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ed* Nr. 01/2021

Panel 2: Selbstständige unter dem Druck der ­Pandemie: Wie sieht die soziale Sicherung für die nächste Generation aus?

ed* Nr. 01/2021 – Kapitel 4

Direktorin Ilka Wölfle ging in ihrer Eröffnung für das zweite Panel auf die Probleme der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme ein. Diese stünden ohnehin schon durch den Wandel der Arbeitswelt unter Druck. Vor allem die Situation Selbstständiger habe sich vor dem Hintergrund der Digitalisierung in den letzten Jahren verändert, einhergehend mit neuen Arbeitsformen über elektronische Plattformen. Deren Betreiber müssten verstärkt in die Verantwortung genommen werden. „Besonders die Selbstständigen traf und trifft die Krise hart.“ Auf EU-Ebene könnten Plattform-Betreiber über einen grenzüberschreitenden Datenaustausch und verbesserter internationaler Zusammenarbeit von Steuer- und Sozialbehörden unterstützt werden.


Den Impuls für die Panel-Diskussion gab für die Europäische Kommission Dana-Carmen Bachmann, Leiterin der Abteilung für Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme (Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Inklusion). Bachmann folgte zunächst dem Diskurs der in der Krise „besonders“ betroffenen Gruppen von Arbeitskräften, insbesondere der Selbstständigen, bei denen sich der mangelhafte Schutz bei Arbeitslosigkeit, krankheitsbedingtem Einkommensausfall und Berufskrankheiten mit besonderer Härte gezeigt habe.


Viele Mitgliedstaaten hätten den Be­­troffenen mit „Notfallmaßnahmen“ unter die Arme gegriffen. Man müsse nun überlegen, ob diese Instrumente in Zukunft in einer etwas „strukturierteren Weise“ ausgebaut werden könnten.


Der Zugang zum Sozialschutz „für alle“ werde auch Bestandteil des Kommissions-Aktionsplans zur Europä­ischen Säule sozialer Rechte sein. 

FKPHDana-Carmen Bachmann, Leiterin der Abteilung für Modernisierung der sozialen Sicherungs­systeme in der Europäischen Kommission

”Pressure of digitalization ­changes the world of work.“


Grenz- und bereichsübergreifende Kooperation


Der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Björn Böhning, eröffnete die Podiumsdiskussion mit der Vorstellung des Mottos #mysocialeurope:


Solidarisch und stark für das Europa von morgen im Zuge des deutschen Ratsvorsitzes. Die COVID-19-Pandemie zeige, wie wichtig soziale Sicherheit sei. Niemand dürfe zurückgelassen werden - „Sozialschutz soll für jeden ­gelten.“


Plattformarbeit sei unter anderem deshalb so brisant, weil „traditionelle“, von Arbeitnehmern verrichtete Tätigkeiten in eine Vielzahl von Einzelaufgaben gesplittet werden könnten und dann in Arbeitsformen verrichtet würden, bei denen der Arbeitnehmerschutz verloren gehe. Man habe es dann mit „unfreien Selbstständigen“ zu tun. Unter neuem Gewand stellten sich alte Fragen des Arbeits- und Sozial­schutzes: Sind Selbstständige nicht genauso schutzbedürftig wie Angestellte? Bei der Vielfalt der Plattformarbeit werde es nicht den „einen“ Ansatz geben.


Eine Wettbewerbsordnung für faire Plattformwirtschaft, im Sinne eines EU-Rahmens, sollte für gemeinsame Regeln für Plattformen sorgen. Ziel sollte sein, Plattformen, die sozialen Schutz von Beschäftigten vernachlässigen, in die Pflicht zu nehmen. Daher begrüße das BMAS den von der Europäische Kommission angekündigten Rechtsakt zum Thema. Auch sei es sinnvoll, auf europäischer Ebene Meldesysteme für Einkommen aus Plattformarbeit zu etablieren, um mehr Informationen zur Einkommenserzielung über Plattformen zu erhalten. Auf nationaler Ebene erwähnte Böhning vor allem das Vorhaben, die Altersvorsorgepflicht aller Selbstständigen noch in dieser Legis­laturperiode umzusetzen. 

Bildunterschrift

”Der Dreiklang aus Wirtschaft, demokratischem Fundament und sozialer Sicherung macht uns in ­Krisen widerstands­fähig.“


Nachhaltige Finanzierung der Systeme


Die Positionen der Deutschen Sozial­versicherung vertraten auf dem Panel Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, und Dr. Edlyn Höller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Deutschen Gesetzlichen Unfallver­sicherung.


„Wann ist jemand Arbeitnehmer oder selbstständig, wann ist eine Plattform Arbeitgeber oder Vermittler?“ Das sind die wesentlichen Fragen in der Plattformökonomie.


Roßbach wies auf die Bedeutung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige hin. Nicht nur viele Solo-Selbstständige seien im Alter einem erhöhten Risiko ausgesetzt, auf Grundsicherungsleistungen angewiesen zu sein. Auch die zunehmende Technologisierung und steigende Beschäftigtenzahlen in der Plattformökonomie – mit oftmals ­prekären Beschäftigungsbedingungen – förderten dieses Risiko. 


