europäische Kommission und die Europäische
Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) die
besonderen Expositionssituationen von Rettungs- und Feuerwehrkräften bei der
Erarbeitung künftiger Leitlinien berücksichtigen.
Weitere Grenzwerte im Blick
Voraussichtlich in der ersten Plenarwoche im Oktober wird
das Europäische Parlament abschließend über das Trilogergebnis abstimmen.
Danach ist der Weg für die formelle Annahme und Veröffentlichung der sechsten
Änderung der CMRD frei.
Die CMRD VI gibt zugleich Impulse für die weitere
Entwicklung der Richtlinie. Rat und Europäisches Parlament fordern die
Europäische Kommission auf, die Identifizierung prioritärer Stoffe für weitere
Arbeitsplatzgrenzwerte voranzutreiben und Beschäftigte klarer über verbleibende
Risiken bei der Exposition gegenüber CMR-Stoffen zu informieren. Für künftige Änderungen verweisen Rat und Europäisches Parlament
ausdrücklich auf Stoffe, die der Beratende Ausschuss für Sicherheit und
Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH) als unmittelbar prioritär eingestuft hat.