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ed* Nr. 01/2019

Ethische Leitlinien – auf welchen Werten basiert KI?

ed* Nr. 01/2019 – Kapitel 6

Unabhängig von diesen rechtlichen Aspekten wirft KI jedoch auch ethische Fragen auf. Zum Beispiel in Bezug auf eine potenzielle Voreingenommenheit und Diskriminierung bei der Entscheidungsfindung durch die KI oder im Hinblick auf Aspekte wie Selbstbestimmung, Vermeidung von Schäden, Fairness und Erklärbarkeit, denen bereits bei der Entwicklung eines Algorithmus Rechnung getragen werden muss.


Die Kommission hat eine Expertengruppe für Künstliche Intelligenz mit der Erstellung von Ethik-Leitlinien beauftragt, die anlässlich des „Digitalen Tages 2019“ vorgestellt wurden.1 Ein Kapitel der Leitlinien betrifft die Entwicklung einer vertrauenswürdigen Künstlichen Intelligenz, bei der ethische Grundsätze in KI-Produkten und -Dienstleis­tungen bereits im Entwurfsprozess von Beginn an berücksichtigt werden.2


Nachdem die wichtigsten Anforderungen an eine vertrauenswürdige KI festgelegt wurden, möchte die Kommission nun im Sommer 2019 ein Pilotprojekt starten und Rückmeldungen darüber sammeln, wie die Bewertungsliste für eine vertrauenswürdige KI verbessert werden kann. Nach der Pilotphase und auf der Grundlage der eingegangenen Rückmeldungen wird die Expertengruppe Anfang 2020 die Bewertungslisten überprüfen und der Kommission gege­benenfalls nächste Schritte vorschlagen.


Künstliche Intelligenz wird auch im Bereich der Sozialversicherung einen immer größeren Platz einnehmen. Aus den genannten Beispielen wird deutlich, dass die Nutzung von KI auch für die Sozialversicherung vielfältige Anwendungsmöglichkeiten bietet, die den Versicherten zugutekommen können. Aber auch die Grenzen und Risiken der Nutzung von KI dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Ein rechtlicher und ethischer Rahmen für die Nutzung von KI sowie Transparenz, Nachvollziehbarkeit und eine wirksame Kontrolle der durch eine KI getroffenen Entscheidungen können helfen, um Akzeptanz und Vertrauen der Versicherten zu schaffen.