Die Europäische Kommission hat 21 Mitgliedstaaten aufgefordert, eine oder mehrere der drei Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Richtlinien 2014/23/EG, 2014/24/EG und 2014/25/EG) vollständig in nationales Recht zu überführen.

06/2016

Die Mitgliedstaaten hatten bis 18. April 2016 Zeit, Pläne zur nationalen Umsetzung vorzulegen. Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, die Tschechische Republik, Zypern, Estland, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Finnland, Spanien und Schweden waren dieser Anweisung nicht nachgekommen und erhielten nun ein Aufforderungsschreiben, in welchem sie gebeten werden, Angaben über die geplanten Umsetzungsmaßnahmen zu machen.  

 

Die neuen Vorschriften sollen die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Europa effizienter und kostengünstiger machen. Behörden, die bereits elektronische Systeme nutzen, melden Kosteneinsparungen zwischen fünf bis 20 Prozent. Besonders kleine und mittlere Unternehmen könnten profitieren, da die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen einfacher und günstiger wird. Darüber hinaus können in Zukunft politische Ziele, wie ein stärkerer Naturschutz oder soziale Maßnahmen, im Vergabeprozess stärkere Berücksichtigung finden.