Editorial
ed* Nr. 02/2017 – Kapitel 1
Liebe Leserinnen und Leser,
die Europäische Kommission beschäftigt sich zunehmend mit den Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung aller Arbeits- und Lebensbereiche. Auch die Sozialversicherung ist davon, wie nahezu alle Arbeits- und Verwaltungsbereiche, berührt.
In Übereinstimmung mit den Postulaten der Subsidiarität ist die Ausgestaltung der Sozialversicherung mitgliedstaatliche Kompetenz. Die Europäische Kommission ist daher bestrebt, vor allem durch die Bereitstellung digitaler Infrastrukturen und die Unterstützung der Koordinierung nationale Initiativen zur Digitalisierung länderübergreifend zu gestalten. So könne die aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger eher „im Verborgenen“ wirksame grenzüberschreitende Zusammenarbeit vorangetrieben werden.
Viel konkreter wird es bei der digitalen Gesundheit und der aus Versichertensicht so wichtigen „Einhegung“ gesundheitsrelevanter mobiler „Applikationen“ (Apps). Immerhin unterliegen Medizinprodukte und Arzneimittel einer Fülle europäischer Rechtsvorschriften. Dies gilt heute, und mehr noch morgen, auch für etwaige neue Behandlungsformen mit digitalen Anwendungen oder entsprechender Software.
Künftig geht es viel weiter: Die Digitalisierung ist eine der zehn Prioritäten der Europäischen Kommission, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu sichern. Als Teil der Strategie für den digitalen Binnenmarkt hat die EU-Kommission Aktivitäten und Strategiepläne für Forschung, Wirtschaft und Behörden präsentiert.
Was bedeutet dies für die deutsche Sozialversicherung? Drei Beispiele sollen Ihnen einen Überblick geben. Es geht um einen grenzüberschreitenden Datenaustausch, eine verbindliche Regelung zu mobilen Gesundheitsapplikationen und schließlich um den Aufbau von Infrastrukturen für grenzüberschreitende elektronische Gesundheitsdienste in den Mitgliedstaaten.
Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre!
Ihre Ilka Wölfle