Eine Studie der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) zeige, dass viele Menschen in Hybridmodellen beschäftigt seien: Selbstständige (Plattform-)Beschäftigung trete immer öfter neben den eigentlichen Job, um zusätzliche Verdienstmöglichkeiten auszuschöpfen oder den Schritt in eine neue Selbstständigkeit finanziell abzusichern. Daraus ergebe sich die Tendenz, eine die Hauptbeschäftigung ersetzende Plattformarbeit später in Vollzeit zu verrichten. Die Frage „Wann ist jemand Arbeitnehmer oder selbstständig, wann ist eine Plattform Arbeitgeber oder Vermittler?“ werde deshalb im Hinblick auf den Umfang und die Ausgestaltung des Sozialschutzes zunehmend relevant.


Die Abgrenzung von Beschäftigung und Selbstständigkeit sei eine Herausforderung für alle Statusfeststellungsverfahren. Hierbei gehe es – was die konkrete Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses (Arbeitsorganisation, Weisungs- und Kontrollfunktionen) betreffe – oftmals um eine „Wertungsfrage“. Zu klären sei auch: Tritt die Plattform nur wie ein Vermittler auf („Marktplatzfunktion“) oder erfüllt sie eine Arbeitgeberfunktion? Vertragliche Regelungen und gelebte Realität wichen oftmals voneinander ab.


Um die vollständige Erfassung der Beitragspflichten von Plattformbeschäftigten sicherzustellen, könne auf bereits vorhandene Daten zurückgegriffen werden. So könnten Umsatz- und Beschäftigungsdaten unmittelbar von Plattformen oder über Finanzbehörden gemeldet werden. Da nationale Meldepflichten sich bei international tätigen ­Plattformen allerdings nur schwer durchsetzen ließen, sei es wichtig, europäische Lösungen – wie ein einheitliches digitales Meldesystem („Single Digital Window“) –  bzw. langfristig auch internationale Lösungen anzustreben. 

Gundula Roßbach, Präsidentin der DRV Bund

„Wann ist jemand Arbeit­nehmer, Arbeitgeber oder selbstständig? Das sind die wesentlichen Fragen in der Plattformökonomie.“ 


Dr. Höller sieht ausdrücklich eine Verschiebung von abhängiger zu selbstständiger Beschäftigung. Sie warb explizit für eine europäische Sozialversicherungsnummer. Dies wäre ein „wichtiger Baustein zur Identifikation der Personen, die ihre Tätigkeiten auf der Plattform zur Verfügung stellen.“ Die Expertin bestätigte, dass auch angesichts von Plattformarbeit der gesetzliche Rahmen für den Sozialschutz nicht neu erfunden, aber neu justiert werden müsse. Jeder Mensch habe das gleiche Sicherungsbedürfnis gegen das Risiko eines Arbeitsunfalls oder eine Berufskrankheit. 

Dr. Edlyn Höller, stv. Hauptgeschäftsführerin der DGUV

„Eine Europäische Sozialversiche­rungsnummer wäre ein wichtiger Baustein zur Identifikation der Personen, die ihre Tätigkeiten auf der Plattform zu Verfügung ­stellen.“ 


Europa als Marktmacht gegenüber den Plattformen


Zugespitzt formulierte der deutsche CDU-Europaabgeordnete Dennis Radtke beim Thema Marktmacht und Plattformen. Der Sozialexperte und Koordinator der EVP-Fraktion im Beschäftigungsausschuss stellte klar: „Die Politik soll nicht bewerten, ob die aktuellen Entwicklungen auf dem Feld der Plattformarbeit gut sind, sondern muss einen angemessenen Rahmen schaffen.“ Zur Anpassung an die veränderte Arbeitswelt reiche es nicht, alte Regeln anzuwenden; es bedürfe neuer. Sie müssten der Heterogenität der verschiedenen Formen von Plattformarbeit gerecht werden. „Plattformarbeit ist nicht gleich Plattformarbeit. Der Pizzabote von Deliveroo kann nicht mit einem Ingenieur oder Programmierer gleichgesetzt sein.“


Darüber dürften aber auch nationale Aufgaben nicht vernachlässigt werden, etwa der Ausbau der Versicherungspflicht für Selbstständige oder die Verhinderung und Bekämpfung von Scheinselbstständigkeit.


Abschließend wurde noch das Ergebnis einer „Slido-Abstimmung“ unter den Teilnehmenden vorgestellt. Gefragt wurde, wer die Kosten für den Ausbau des Sozialschutzes von Selbstständigen tragen soll. Eine überwältigende Mehrheit stimmte dafür, dass die finanzielle Hauptverantwortung bei den Selbstständigen selbst liegen solle. Immerhin ein Fünftel aber sah den Staat in der Verantwortung – aus allgemeinen Steuermitteln. 

FKPHDennis Radtke, Mitglied des Europäischen Parlaments

„Plattformarbeit ist nicht gleich Plattformarbeit. Der Pizzabote von Deliveroo kann nicht mit einem ­Ingenieur oder Programmierer gleich­gesetzt sein. Aufgabe der ­Politik ist, einen recht­lichen Rahmen zu schaffen.“